rainer1411
Gesperrtes Mitglied
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- 17 Mai 2008
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- 161
Guten Morgen liebe Forianer
In meiner Klagesache wurde ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen.
Hierbei wurde u.a. festgelegt, dass die Beklagte VBG 50% der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen hat.
Hierzu zählen auch die Anwaltskosten des Klägers. Diese hat die VBG auch zu 50% übernommen. Folglich hat die Beklagte sich m.E. auch mit 50% an der Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung der Klägerin zu beteiligen.
Dies wird jedoch von der Beklagten verweigert.
Hätte ich keine SB, so müsste die VBG von 1000 € Anwaltskosten 500 € übernehmen. Nun will sie nur 50% von 850 € = 425 € übernehmen. Das ist der Betrag nach Abzug der SB, hiervon dann 50 %.
Die 150 € SB soll ich alleine tragen.
Ist das rechtens?
viele Grüße
rainer1411
In meiner Klagesache wurde ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen.
Hierbei wurde u.a. festgelegt, dass die Beklagte VBG 50% der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen hat.
Hierzu zählen auch die Anwaltskosten des Klägers. Diese hat die VBG auch zu 50% übernommen. Folglich hat die Beklagte sich m.E. auch mit 50% an der Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung der Klägerin zu beteiligen.
Dies wird jedoch von der Beklagten verweigert.
Hätte ich keine SB, so müsste die VBG von 1000 € Anwaltskosten 500 € übernehmen. Nun will sie nur 50% von 850 € = 425 € übernehmen. Das ist der Betrag nach Abzug der SB, hiervon dann 50 %.
Die 150 € SB soll ich alleine tragen.
Ist das rechtens?
viele Grüße
rainer1411