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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,

bevor ich mich zum Affen:eek:mache (aber ich verstehe den Absatz wirklich nicht) kann ihn mir vielleicht einer übersetzen.

Wir haben einen Antrag auf eine Parkerleichterung gestellt, Kai-Uwe ist zu 90% schwerbehindert und hat ein G + B.

Jetzt kam folgender Brief von unserer Ordnungsbehörde:

Sehr geehrter Kai-Uwe,

wie das Versorgungsamt Frankfurt mitteilt, sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach §46Abs.1 StVO nicht gegeben, da kein Grad der Behinderung von wenigstens 80 alleine infolge Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen G und B vorliegen.

Gut, die 90% beinhalten auch das SHT und die Plexusläsion, aber G und B hat er ja.

Gruß
Kai-Uwin
 
Wie du schon richtig sagst. Die 90 GdB sind nicht allein auf untere Gliedmaßen. Das heißt er hat VIELLEICHT nur 50GdB auf untere Gliedmaßen daher auch da G und B.Und 80GdB muss er auf untere Gliedmaßen und Rücken haben um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

Grüße
drischi1981
 
Hallo Kai-Uwin,

so sehe ich es leider auch wie Drischi1981 schon schrieb. Denn um diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen müßte er dann auch ein aG haben.

Ich finde das ziemlich mies wie eng hier der Maßstab angelegt wird, da bei Kai-Uwe ja viele Faktoren zusammen kommen, denn eigentlich sollte er ein aG haben - meine Meinung, die leider nicht zählt:mad:

Ironman hatte diese Ausnahmegenehmigung da er zu dieser Zeit nicht bzw. später sehr schlecht laufen konnte. Als der Bescheid vorlag mit 80% und G mußte er die A-Genehmigung zurückgeben. Leider.
Er läuft zwar besser aber die Schmerzen im LWS-Bereich, wenn er länger gehen muß, nehmen sehr schnell zu. Trotzdem bekam er keine Verlängerung.

Brürokraten.

Du solltest vielleicht nochmal einen Verschlechterungsantrag stellen und darlegen das er immer schlechter laufen kann, auch durch die Medikamente (Sturzgefahr) usw.

Viele liebe Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Gitti und drischi1981,

Danke für Eure Antworten. Jetzt habe ich einen besseren Durchblick:).

Ich werde dem VA noch einmal "Bildlich" klar machen wie unsicher und oft unter schweren Schmerzen Kai-Uwe läuft.
Da ist ein naher Parkplatz schon ein großes Glück.
Das "B" hat er ja besonders für die Folgen des SHT bekommen.

Man könnte Lachen, wenn es nicht so traurig wäre, da bekommt er ein "B" und wir bräuchten jetzt nur noch 1 Flugticket, eine Bahnfahrkarte oder Eintrittskarte kaufen....er kann aber überhaupt nicht mehr Reisen....eine Parkerleichterung bekommt er nicht:mad:

Ganz lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai Uwin,

bildliches Vorsprechen wird dich hier wohl nicht weiterbringen – ich spreche da aus Erfahrung!

Für die Ordnungsbehörde ist es wichtig dass eine „außergewöhnliche Gehbehinderung“ vorliegt und diese durch das VA amtsärztlich festgestellt wird. Oder wie die Ordnungsbehörden es verlangen – offensichtlich – ist.

Es gibt aber eine kleine Brücke die man bauen kann. Manchmal klappst und manchmal nicht…kommt auf das soziale Handeln des Amtsleiters und der Behörde an.

