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Dürfen wir hier Rechtsberatung durchführen?

Dürfen wir Rechtsberatung durchführen?


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Hollis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
995
Ort
Raum Ludwigshafen/Mannheim
Hallo,

mich beschäftigt seit gestern Seenixe einen Beitrag geschrieben hat die Frage ob wir Rechtsberatung im Forum durchführen dürfen. Was ist Rechtsberatung und was nicht?

Darauf hin habe ich etwas recherchiert! Vor 2008 galt das Rechtsberatungsgesetz von 1936, in dem wurden Vereine ausnahmen gestattet. Dies hat ich bereits vor 3-4 Jahren recherchiert, da unserm BG-Sachbearbeiter Rumpelstilzchen die Klammer ging.

Die Vorarbeit zum Rechtsberatungsgesetz erfolgten allerdings bereits 1920. Ursprünglicher Zweck war es den Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsrat zu schützen. Scharlantanerie!

Das Rechtsberatungsgesetz wurde 01.07.2008 vom Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Ursprünglich wurde eine weitere Entspannung der Angelegenheit erwartet. In dem dürfen Gewerbetreibende bedingt Rechtsberatung zu Ihrer Materie in der sie tätig sind durchführen. So darf die KFZ-Werkstatt rechtlichen Rat auf Ihrem Gebiet erteilen. Insofern ich dies richtig interpretiert habe.

Vereine werden jetzt zwar nicht mehr aufgeführt. Allerdings was ist Rechtsberatung? Für mich stellt sich ein fließender Übergang dar!
Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, "dass mit Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes grundsätzlich die umfassende und vollwertige Beratung der Rechtssuchenden gemeint ist." BVerfG vom 29.10.97, 1 BvR 87/87

Wir betreiben hier sicherlich keine umfassende und schon gar keine vollwertige Beratung. Ich persönlich weise an Stellen daraufhin, daß sich derjenige einen Rechtsanwalt aufsuchen soll. Immerhin hat dieser Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen:rolleyes:, sollte es schief gehen kann der Geschädigte sich an dieser schadlos stellen!

Ich persönlich habe den Eindruck unser Rat ist in den meisten Fällen qualitativ wertvoller als der Rat eines Rechtsanwaltes. Hier scheint unsere Erfahrung offensichtlich einzufließen!

Bin gespannt auf Eure Meinungen und hänge noch eine Umfrage daran - Bitte um rege Beteiligung! Mehrfachauswahl bei der Umfrage ist erlaubt, Abstimmung erfolgt anonym!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, hollis

rechtsberatung wird dir ein anwalt ohne vollmacht auch nicht erteilen, da er sich in die haftung begibt.

wir geben hier unsere erfahrungen weiter und teilen mit, worauf unbedingt zu achten ist.
meist aus negativer erfahrung - leider.

der erfahrungsaustausch sollte ein muss im forum sein.

rechtsberatung?
dafür sind die wenigsten versiert.

mfg
pussi
 
Vielleicht sollte man nicht das Wort " Rechtsberatung " nehmen, sondern ein anderer, denn ein Berater muesste fuer seine Beratung eben auch haften.
Mein Anwalt spricht mir gerne mit mir im Telefon uber Dinge, die er aber nicht schreiben wollte

LG

thintel
 
Hallo,

ich meine natürlich was hier als Rechtsberatung gehalten wird bzw. würde. Ist doch Interpretationssache. Erteilen wir einen rechtlichen Rat, dann könnte man dies als Rechtsberatung deuten.

@ Pussi

eine Vollmacht wird erst bei Vertretung fällig - Rechtsberatung hat der Rechtsanwalt auch so schon bei mir durchgeführt!

gruß

Hollis
 
Hallo Hollis,

ich kann deine Bewegründe nicht ganz nachvollziehen.

Wir betreiben hier im Forum keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne. Das was hier von Mitgliedern weitergegeben wird ist entweder eigene Erfahrung oder recherchiertes Wissen. Wir beraten nicht sondern geben Tips nach bestem Wissen und Gewissen. Jeder der hier im Forum Fragen stellt, sollte diese bei Bedarf, selbstverständlich mit einem Rechtsanwalt abklären.

Das immer wieder Fragen zu Paragraphen und Gesetzen auftauchen ist der Lauf der Sache und es muß jedem klar sein das er sich auch bei einer entsprechenden Antwort selbst nochmal absichern muß.

Menschen über ihre Rechte aufzuklären, was eigentlich Sache der betreffenden Institutionen wie BG, DRV, KK, VA usw. wäre, ist nur legitim.

