Hallo Rajo1967,
es ist gut, dass Ihr einen Anwalt eingeschaltet habt. Ich habe das Gefühl, dass es die DRV gern darauf ankommen lässt, ob sich jemand gegen die Rentenablehnung wehrt. Vermutlich tun das noch immer viel zu wenig Betroffene, sodass sich dieses Vorgehen für den Rentenversicherungsträger lohnt.
Immerhin habt ihr das Glück, dass alle gesundheitlichen Problempunkte Deiner Frau in das Gutachten aufgenommen wurden, denn nicht selten, fehlen hier bereits relevante gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen.
Das Hauptaugenmerk bei einer Begutachtung durch einen medizinischen Sachverständigen der DRV sollte der sozialmedizinische Teil sein - das heißt es muss heraus gestellt werden, wie sich die körperlichen Beschwerden auf den Arbeitsalltag auswirken. Das aber wird oft nur mangelhaft umgesetzt, sodass am Ende die Ablehnung des EMR-Antrages steht.
Bei mir beispielsweise gab es im Gutachten gar keinen sozialmedizinischen Teil, das heißt, dass das Gutachten seinem Zweck und dem Gutachtenauftrag überhaupt nicht gerecht wurde.
Von wann ist Euer Gutachten? Hat Euer Anwalt hierzu bereits Stellung bezogen? Ihr solltet, falls erforderlich und möglich (und noch nicht geschehen), ihm zuarbeiten. Nehmt Euch das Gutachten vor und geht es Satz für Satz, Aussage für Aussage durch. Berichtigt Falschangaben, notiert, welche Auswirkungen sich durch die einzelnen Beschwerden auf den Arbeitsalltag ergeben. Dazu gehören auch solche Dinge wie fehlender Nachtschlaf und die daraus resultierende Tagesmüdigkeit sowie die kognitiven Einschränkungen. Belegt Eure Angaben mit ärztlichen Diagnosen, Befundberichten und was Ihr sonst noch in der Richtung vorliegen habt.
Und auch wenn die Anerkennung noch eine Weile auf sich warten lassen sollte, gebt nicht auf. Bei mir hat es ab Antragstellung 18 Monate gedauert, bis Bewegung in die Sache kam....ein ganzes Jahr lang hing ich finanziell in der Luft. Erst durch die Einschaltung eines Anwalts konnte ich meine Ansprüche durchsetzen.
...also nicht entmutigen lassen.
Alles Gute und trotzdem ein frohes Fest,
sachsblau
es ist gut, dass Ihr einen Anwalt eingeschaltet habt. Ich habe das Gefühl, dass es die DRV gern darauf ankommen lässt, ob sich jemand gegen die Rentenablehnung wehrt. Vermutlich tun das noch immer viel zu wenig Betroffene, sodass sich dieses Vorgehen für den Rentenversicherungsträger lohnt.
Immerhin habt ihr das Glück, dass alle gesundheitlichen Problempunkte Deiner Frau in das Gutachten aufgenommen wurden, denn nicht selten, fehlen hier bereits relevante gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen.
Das Hauptaugenmerk bei einer Begutachtung durch einen medizinischen Sachverständigen der DRV sollte der sozialmedizinische Teil sein - das heißt es muss heraus gestellt werden, wie sich die körperlichen Beschwerden auf den Arbeitsalltag auswirken. Das aber wird oft nur mangelhaft umgesetzt, sodass am Ende die Ablehnung des EMR-Antrages steht.
Bei mir beispielsweise gab es im Gutachten gar keinen sozialmedizinischen Teil, das heißt, dass das Gutachten seinem Zweck und dem Gutachtenauftrag überhaupt nicht gerecht wurde.
Von wann ist Euer Gutachten? Hat Euer Anwalt hierzu bereits Stellung bezogen? Ihr solltet, falls erforderlich und möglich (und noch nicht geschehen), ihm zuarbeiten. Nehmt Euch das Gutachten vor und geht es Satz für Satz, Aussage für Aussage durch. Berichtigt Falschangaben, notiert, welche Auswirkungen sich durch die einzelnen Beschwerden auf den Arbeitsalltag ergeben. Dazu gehören auch solche Dinge wie fehlender Nachtschlaf und die daraus resultierende Tagesmüdigkeit sowie die kognitiven Einschränkungen. Belegt Eure Angaben mit ärztlichen Diagnosen, Befundberichten und was Ihr sonst noch in der Richtung vorliegen habt.
Und auch wenn die Anerkennung noch eine Weile auf sich warten lassen sollte, gebt nicht auf. Bei mir hat es ab Antragstellung 18 Monate gedauert, bis Bewegung in die Sache kam....ein ganzes Jahr lang hing ich finanziell in der Luft. Erst durch die Einschaltung eines Anwalts konnte ich meine Ansprüche durchsetzen.
...also nicht entmutigen lassen.
Alles Gute und trotzdem ein frohes Fest,
sachsblau