Stelle einen Antrag beim VA auf aG (hilft etwas, muss aber nicht!). Parallel hohle Dir ein Bescheinigung über eine außergewöhnliche Gehbehinderung beim D-Arzt – auf unbestimmte Zeit zur Erteilung eines vorläufigen Schwerbehindertenparkausweises. Wichtig ist das der D-Arzt als Adressaten die Ordnungsbehörde direkt nennt. Vordruck im Link ausfüllen und nebst D-Arztbescheinigung ans Ordnungsamt.
Somit kommst Du in die Situation dass die Behörde Dir/Euch einen Ausweis zumindest als Überbrückung für 6 Monate ausstellt.
Danach werden die Karten neu gemischt. Oft verlängern die Behörden diese Ausweise wenn der D-Arzt die außergewöhnliche Gehbehinderung durch eine weitere Bescheinigung wieder bestätigt. Aber auch das Gegenteil ist der Fall – wie bei mir. Unsoziales Bayern sog i do!

Antrag:
http://www.halle.de/Publications/66-001.pdf

2ter Absatz:
http://www.wesel.de/C125747B004C7454/html/25D425ABBA878AADC1257508002D2771?openDocument

Meiner Meinung nach sollten solche Entscheidungen eben nicht bei der Ordnungsbehörde bzw. durch das Ordnungsamt erfolgen. Die Sachbearbeiter dort werde in der Regel mit Verwaltungsthemen belästigt das geradezu unsoziale Verhalten beinhalten (Parksünder, Raufbolde, Ruhestörung, Belästigungen und was noch alles). Diese SB’s und deren Amtsleiter haben sich über die Jahre eine sehr renitente Arbeitsweise zugelegt.
Sozialstellen der Kommunen oder Städte wären dafür besser geeignet.

Oft hilft es auch eine Sozialstelle, welche die Stadt oder die Gemeinde haben muss, mit in das Thema (Informel im Anschreiben) mit einzubinden. Das erhöht etwas den Druck zum sozialen Handeln und Denken!

Viele Grüße
moglerfreund
 
Hallo Moglerfreund,

Sozialstellen der Kommunen oder Städte wären dafür besser geeignet.

genau die sind bei uns dafür zuständig(Außenstelle des VA), und deshalb hat das auch zweimal gut geklappt. Denn Vorteil dabei war, das sie uns kennen. Eine Behörde die weit weg ist und des Betreffenden nicht kennt, handelt natürlich unpersönlicher.

Deshalb könnte das "bildliche" Darstellen :rolleyes: für Kai-Uwe, doch etwas Sinn machen.

@Kai-Uwin,

auf jeden Fall dran bleiben, ich bin der Meinung das er solch einen Parkausweis braucht, du mußt plausibel machen das er nicht mehr allein weit oder normal laufen kann, das ist ganz wichtig. Vielleicht vom Arzt nochmal eine Art Attest geben lassen das eine erhebliche Gehunsicherheit vorliegt.

Großes Daumendrücken:)

Viele liebe Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Kai-Uwin,

den Antrag auf Parkerleichterung zu stellen ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Ohne das Merkzeichen aG kommst du da wahrscheinlich nicht ran.

Statt dem Antrag auf Parkerleichterung würde ich den Antrag auf das Merkzeichen aG stellen.

Das hat den Vorteil, dass man sich mit Antragseingang einen für 6 Monate befristeten Parkerleichterungsausweis ausstellen lassen kann. Fällt in diesem Zeitraum keine Entscheidung, kannst du dir das Gleiche noch einmal ausstellen lassen. So zumindes die Regelung bei uns im Freistaat. Ob andere Bundesländer abweichende Regelungen haben, ist mir nicht bekannt.

Dies kannst du immer so weiterziehen, selbst wenn es dann ins Widerspruchs- und streitige Verfahren geht.

