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Erörterungstermin Opferentschädigungsgesetz

von wegen "Das Gericht würde bei der Festsetzung des von dir vorzuleistenden Anteils der Gutachtenkosten deine finanziellen Verhältnisse berücksichtigen müssen." - ich bin Grundsicherungsbezieherin und sie wollten eine Vorauszahlung von 8000 Euro :-(
 
Hallo zusammen

@KoratCat okay da bin ich mal gespannt was das Gericht veranlassen wird. Um ehrlich zu sein wundert es mich aber auch dass ich während des gesamten Vorverfahrens nicht zum Gutachter musste.


@Meli

Wow!!!! 8000€ schon unter normalen Voraussetzungen eine Summe die nicht mal eben so stemmbar ist und von meiner EM-Rente wird’s auch schwer das zu berappen.


Ich bin echt gespannt was der Termin zu Tage bringt.


Liebe Grüße
 
von wegen "Das Gericht würde bei der Festsetzung des von dir vorzuleistenden Anteils der Gutachtenkosten deine finanziellen Verhältnisse berücksichtigen müssen." - ich bin Grundsicherungsbezieherin und sie wollten eine Vorauszahlung von 8000 Euro :-(
Tja, Meli, dann hast Du es doch wohl versäumt, dem Gericht deine finanziellen Verhältnisse "unter die Nase zu reiben", etwa mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH), der in solch einem Fall gestellt werden sollte. PKH bedeutet nicht automatisch, dass Du auch einen Rechtsanwalt beigeordnet bekommen möchtest.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
nee, ich habe nichts versäumt. Mann ist das nervig, dass einem ständig ein Besserwisser unterstellt, man hätte keine Ahnung, wovon man redet. Es war vollkommen klar, dass ich Prozesskostenhilfe bekomme, dass ich Grundsicherungsbezieher bin etc. und auch einen Rechtsanwalt hatte ich, trotzdem hat das Gericht so viel Vorschuss gefordert, sie wollten mich absichtlich entmutigen...
 
sie wollten mich absichtlich entmutigen...
Mit der Interpretation der Handlungen von Richtern muss man vorsichtig sein. Das Schlimmste, was man einem Richter vorwerfen kann, ist Rechtsbeugung oder aktive Behinderung bei der Durchsetzung von Rechten, rechtliches Gehör zu verweigern.

Während eines Verfahrens darf sich ein Richter nicht in die Karten schauen lassen, muss immer unparteisch sein; aber er muss manchmal auch eine bestimmte Miene aufsetzen, um jemanden "aus der Reserve zu locken". Wer Vorgänge bei Gericht aufmerksam beobachtet und auch Urteile intensiv aus allen Blickwinkeln betrachtet und versteht, wird in der Rückschau erkennen, dass bei Gericht nicht Alles so ist, wie es aussehen gemacht wird.

Wenn ein Richter so tut, als wolle er die eine Partei einschüchtern, will er oft die andere Partei "in Sicherheit wiegen" und zu einer Unvorsichtigkeit herausfordern.

Ich kann auf mehrere Verfahren zurückblicken, die ich scheinbar verloren habe, das klagabweisende Urteil sich im Endeffekt aber immer als zu meinen Gunsten ergangen herausgestellt hat. In vielen Verfahren geht es leider oft um nur winzige Details und unscheinbare Verhältnisse, die man selbst und der vertretende Rechtsanwalt meist gar nicht im Blick hat. Offen dürfen Richter auf jene aber nicht hinweisen. Die Bandbreite, wie Richter mit den Parteien unterschwellig kommunizieren ist unendlich. Diese "Nachrichten" muss man selbst zu entschlüsseln versuchen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
nee, ich habe nichts versäumt. Mann ist das nervig, dass einem ständig ein Besserwisser unterstellt, man hätte keine Ahnung, wovon man redet. Es war vollkommen klar, dass ich Prozesskostenhilfe bekomme, dass ich Grundsicherungsbezieher bin etc. und auch einen Rechtsanwalt hatte ich, trotzdem hat das Gericht so viel Vorschuss gefordert, sie wollten mich absichtlich entmutigen...
Das Gericht wollte oder konnte das von dir angestrebte teure Gutachten nicht aus der Gerichtskasse finanzieren. Eventuell wollte der Richter dabei auch den oben erläuterten Umweg gehen, der Beklagten jene hohen Gutachterkosten im Endeffekt aufzuhalsen. Bei ratenfreier PKH konnte es dir doch egal sein, welchen Betrag das Gericht dir formal auferlegte.
 
