Hi Kevin,
ja, je nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen kann dir ratenfreie PKH gewährt werden oder die evtl. für deinen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten können aus der Gerichtskasse für dich vorgelegt werden, die Du dann abstottern musst. Wenn Du unterliegst, musst Du bei ratenfreier PKH nur die der Gegenseite entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung (im Zivilverfahren) erstatten.
Wenn dir nur PKH mit Ratenzahlung gewährt wurde, Du aber unterliegst, bleiben alle Verfahrenskosten an dir hängen. Mit PKH sollte man deshalb vorsichtig sein. Wenn die Richter, die über deinen PKH-Antrag entscheiden, keine große Erfolgsaussicht sehen, also nicht unbedingt damit rechnen, dass die Gegenseite am Ende Alles berappen muss, tendieren sie oft zu PKH mit Ratenzahlung, damit die Gerichtskasse nicht für aussichtslose Verfahren dezimiert wird. Problematisch wird es, wenn der Kläger nicht ratenzahlungsfähig ist, und die Richter auch keine große Erfolgsaussicht sehen. Dann wird halt gepokert, auf Vergleich, Anerkenntnis oder Klagerücknahme gedrückt.
Grüße
KoratCat