Bei mir funktionierte dies problemlos. Ich hatte damals, als ich darauf angewiesen war, den Antrag auf Merkzeichen aG gestellt. Dann mit der Bestätigung des Eingangs des Antrags aufs Straßenverkehrsamt und den befristeteten Ausweis ausstellen lassen. In den 6 Monaten wurde dann geprüft und abgelehnt, Widerspruch eingelegt aber nicht Klage erhoben. Danach habe ich den Antrag wieder neu gestellt. Das ganze Spielchen lief 3 mal. Dann war ich wieder soweit fit, ohne diese Karte auszukommen. Somit hatte ich für 1 1/2 Jahre einen Parkerleichterungsausweis, ohne je das Merkzeichen aG besessen zu haben. Der Antrag und der Ausweis ist kostenlos, nur in ein Passbild (pro Ausweis) von deinem Mann musst du investieren.

Vieleicht funktioniert es über diesen Weg (zumindest vorerst).


Gruß Jens
 
Hallo jens,


Es gibt abweichende Regeln dazu. Aber und das ist das fatale, eben nicht auf Länder Ebene oder gar aus Bundesebene.
Das wäre zwar der richtige Schritt in die richtige Richtung. Denn dann gibt es nur jeweils einen „Ansprechpartner“. Aber das ist nicht gewollt.

Zuständig für die Auslegung bzw. Ausnahmeregelung sind die jeweiligen Kommunen bzw. Städte. Und allzu oft werde die von „Patriarchen“ geleitet die Ihre eigen Gesetzte und Regelungen aufstellen. Aber es gibt Ausnahmen, und genau die helfen einen bei der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche sehr gut weiter.
Es ist Fakt, bei uns wird keine Verlängerung der Sondergenehmigung über 6 Monate hinaus, durch die Stadtverwaltung erteilt. Auch dann nicht wenn über den Antrag auf aG beim VA noch nicht entschieden ist – da ist das Dilemma und liegt mir schriftlich vor!

Ich bin gerade hier sehr im Detail und versuche was geht um diese „unsoziale Kuh“ vom Eis zu kriegen. Aber mit den Leuten des Ordnungsamtes ist nicht gut Kirschen zu essen. Dialogfähigkeit gibt es, zumindest in dieser einen Behörde nicht. Dort müssen andere Geschütze aufgefahren werden und ich bin gerade am ausloten was geht.

Zielführend ist und bleibt, und da stimme ich Dir voll und ganz zu, der Weg über‘s VA zum aG.

Nur das gibt’s eben nur wenn, zumindest sieht das das „mein“ VA so, z.B. der erste Schritt aus dem Fahrzeug in den Rollstuhl führt. Und das ist bei mir Gott sei Dank (noch) nicht der Fall! Im Gegensatz zu Deinen Beschwerden zeigen meine Beschwerden keine zukünftige Besserung. Ich brauche eine tragfähige und langfristige Lösung.

Aber es zeigt sich ein Wandel. Die letzten LSG Urteile zur aG Auslegung zeigen eine deutliche (wenn auch kleine) Aufweichung der Kriterien – und nur um diese Kriterien die geht es!
Es werden zunehmend Menschen und deren Behinderungen berücksichtigt die eben nicht nur und ausschließlich auf den Rolli angewiesen sind.
Und genau da setzte ich an und versuche, eine auf meine Beschwerden zugeschnittene Lösung (in der Hoffnung nicht die Gerichte bemühen zu müssen) zu finden.
Nur die versorgungsärztliche Bestätigung des aG schafft Tatsachen. Und alles andere rund herum sind Bypässe die einem nur Nerven Kosten und die Zeit stehlen die anderswo dringender benötigt wird.


Viele Grüße
moglerfreund
 
Hallo zusammen,

davon gehe ich aus, das Kai-Uwe das Merkzeichen aG beantragt, oder beantragt hat, das ist in der Tat die Grundvoraussetzung.

Doch die Ausnahmegenehmigung kann er sich bereits im Vorfeld besorgen. Auch wir hatten diesen Antrag auf aG gestellt, doch in dieser Zeit die der Antrag läuft, bekamen wir für meinen Mann die Ausnahengenehmigung, die dann anschließend nochmal verlängert wurde - problemlos.

