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DRV Begutachtung

Hallo Rajo1967,

es ist gut, dass Ihr einen Anwalt eingeschaltet habt. Ich habe das Gefühl, dass es die DRV gern darauf ankommen lässt, ob sich jemand gegen die Rentenablehnung wehrt. Vermutlich tun das noch immer viel zu wenig Betroffene, sodass sich dieses Vorgehen für den Rentenversicherungsträger lohnt.

Immerhin habt ihr das Glück, dass alle gesundheitlichen Problempunkte Deiner Frau in das Gutachten aufgenommen wurden, denn nicht selten, fehlen hier bereits relevante gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen.
Das Hauptaugenmerk bei einer Begutachtung durch einen medizinischen Sachverständigen der DRV sollte der sozialmedizinische Teil sein - das heißt es muss heraus gestellt werden, wie sich die körperlichen Beschwerden auf den Arbeitsalltag auswirken. Das aber wird oft nur mangelhaft umgesetzt, sodass am Ende die Ablehnung des EMR-Antrages steht.
Bei mir beispielsweise gab es im Gutachten gar keinen sozialmedizinischen Teil, das heißt, dass das Gutachten seinem Zweck und dem Gutachtenauftrag überhaupt nicht gerecht wurde.

Von wann ist Euer Gutachten? Hat Euer Anwalt hierzu bereits Stellung bezogen? Ihr solltet, falls erforderlich und möglich (und noch nicht geschehen), ihm zuarbeiten. Nehmt Euch das Gutachten vor und geht es Satz für Satz, Aussage für Aussage durch. Berichtigt Falschangaben, notiert, welche Auswirkungen sich durch die einzelnen Beschwerden auf den Arbeitsalltag ergeben. Dazu gehören auch solche Dinge wie fehlender Nachtschlaf und die daraus resultierende Tagesmüdigkeit sowie die kognitiven Einschränkungen. Belegt Eure Angaben mit ärztlichen Diagnosen, Befundberichten und was Ihr sonst noch in der Richtung vorliegen habt.

Und auch wenn die Anerkennung noch eine Weile auf sich warten lassen sollte, gebt nicht auf. Bei mir hat es ab Antragstellung 18 Monate gedauert, bis Bewegung in die Sache kam....ein ganzes Jahr lang hing ich finanziell in der Luft. Erst durch die Einschaltung eines Anwalts konnte ich meine Ansprüche durchsetzen.
...also nicht entmutigen lassen.


Alles Gute und trotzdem ein frohes Fest,
sachsblau
 
Hallo Rajo,

habt ihr mal an Berufförderungswerk gedacht?
dort kann man eine Erprobung machen ob und wenn ja über welche Zeit man für den einen oder anderen Job noch arbeitsfähig ist.

Auch kann man Pürfen ob eine Umschulung in fragte kommt usw.

Grüße Michi
 
Hallo Sachsblau,

erstmal vielen lieben Dank für Deine aufmunternden Worte.
Bei mir beispielsweise gab es im Gutachten gar keinen sozialmedizinischen Teil, das heißt, dass das Gutachten seinem Zweck und dem Gutachtenauftrag überhaupt nicht gerecht wurde.

So ist das auch bei ihr gelaufen, Zusammenfassung ohne Bezug auf die körperliche Leistungsfähigkeit.
Von wann ist Euer Gutachten? Hat Euer Anwalt hierzu bereits Stellung bezogen?

Die Gutachten wurden erst im Rahmen des Widerspruchsverfahrens im Feb. 13 erstellt und danach kam im Mai die Ablehnung.
Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung auf Grund des Antrages im Feb. 12 waren drei weisse Blatt Papier.
Unser Anwalt hat bereist dazu Stellung bezogen, liegt seit Mai beim SG als Klage mit bewilligter Prozesskostenhilfe (Ratenfrei) vor.
Bereits als uns die Gutachten vorlagen (im März) haben wir bemängelt, das die Auswirkungen überhaupt nicht berücksichtigt wurden.

Zudem wußten die beauftragten Gutachter wohl nichts voneinander, denn selbst in den medizinischen Erhebungen widersprechen sich die Gutachten erheblich.

Bsp.: in orthopädischen Gutachten wird eine erhebliche muskuläre Schwäche der Nacken- und Rumpfmuskulatur mit mäßiger Verspannung beschrieben, im neurologischen Gutachten eine Woche später ist dann die Muskulatur ausserordentlich kräftig und gut ausgebildet.