Hallo zusammen,

wenn ich mich bei euch einklinken darf:

Also ist PKH auch in Raten zahlbar?

Und muss ich darauf achten was der Richter mir eventuell zwischen den Zeilen sagen möchte ????

Ich bin davon ausgegangen dass die Sachlagen so klar sind dass der eine Recht bekommt und der andere halt nicht, sonst gäbe es keinen Erörterungs- und Verhandlungstermin. Dies war jetzt sber auch sehr vereinfacht ausgedrückt.
 
Hi Kevin,

ja, je nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen kann dir ratenfreie PKH gewährt werden oder die evtl. für deinen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten können aus der Gerichtskasse für dich vorgelegt werden, die Du dann abstottern musst. Wenn Du unterliegst, musst Du bei ratenfreier PKH nur die der Gegenseite entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung (im Zivilverfahren) erstatten.

Wenn dir nur PKH mit Ratenzahlung gewährt wurde, Du aber unterliegst, bleiben alle Verfahrenskosten an dir hängen. Mit PKH sollte man deshalb vorsichtig sein. Wenn die Richter, die über deinen PKH-Antrag entscheiden, keine große Erfolgsaussicht sehen, also nicht unbedingt damit rechnen, dass die Gegenseite am Ende Alles berappen muss, tendieren sie oft zu PKH mit Ratenzahlung, damit die Gerichtskasse nicht für aussichtslose Verfahren dezimiert wird. Problematisch wird es, wenn der Kläger nicht ratenzahlungsfähig ist, und die Richter auch keine große Erfolgsaussicht sehen. Dann wird halt gepokert, auf Vergleich, Anerkenntnis oder Klagerücknahme gedrückt.

Grüße

KoratCat
 
Was @KoratCat sagt, ist absolut richtig. Es ist auf der anderen Seite allerdings auch nachvollziehbar, dass viele Betroffene hier nicht wissen können, was er genau meint. Dazu muss man sich nämlich (am besten Tag und Nacht) mit dem Sozialrecht beschäftigen, unzählige Urteile (quer-)lesen, Gerichtsverhandlungen besuchen um herauszufinden, was Richter*innen wichtig ist und die jeweiligen passenden Paragraphen "zu seinem Fall" finden.
Dies ist zwar vielen schon aus psychischen Gründen allein weitestgehend verwehrt, ist aber unabdingbar.
Einen Rechtsanwalt im Sozialrecht, der (ohne eine Kosten-Nutzen Rechnung aufzustellen) für ein Unfallopfer dies alles selbstlos übernimmt, den gibt es faktisch (leider) nicht.
@Meli
Mit deinem Vorwurf der "Besserwisserei" beschimpfst du definitiv den Falschen. Von Mitmenschen wie @KoratCat , welche ohne persönlichen Vorteil wildfremden Menschen helfen wollen, gibt es nur noch sehr wenige heutzutage...
Gruß MM
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

@KoratCat

Ah verstehe dann warte ich einfach erstmal was sich so ergibt da der Anwalt bereits im Voraus bezahlt wurde habe ich da keine weiteren Kosten zu befürchten und mit dem Gericht und der eventuellen PKH steht ja noch aus.


@Meanmachine

Ja das sozialrecht insbesondere das soziale Entschädigungsrecht ist sehr sehr komplex und für mich als Laien auch kaum verstehbar. Aber das um ne Menge geht weiß ich zum Glück.


Liebe Grüße
 
Hallo zusammen,

@KoratCat

Ah verstehe dann warte ich einfach erstmal was sich so ergibt da der Anwalt bereits im Voraus bezahlt wurde habe ich da keine weiteren Kosten zu befürchten und mit dem Gericht und der eventuellen PKH steht ja noch aus.
Ich vermute, Du hast dem Anwalt einen Vorschuss bezahlt. Was er am Ende abrechnen darf, steht noch nicht fest. Wird etwa ein Vergleich geschlossen, darf er noch eine Vergleichsgebühr draufhauen. Also behalte ihn besser im Auge.

Ich verstehe nicht, dass Du dem Anwalt einen Vorschuss gezahlt hast, während über einen PKH-Antrag noch entschieden werden muss.
 
Guten Morgen

@KoratCat

Der Anwalt läuft über den VDK und da habe ich letztes Jahr eine Gebühr bezahlt und die deckt dann die erstinstanzlichen Kosten :)
 
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