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Mitgliedschaft beendet 41759
Guest
OK, dann wirst Du nicht von einem Anwalt vertreten sondern von einem Rechtssekretär des VdK, weil Du dem Sozialverband VdK beigetreten bist und monatliche Mitgliedsbeiträge zahlst. Die werden dich dann auch nicht nur in der ersten Instanz vertreten sondern in allen Instanzen, so lange Du Mitglied bleibst und Erfolgsaussicht besteht. PKH brauchst Du da nicht: Gerichtskosten fallen keine an und der Rechtssekretär bekommt ein monatliches Gehalt aus den Beiträgen der Mitglieder.Guten Morgen
@KoratCat
Der Anwalt läuft über den VDK und da habe ich letztes Jahr eine Gebühr bezahlt und die deckt dann die erstinstanzlichen Kosten
Ich habe mich vor ca 34 Jahren auch mal von einem Rechtssekretär des VdK vertreten lassen. Er hatte gut mit mir zusammengearbeitet, mir stets in Allem zugestimmt. Hauptsächlich ging es mir damals aber darum, die Verwaltungsakte meiner BG in die Hände zu bekommen, die sich der Vdk vom Gericht einfach in seine Geschäftsstelle schicken lassen konnte. Ansonsten vertrete ich mich lieber selbst, um Übertragungsfehler auszuschließen.