• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Erörterungstermin Opferentschädigungsgesetz

Dies mache ich! Ich weiß halt nur gar nicht was mich dort erwartet und ob der Richter mir gut gesonnen ist ‍♂️.

Hallo Kevin,

Das weiß man leider erst hinterher...

Aber wenn du gut vorbereitet bist, evtl. auch etwas schriftlich "zur Sicherheit" in der Hand hast, dann hast du von deiner Seite aus getan, was du könntest (und wahrscheinlich noch mehr!)

Alles Gute beim Vorbereiten und viele Grüße

Rudinchen
 
Ich kann nur von meinem Fall berichten: der Richter war unglaublich freundlich - hatte aber sein Urteil schon längst gefällt, und ich Depp hab ihm geglaubt, dass er mir glaubt... sei misstrauisch und erzähl nicht zu viel, das wäre mein Rat.
 
Ein Richter sollte stets nur sachlich sein. Wenn er mir erklärt, warum er findet, ich sei im Unrecht, kann ich seine Argumente prüfen und ihn von seiner falschen Denkweise überzeugen.
 
Hallo zusammen,

@Rudinchen

Dankeschön! Ja und so weiß ich auch dass alles relevante zum Tragen kommt.

@Meli

Die Befürchtung habe ich leider auch zumal da zwei Zeugen als beweisthema aufgeführt sind die nicht auffindbar sind und daran sich alle aufhängen.

Ich hoffe du bist trotzdem zu deinem Rechz gekommen!

Ich finde es echt beschämend für unser Rechtssystem dass es den Opfern so schwer gemacht wird!


@KoratCat

So sollte es sein aber Richter sind auch nur Menschen und wenn er sich vorher schon Urteil gebildet hat dann hoffe ich mal zu meinen Gunsten.

Immerhin wurde die Klage ja nicht am Anfang direkt abgewiesen.


Mein Schwerbehindertenausweis wurde auch verlängert und mein Anwalt sagte mir das GDB=GDS ist sofern es sich nur um Schädigungsfolgen handelt was bei mir ja der Fall ist.
 
@KoratCat

So sollte es sein aber Richter sind auch nur Menschen und wenn er sich vorher schon Urteil gebildet hat dann hoffe ich mal zu meinen Gunsten.
Häufig ist es so, dass Richter sich aufgrund zuerst oberflächlicher Betrachtung ein vorläufiges Urteil bilden, und dann eigentlich nur noch nach Gründen suchen, dies zu bestätigen. Da heisst es als Kläger gut aufpassen, entsprechend Lücken der vorzeitigen Festlegung zu erkennen und mit Argumenten das übersehene Wesentliche in die Betrachtung einzubringen, den Richter von der klägerischen Position zu überzeugen. Wer jedoch in der Hoffnung, der Richter werde sich wohlwollend schon das Richtige aussuchen, einfach zu viele Punkte in das Verfahren einbringt, den Richter "überschwemmt" und mit Fülle des Vortrags statt pointierter Qualität überfordert, schießt sich damit oft selbst ins Knie.

Mein Schwerbehindertenausweis wurde auch verlängert und mein Anwalt sagte mir das GDB=GDS ist sofern es sich nur um Schädigungsfolgen handelt was bei mir ja der Fall ist.
Eine gesetzliche Bindungswirkung gibt es da m. E. nicht. Der Richter ist frei in der Beweiswürdigung der jener GdB-Feststellung zugrunde liegenden medizinischen Feststellungen, kann bei der GdS-Feststellung abweichen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Guten Morgen,

@KoratCat

Hmm okay, meinst du dass ich auch Verfahrensfehler mit aufnehmen soll?

Also dass zum Beispiel die Täterin seit der Tat in der Tatwohnung wohnte und das Amt nicht in der Lage war Sie ausfindig zu machen und als ich dann die Adresse mitgeteilt ( die auch aktenkundig war) habe ist die Täterin 3 Monate später verstorben.