Da glaubst Du echt Du stehst im Wald, weißt Du die DRV darauf hin - dann wirst Du selbst noch als Querolant hingestellt.

Der Scherz an der ganzen Sache ist obendrein, das sämtliche Auswirkungen tatsächlich ursächlich selbst mit bildgebenden Verfahren bestätigt werden können.
Mal die Polyneuropathie und Arthritis als Bsp.: es lag eine floride Synovialitis vor (pathologisch gesichert) die ins chronische übergegangen ist mit beginnender Arthrose. Eine drei-phasen-Szintigraphie hat Entzündungen in beiden Kniegelenken und der mittleren BWS nachgewiesen, Marklagerläsionen beim Schädel-MRT u.s.w.

Das ist dann lt. Neurologe ein diffuses Krankheitsbild ohne ursächliche Erkrankung, die bei weiterer Behandlung keine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter 6 Stunden bedingt (das war die Sozialmedizinische Stellungname zu den neurologischen Ausfällen fast wörtlich):confused:

Ich wünsche Euch allen einen ruhigen, besinnlichen und möglichst schmerzfreien Advent,

Rajo
 
Hallo Rajo,

habt ihr mal an Berufförderungswerk gedacht?
dort kann man eine Erprobung machen ob und wenn ja über welche Zeit man für den einen oder anderen Job noch arbeitsfähig ist.

Auch kann man Pürfen ob eine Umschulung in fragte kommt usw.

Grüße Michi

Hallo Michi,

das mit fast 50, einer bereits anerkannten Schwerbehinderung (Erhöhungsantrag läuft) und auf was für einen Beruf soll man von Industriekauffrau mit Ausbildereignungsprüfung denn umschulen, wenn man diesen nicht mehr ausüben kann?
Telefon geht auf Grund chronischer Sinusitis mit Auswirkungen auf die Augen schon nicht mal mehr.

LG Rajo
 
Hallo Rajo,

der Schwerbehindertensausweis ist kein Hinderungsgrund.
Denn "nur" weil ein höher GdB vorliegt heist das nicht das man nicht Arbeitsfähig ist.
Gerade in einem BFW-Berufsförderungswerk haben sehr viel Teilnehmer einen SBA mit einem höeren GdB.

Was man noch machen kann und ob eine Umschulung sinn macht kann man dann unter den Berusbedingungen Testen.

Grüße Michi
 
Hallo Michi,

das erzählst Du einem selbstständigen Unternehmer?

Ich weiß nicht wieviel und welche Lebenserfahrung Du hast. Wenn jemand 30 Jahre lang vollschichtig arbeitet und zuletzt (gesund) ein Durchschnittseinkommen von 2500,- Netto als Selbstständige hatte und dann stufenweise über Jahre bis auf 360,- € fällt, dann hat das sicher nichts mit tollen nicht genutzten Perspektiven im Berufsförderungswerk zu tun!

Belehrungen, das ein GdB nichts mit Arbeitsfähigkeit zu tun hat lasse mal - es hat seinen Grund, warum wir auf EM-Rente klagen und derer ist sicher nicht weil die Situation so rosig aussieht oder von uns falsch beurteilt wird!

LG Rajo
 
Hallo Derosa,

deshalb finde ich das Forum hier so toll, es gibt viele die sich wirkliche Gedanken machen :eek:

Was das alles ausgleöst hat, wissen wir - das war eine Borreliose (mit Yersinien, latente TBC, HHV6 und Candida Infektion - es war so einiges aktiv in Folge der Grunderkrankung). Die ist erst 1,5 Jahre nach dem akuten Ausbruch erkannt und ursächlich behandelt worden. Um das in den Griff zu bekommen hat es fast 2 Jahre gebraucht.

Magnesiummangel besteht auch, neben ganz vielen anderen Mangelerscheinungen an Vitaminen, Eisen u.s.w.
Das Immunsystem wurde durch entsprechende Therapien und ärztlicher Aufsicht (durch Immunologen und durch die KK getragen) versucht wieder ins Gleichgewicht zu bringen, ohne Erfolg leider.

Danke trotzdem, Sie hatte Anfang des Jahres auch noch nen schweren Verkehrsunfall und da sind noch so einige Dinge dazu gekommen.

LG Rajo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rajo,

ich sage nicht das das die Lösung ist, sondern das die DRV oder auch das AA wenn man sich dann meldet auf solch ein BFW kommt um eine Arbeitsfähigkeit zu testen um dann ggf. eine EMR zu bewilligen.

