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Erörterungstermin Opferentschädigungsgesetz

Guten Morgen

@KoratCat

Der Anwalt läuft über den VDK und da habe ich letztes Jahr eine Gebühr bezahlt und die deckt dann die erstinstanzlichen Kosten :)
OK, dann wirst Du nicht von einem Anwalt vertreten sondern von einem Rechtssekretär des VdK, weil Du dem Sozialverband VdK beigetreten bist und monatliche Mitgliedsbeiträge zahlst. Die werden dich dann auch nicht nur in der ersten Instanz vertreten sondern in allen Instanzen, so lange Du Mitglied bleibst und Erfolgsaussicht besteht. PKH brauchst Du da nicht: Gerichtskosten fallen keine an und der Rechtssekretär bekommt ein monatliches Gehalt aus den Beiträgen der Mitglieder.

Ich habe mich vor ca 34 Jahren auch mal von einem Rechtssekretär des VdK vertreten lassen. Er hatte gut mit mir zusammengearbeitet, mir stets in Allem zugestimmt. Hauptsächlich ging es mir damals aber darum, die Verwaltungsakte meiner BG in die Hände zu bekommen, die sich der Vdk vom Gericht einfach in seine Geschäftsstelle schicken lassen konnte. Ansonsten vertrete ich mich lieber selbst, um Übertragungsfehler auszuschließen.
 
Hi,

ja genau also ich habe erstmal nur die Pauschale für die erste Instanz entrichtet. Bis jetzt bin ich auch soweit zufrieden gut viel hat er noch nicht machen können aber die bleiben am Ball. Ich hoffe nur dass ich alsbald einen Termin zur Erörterung bekomme ich will das Verfahren einfach nur noch hinter mich bringen.


Ach so in dem Brief stand auch was von einstweiligen Rechtschutz drin, käme sowas eigentlich auch bei mir in Betracht ?


Liebe Grüße
 
Einstweiliger oder vorläufiger Rechtsschutz ist eine komplizierte Sache. Dazu müssen viele Kriterien erfüllt sein. Um dir da eine deinem Fall entsprechende Antwort geben zu können, muss man sehr viel mehr über deinen Anspruch und deine Verhältnisse kennen und diskutieren. Eine solche Erörterung im Rahmen dieses Forums könnte gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen, auch wenn es heute nicht mehr so streng verboten ist wie bis 2008 durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG).

Frag den Rechtssekretär vom VdK, der deinen Fall bearbeitet.
 
Hallo @Kevin0221,
bei "einstweiligem Rechtsschutz" brauchst du u.a. einen sog. Anordnungsgrund.
Das bedeutet, dass du dem Gericht gegenüber beweisen musst, dass du dass (voraussichtlich zustehende) Geld sofort brauchst und die Richter*innen - ohne große Beweisaufnahme - unbedingt sofort eine Entscheidung treffen müssen. Zudem muss (dir) klar sein, dass wenn du den Prozess verlierst, du das Geld auch wieder an den Beklagten zurückzahlen musst (kannst).

Gruß MM
 
Guten Morgen

@Meanmachine

ah okay also warte ich dann doch lieber ab auch wenn ich sowohl das Geld als auch die Therapien mehr als benötige.

Und ich hoffe mal dass das nicht länger als drei Monate dauert bis zu dem Erörterungstermin.

@KoratCat
Dass das Forum mir keine verbindliche Rechtsberatung geben kann und darf ist mir bewusst und das will ich auch gar nicht.

Und ja stimmt den sollte ich da eher fragen aber meanmaxhine hat mir die Frage schon super beantwortet.
 
Die allgemeine Therapie übernimmt die also für die Depression und borderline.

Aber die spezielle Traumatherapie nicht weil es eine Privatklinik ist zu der ich hin soll.

Aber auch die Hilfe im Alltag die ich benötige wird vom Pflegedienst und pflegegrad nur bedingt abgedeckt. Auch da erhoffe ich mir mehr.
 
Hallo zusammen,

habe nun ein Schreiben der Gegenseite (wieder ein neuer Sachbearbeiter o_O) dort steht drin dass die nichts zu sagen haben bis auf dass der tatnachweis nicht erbracht wurde und es keine gesundheitsschäden gibt…..

Ach so was ich vergessen habe zu erwähnen ist dass ich einen pflegegrad 2 aufgrund der Taten habe. Ich weiß nicht ob das relevant ist.
 
Hallo Forum,

nun habe ich Post bekommen. Der Erörterungstermin zur beweisaufnahme findet am 19.05 statt, mein erscheinen ist angeordnet.

Wie kann ich mich auf diesen Termin denn am besten vorbereiten?

Liebe Grüße
 
Lieber Kevin,
bitte besprich die Vorbereitung mit Deiner Betreuerin ( du hattest erwähnst, dass sie Anwältin ist) und dem Psychotherapeuten.

Es ist sehr wichtig, dass bei Dir keine Retraumatisierung erfolgt.

Also wenn Du die Ereignisse dort erzählen sollst, kann es passieren, dass sich Deine Beschwerden verschlimmern.

Ich wünsche Dir viel Kraft bei der Vorbereitung,
KS 1973
 
Hallo,

vielleicht hilft es dir, den Hergang und die Unfallfolgen aus deiner ganz persönlichen Sicht (inkl. Gefühlen, Einschränkungen usw.) aufzuschreiben. Evtl. auch eine Liste mit Vorher/Nachher zu erstellen, z. B. vorher: immer viel unterwegs, nachher: fast nur zu Hause oder so.

Wenn es möglich ist vielleicht sogar mit deinem Therapeuten.

Falls du dann nicht in der Lage bist, alles zu erzählen, kannst du es wenigstens schriftlich abgeben.

Lass dich dahingehend einmal beraten.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Zusammen ,

@KS1973

Ja genau Sie ist Anwältin, dann bespreche ich es mit ihr und nutze meine Therapiestunden zur Vorbereitung.

Und es hat schon leider gereicht, dass ich Post vom SG bekommen habe und schon kam alles wieder hoch :(

@Rudinchen

Dies mache ich! Ich weiß halt nur gar nicht was mich dort erwartet und ob der Richter mir gut gesonnen ist ‍♂️.

Ich hoffe echt dass da schon eine Entscheidung gefällt wird! Nicht noch mal 4,5 Jahre bangen und warten…




Liebste Grüße
 
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