Hallole Sonni1956,
puh, ist aber auch wirklich ein ziemliches Chaos bei dir.
Bist du denn im VDK oder wirst du anwaltlich vertreten?
Hm, sag mal, kannst du oder jemand hier im Forum mir mal folgenden Unterschied erklären:
,,Das VG wir mit Ablauf der 78. Woche eingestellt, da mit einem Wiedererlangen der Arbeitsfähig nicht mehr zu rechnen ist und Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind"
und
,,Das VG wir mit Ablauf der 78. Woche eingestellt, da mit einem Wiedererlangen der Arbeitsfähig nicht mehr zu rechnen ist aber Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen sind"
Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht.
Liebe Grüßlein
Würmlie
PS: Sonni, vielleicht wäre es ratsam hier im Forum mit deiner jetzigen Frage bezgl. der Einstellung des Verletztengeldes ein neues ,,Thema" aufzumachen ?