Hallo Norbert,
da haben die Dich vor Rentengewährung aber nochmal übel in die Harz IV-Falle laufen lassen, aber nur so konnten sie im erheblichen Ausmaß die Rentenhöhe kürzen, da die letzten vier Jahre bei der Rentenberechnung stärker gewichtet werden.
Zum 1. Rentenbescheid: Schon Kontakt mit dem RA aufgenommen, hat der den Bescheid? Seit wann weißt Du, dass es diesen Bescheid angeblich gibt? Wurde er Dir nachträglich nochmal zugesandt? Wenn ja, mit Rechtsmittelbelehrung und wann?
Zum Vergleich von heute: Die Rücknahme ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Wurde der Vergleicht unter Widerrufsvorbehalt geschlossen (ich vermute eher "Nein")? Ansonsten ist er nur noch wegen Irrttum oder Täuschung nach §§ 1119, 123 BGB anfechtbar - dürfte schwer werden....
Gruß
tamtam
da haben die Dich vor Rentengewährung aber nochmal übel in die Harz IV-Falle laufen lassen, aber nur so konnten sie im erheblichen Ausmaß die Rentenhöhe kürzen, da die letzten vier Jahre bei der Rentenberechnung stärker gewichtet werden.
Zum 1. Rentenbescheid: Schon Kontakt mit dem RA aufgenommen, hat der den Bescheid? Seit wann weißt Du, dass es diesen Bescheid angeblich gibt? Wurde er Dir nachträglich nochmal zugesandt? Wenn ja, mit Rechtsmittelbelehrung und wann?
Zum Vergleich von heute: Die Rücknahme ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Wurde der Vergleicht unter Widerrufsvorbehalt geschlossen (ich vermute eher "Nein")? Ansonsten ist er nur noch wegen Irrttum oder Täuschung nach §§ 1119, 123 BGB anfechtbar - dürfte schwer werden....
Gruß
tamtam