Leider ist das auch wieder so eine "Vitamin-B" Geschichte. Wenn man dort bekannt ist denke ich das es leichter geht.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo,:)

ich danke Euch für die wirklich sehr hilfreichen Antworten und werde berichten ob und was ich erreicht habe.

Kai-Uwe hat ein Transportunfähigkeits-Attest, von seinen Ärzten unterschrieben. Er kann überhaupt nicht mehr selber ein Auto fahren und selbst als Beifahrer nicht sehr lange. Kommen wir also bei einem Arzt an....sind 30-40 Minuten gefahren ist ein weiter Fußweg zur Praxis fast unmöglich für ihn.
Dann kommt ja auch noch der Rückweg, ich habe immer große Angst das er ins straucheln kommt und auf die Strasse fällt. Ihn halten kann ich mit meinen 150cm nicht:eek:, er ist fast 2m :rolleyes:.
Er sieht halt *heil* aus:rolleyes:.

Ich werde Euren Rat befolgen;)

Liebe Grüße
Kai-Uwin
 
Hallo Kai Uwin,

gerade das mit der Wegeunfähigkeit bzw. zusätzlich nicht selbst ein KFZ führen zu können sind wichtige, wenn nicht die wichtigsten Kriterien überhaupt für die Zuteilung (dummes Wort) des Merkzeichens aG.

Ich bin der Meinung es bring mehr persönlich beim VA (direkt und unangemeldet beim Sachbereichsleiter) aufzuschlagen als beim Ordnungsamt. Kai Uwe und auch Du, Ihr beide braucht eine langfristige Lösung und die müsst Ihr auf „feste Beine“ stellen.

Mit den beschriebenen Wegen ist die 6 Monate Ausnahmegenehmigung wohl kein Problem. Und mit gutem zureden beim Amtsleiter durchsetzbar. Macht da dennoch irgendeiner Schwierigkeit müsst Ihr die Taktfrequenz etwas erhöhen. Evtl. diesen Herren dazu ansprechen bzw. um Hilfe bitten:
http://www.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=295130bd4b8b38830309935cbb79bd32
Tel.: 06 11 / 353-1417
Ist doch noch im Einzugsgebiet des Taunus –oder ?

Ich hoffe für euch beide das Beste


Viele Grüße
moglerfreund


PS: die verschiedenen Auslegungen und Handlungsweisen zu den Verlängerungen der Ausnahmegenehmigungen, und die Ohnmacht hier nichts tun zu können, stinkt mir gewaltig. Zum einen predigt die Bayern CSU wie sozial die sind (haben das auch noch im Logo!) und auf der andern Seite der Medaille sitzen hier die störrischsten und unsozialsten Patriarchen die es gibt – verkehrte Welt. Aba ets hamas na mis mas a meng.
 
Ordnungsamt

Hallo,

wir haben Eure Ratschläge befolgt...und:)....waren erfolgreich.

Ich habe Kai-Uwe die 2 Etagen zum Ordnungsamt mit raufgeschleppt, mit dabei hatten wir das Schreiben vom VA mit Antragsannahme für ein aG und von 2 verschiedenen Ärzten Atteste über Kai-Uwes Wegeunfähigkeit.

Die Leute vom Ordnungsamt hatten noch nie gehört das man schon mit dem Eingang des Antrages eine wenigstens befristete Parkerlaubnis bekommen kann.

Dann habe ich ihnen "farbig" geschildert wie ein Arztbesuch bei uns abgeht und das ich (150cm) meinen fast 2m-Mann nicht stützen kann. Der Ordnungsbeamte sagte er könne unser Problem sehr gut verstehen und wenn er damit etwas helfen kann...."Sie bekommen eine befristete Parkerlaubnis auf Behinderten Parkplätzen"

Für Eure super Tipps DANKESCHÖN:), nun ist unser Leben für mind. ein halbes Jahre etwas erleichtert worden.

Liebe Grüße Kai-Uwin
 
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