Daher war das nur ein Tip / eine Info das die DRV soetwas auch macht.
Manchmal kommt auch das AA auf solch eine Idee.

Das man eine EMR nicht einfach mal so beantragt ist klar.

Das ein SBA nichts mit einer Arbeitsfähigkeit zu tun hat, erklärte ich nur aus dem Grund, weil manche das nicht wissen.
Es gibt Menschen die mit einem GdB von 100 noch vollschichtig arbeiten können.
Ander wieder rum haben einen GdB von 50 und sind voll Erwerbsgemindert.

Vondaher war das nur ein Tip und eine Erklärung, ob das auf dich nicht zutrift / oder zutrifft , kannst nur du entscheiden - ich kenn deine Situation nicht, und kann somit nur allegemeine Tips geben.

Grüße Michi
 
Lieber rajo, liebe alle,

Habt beide bitte mut, lasst euch nicht entmutigen. Wenn du meine persönliche Geschichte (die ich sehr offen geschildert habe) recherchierst, wirst Du feststellen diese Handlungen
der sog. Sozialbehörden sind völlig von der Realität entfernt.

Es fängt mit einem Arbeits-oder Wegeunfall an, danach folgen psychosomatische, physische (der Bewegungsapparat wird stark einseitig oder gar nicht mehr belastet)
Erkrankungen, die durch die Schubladenmedizin (alle Made in USA) und respektlose
Verwaltungsmethoden oft in die psychische Erkrankung münden.

Daher ist es sehr zu epfehlen, dass man eine komplette Begutachtung der Beschwerden
durchführen läßt.

Orthopädie (Knochen ect.), psychosomatische (Algesiologie), Trauma/psychische.

Ich erhielt in jetzt bald 7 Jahren, 12! Gutachten.

Ich wünsche euch viel Kraft und ausdauer. Mitlerweile sind einige Richter nicht mehr
bereit, dieses unmenschliche System zu tolerieren.
Gilt auch für Ärzte.

Ich wünsche euch

frohe restl. Weihnachten
und einen guten Rutsch.


Es ist etwas in Bewegung geraten.

PS: Ich trete dafür ein, dass man wieder den Mensch in den Mittelpunkt rückt.
Ihn in eine "dubiose" Maßnahme zu stecken (wo er sich womöglich nicht wohl fühlt) führt nur
zu einer Erweiterung seiner gesundheitl. Probleme (psychosomatisch). Es muss mit dem Mitglied (Patient)
respektvoll umgegangen werden. Dies ist heute noch nicht der Fall.

Bitte keine Kommentare mit ich kenne aber jemanden...
Ich kenne immer mehr...
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Unfallopfer,

komme gerade vom SG Stade.
Es wurde ein Vergleich geschlossen, den ich mit viel Bauchweh zugestimmt habe.
Rückwirkend ab Mai 2012 wird mir eine EU Rente auf Zeit gewährt.

Das Gutachten von
Dr. Niebuhr sah eine EU Rente ab dem Zeitpunkt. AU bin ich seit 29.01. 2007.

Durch diesen Vergleich verliere ich ein paar Hundert Euro/Monat.

Erst im August 2012 wurde mir Krankengeldnachzahlung rückwirkend gewährt.
Bis Ende Juli 2008.

Der erste Rentenantrag wurde von der DRV abgelehnt, mir nie zugestellt.
So konnte ich auch nicht gegen diesen Entscheid vorgehen. Angeblich hatte mein
damaliger RA diesen erhalten.

Der VDK überzeugte mich gegen den zweiten vorzugehen. Der wurde auch abgelehnt.
Danach sollte man dann gegen den ersten vorgehen.

Würde der erste vor Gericht (Verwaltungsgericht?) Bestand haben, so würde mein durchschnl. Jahresverdienst zur EU Rente herangezogen.

Jetzt sind dort die Hartz IV Jahre mit drin. Wo nur 5 Euro bis nichts eingezahlt wurde.

Habe ich auf Verwaltungsebene noch Chancen?

Die Richterin nannte den Vollbeweis meinerseits als Grundvoraussetzung.

Ich müßte nachweisen , dass ich seit dem EU war. Die Gutachten und Atteste
gaben nur AU an.

Konnten Sie damals auch nur, weil die Sozialgerichte dies nur in Auftrag gaben.

Ich würde mich über "Hilfen" freuen.

MfG

Norbert
 
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