Da gäbe es noch mehr Beispiele…

Oder worauf sollte ich mich besser fokussieren?

Dann fange ich nämlich mit der Liste heute an und würde euch, sofern ich darf, gerne drüber schauen lassen.


Und schon mal ganz lieben Dank ihr habt mir bis jetzt riesig geholfen!

Liebe Grüße
 
Guten Morgen,

@KoratCat

Hmm okay, meinst du dass ich auch Verfahrensfehler mit aufnehmen soll?
In einem OEG-Verfahren geht es nur darum, ob und welchen gesundheitlichen Schaden Du durch eine Gewalttat erlitten hast. Ermittlungsfehler der Polizei hinsichtlich strafrechtlicher Verfolgung der Täter haben damit überhaupt nichts zu tun. Dem Sozialgericht beim Verfahren über deine Entschädigung unter die Nase zu reiben, wie dämlich die Polizei sich bei der Strafverfolgung des Täters angestellt hat, könnte dir in keiner Weise helfen!

Ich nehme an, dass das schädigende Ereignis (die Gewalttat) nicht in Frage steht. Wichtig und vermutlich streitig ist, ob, evtl. wie, und ganz besonders welche Gesundheitsstörungen es ausgelöst hat, zu welchem Grad der Schädigung es geführt hat. Es geht also nur um Argumente in dem Bereich.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo

@KoratCat

Ach so! Und ich dachte auch es geht darum ob die Tat tatsächlich stattgefunden hat, weil das Amt ja sagt „tatnachweis ist nicht erbracht“

Bei mir geht es um den GDS von 50 so steht es auch in der Klagebegründung. Und die Therapieberichte usw. liegen dem SG auch vor.

Aber danke! Dann werde ich konkret aufschreiben was und wie mich heute noch alles beeinträchtigt.
 
Hallo

@KoratCat

Ach so! Und ich dachte auch es geht darum ob die Tat tatsächlich stattgefunden hat, weil das Amt ja sagt „tatnachweis ist nicht erbracht“
Wenn noch gar nicht feststeht, dass Du Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat geworden bist, etwa durch das Ergebnis einer Ermittlung der Polizei, wird es natürlich kompliziert. Aber mit der Aufzählung von Ermittlungsfehlern kommt man i. d. R. auch nicht weiter. Jetzt geht es um das "Glaubhaftmachen", z. B. dass unmittelbar Anzeige erstattet wurde etc. Auch könnten ärztliche Gutachter mit ihren Feststellungen der Schädigungsfolgen Rückschlüsse liefern.
 
KoratCat - du gibst gute Ratschläge. Hätte ich die mal vor meinem Verfahren gewusst :)
 
Der potenteste Zeuge ist in solch einem Fall der nach der Verletzung erstbehandelnde Arzt. Was der aussagt oder noch besser damals im Krankenblatt niedergeschrieben hat, was Du als Verletzungsursache da ihm gegenüber angegeben hast, ist meist am beweiskräftigsten, hat mitunter mehr Gewicht als Tatzeugen. Dann sollte man noch nach guten Indizien suchen, die das Bild unterstützen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Zusammen,

entschuldigt bitte die späte Antwort, mir ging es nicht so gut..

@KoratCat

Okay dann muss ich erstmal warten was der Gerichtstermin ergibt da wie du es schon erwähnt hast ich noch gar nicht als Opfer anerkannt wurde.

Tatzeugen gibt es aber diese sind, so habe ich es verstanden, nicht mehr auffindbar. Aber im Polizeibericht sind diese ausgeführt so wie in den Berichten vom Jugendamt. Ich hoffe dass das als „Beweis“ reicht bzw. mir dann endlich geglaubt wird.

Zumal wir auch bei der klagebegründung § 15 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG) mit rein gebracht haben.

Dort heißt dass es reicht dass die Angaben des Opfers glaubhaft sind.
 
Top