Kasandra
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Hallo Semikolon,
Du musst Dich auf Dein "aktuelles Krankenbild" beschränken.
Z. B. Du reichst / beantragst Deine EU-Rente wegen Polytrauma ein: Dies könnte sein, multiple Frakturen oder ein Schädel-Hirn-Trauma.
Dann hat ein Fragebogen nichts mit der "EU-Rente" zu tun, bis zu welchem Alter Du noch ins Bett genäßt hast, wie Dein Sexualleben bis zum Unfalltag war, welche Ausbildung Du bis dato hattest und an welchen Erkrankungen Deine Eltern oder Geschwister leiden.
Fakt: Im Fragebogen bis zum Zeitpunkt bis zu dem Unfall die Fragen nicht angeben und kenntlich machen, "nicht unfallrelevant" -
Fragen nur ab Unfalldatum beantworten!!!
Eine Familienanamnese oder Dein Krankheitsverlauf vor dem Unfall tun nichts zur Sache. Stichtag: Unfalltag!!!
Fragen, warum Bruder / Schwester Suizid begangen haben..
Fragen, welche Erkrankungen Deine Eltern haben...
Fragen, welche Erkrankungen Du hast / hattest .... die nichts mit dem aktuellen Rentenbegehren zu tun haben einfach beantworten mit
"NICHT UNFALLRELEVANT".
Lass Dich nicht in die Enge treiben!!!
Kündige schriftl. Deine Begleitperson an!!!
Die Gutachter sind clever und versuchen die Begleitperson vor der Tür zu lassen mit den Hinweisen, dass es sich um psychische / intime Fragen handelt und versuchen Dich somit von Deiner Begleitperson zu entfernen.
Hier sagst Du ganz klar, meine Begleitperson ist die Person meines Vertrauens, ich habe keine Befindlichkeiten!!!
Dann muß ein GA erstmal dran vorbei kommen, denn wer sagt oder schreibt Dir vor Dich einfach lt. Gericht einem fremden Arzt zu öffnen????
Der GA wird Dir gegenüber versuchen alles so hinzustellen, dass es sich um private, gesundheitliche und intimen Fragen handelt, Du diese doch auch nicht vor der Begleitperson "veröffentlichen" möchtest.
Da bleibe hart = Begleitperson ist dabei!!
Weigert sich der GA - versuche schriftl. die Verweigerung zu bekommen, wenn nicht:
Verlasse mit Deiner Begleitperson die Praxis / Klinik, geht in das nächste Cafe / Raststätte, schreibt ein Protokoll: Anmeldung Begleitperson - Ablehnung Begleitperson durch Gutachter: Deine Unterschrift, Unterschrift der Begleitperson und dies sofort an Deinen RA und Gericht senden!!!
Nicht "einlullen" lassen, lass Dich nicht Nötigen!!! Bleibe hart!!!
Viele Grüße
Kasandra
Du musst Dich auf Dein "aktuelles Krankenbild" beschränken.
Z. B. Du reichst / beantragst Deine EU-Rente wegen Polytrauma ein: Dies könnte sein, multiple Frakturen oder ein Schädel-Hirn-Trauma.
Dann hat ein Fragebogen nichts mit der "EU-Rente" zu tun, bis zu welchem Alter Du noch ins Bett genäßt hast, wie Dein Sexualleben bis zum Unfalltag war, welche Ausbildung Du bis dato hattest und an welchen Erkrankungen Deine Eltern oder Geschwister leiden.
Fakt: Im Fragebogen bis zum Zeitpunkt bis zu dem Unfall die Fragen nicht angeben und kenntlich machen, "nicht unfallrelevant" -
Fragen nur ab Unfalldatum beantworten!!!
Eine Familienanamnese oder Dein Krankheitsverlauf vor dem Unfall tun nichts zur Sache. Stichtag: Unfalltag!!!
Fragen, warum Bruder / Schwester Suizid begangen haben..
Fragen, welche Erkrankungen Deine Eltern haben...
Fragen, welche Erkrankungen Du hast / hattest .... die nichts mit dem aktuellen Rentenbegehren zu tun haben einfach beantworten mit
"NICHT UNFALLRELEVANT".
Lass Dich nicht in die Enge treiben!!!
Kündige schriftl. Deine Begleitperson an!!!
Die Gutachter sind clever und versuchen die Begleitperson vor der Tür zu lassen mit den Hinweisen, dass es sich um psychische / intime Fragen handelt und versuchen Dich somit von Deiner Begleitperson zu entfernen.
Hier sagst Du ganz klar, meine Begleitperson ist die Person meines Vertrauens, ich habe keine Befindlichkeiten!!!
Dann muß ein GA erstmal dran vorbei kommen, denn wer sagt oder schreibt Dir vor Dich einfach lt. Gericht einem fremden Arzt zu öffnen????
Der GA wird Dir gegenüber versuchen alles so hinzustellen, dass es sich um private, gesundheitliche und intimen Fragen handelt, Du diese doch auch nicht vor der Begleitperson "veröffentlichen" möchtest.
Da bleibe hart = Begleitperson ist dabei!!
Weigert sich der GA - versuche schriftl. die Verweigerung zu bekommen, wenn nicht:
Verlasse mit Deiner Begleitperson die Praxis / Klinik, geht in das nächste Cafe / Raststätte, schreibt ein Protokoll: Anmeldung Begleitperson - Ablehnung Begleitperson durch Gutachter: Deine Unterschrift, Unterschrift der Begleitperson und dies sofort an Deinen RA und Gericht senden!!!
Nicht "einlullen" lassen, lass Dich nicht Nötigen!!! Bleibe hart!!!
Viele Grüße
Kasandra