Auch ich sehe es, wie Pussi, ebenfalls als Erfahrungsaustausch. Die Vergangenheit hat gezeigt das viele aus Unwissenheit in schlimme Situationen geraten sind und durch das Forum vor noch schlimmeren Folgen verschont geblieben sind. Das muß möglich sein, ersetzt aber keine richtige Rechtsberatung. Sonst müßte man jede Selbsthilfegruppe in die "Rechtsberatungsecke" stellen.
An der Umfrage nehme ich nicht teil, da ich keinen Sinn darin sehe.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo,

die von Hollis gestellte Frage steht meiner Meinung nach schon sehr lange im Raum.
Wenn ich mir das bisherige Ergebnis der Umfrage anschaue, dann habt ihr nicht unrecht. Um dann gleich noch etwas Öl ins Feuer zu gießen, hier weitere Anmerkungen als Zitat aus dem zuständigen Gesetz:

§ 6 RDG:„Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen, sollen künftig erlaubt sein.“
Gemeint ist einerseits die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis. Das RDG begünstigt andererseits die altruistische, karitative Rechtsberatung.
Entscheidend ist der Begriff der Unentgeltlichkeit. Er ist enger als im bürgerlichen Recht definiert. „Kostenlose“ Serviceangebote z.B. einer Bank für den – potentiellen – Kunden oder kostenlos und unverbindlich angebotene Testamentsberatung sind danach nicht unentgeltlich im Sinne des RDG, weil sie im Zusammenhang mit dem entgeltlichen Geschäft stehen, für das geworben werden soll.
Werden z.B. in einem Verein oder in sozialen Einrichtungen unentgeltlich Rechtsdienstleistungen angeboten, muss die Qualität der Rechtsdienstleistung dadurch sicher gestellt sein, dass eine juristisch qualifizierte Person daran beteiligt wird. Erforderlich – aber auch ausreichend – ist, dass die Rechtsdienstleistung unter Anleitung einer Person erbracht wird, die beide juristische Staatsexamen bestanden hat, also die so genannte Befähigung zum Richteramt innehat.
Die vor Ort beratende Person muss entsprechend geschult und fortgebildet werden. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, zur Not in einem konkreten Fall auf die besonderen juristischen Kenntnisse der anleitenden Person zurückgreifen zu können. Vor Missbrauch muss geschützt werden. Daher sieht das RDG vorsorgend zum Schutz der Rechtssuchenden die Möglichkeit vor, Personen oder Einrichtungen, die außerhalb des Familien- und Bekanntenkreises dauerhaft unqualifizierten Rechtsrat erteilen, die unentgeltliche Rechtsdienstleistung zu untersagen.

Rechtliche Beratung der Vereine für ihre Mitglieder
Künftig erlaubt § 7 RDG es jeder Vereinigung, ihre Mitglieder rechtlich zu beraten. Unter der Ägide des RBerG war dieses nur berufsständischen und berufsstandsähnlichen Vereinigungen (z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Haus und Grund, Mietervereine) erlaubt.

Nun weiter in der Diskussion.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

nun, wenn ich das so lese bin ich noch mehr der Meinung das wir keine Rechtsberatung in diesem Sinne vornehmen und verstehe immer noch nicht den Sinn und Zweck den Hollis verfolgt.

Aber vielleicht kommt mir ja noch die Erleuchtung.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Seenixe,

was mir selber meine Argumentation bekräftigt, ist letztendlich, dass uns doch schon lange einer unserer Freunde unsere Tätigkeit rechtskräftig verboten hätte, wenn es nur die geringste Möglichkeit dafür geben würde.

Wir geben schließlich nur Tipps, verweisen dabei teilweise auf §§, die öffentlich zugänglich sind, du selber trägst hier u. a. wertvolle Gerichtsurteile bei usw.

Nur glaube ich, dass hinter deinen Beiträgen in diesem Thread mehr steckt...

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo,

es gibt (mindestens) eine Entscheidung zu diesem Themenkreis vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG 1 BvR 2251/0) aus der ich folgendes zitiere:

... Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten ... Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung ist danach auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen, weil eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist. Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht ... Diese Definition begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Richtet sich die übernommene vertragliche Verpflichtung also auf Ermittlungen zum Sachverhalt, die Einholung von Auskünften und die Stellvertretung in einem bestimmten wirtschaftlichen Bereich, wird diese unterstützende Dienstleistung für Dritte nicht zur Rechtsbesorgung allein deshalb, weil ohne Kenntnis des maßgeblichen Rechts jede sachangemessene und wirksame Hilfeleistung unmöglich ist. ...

Selbst wenn man also davon ausgehen muss, dass dieses Portal wirtschaftlich betrieben wird und in teilbereichen rechtliche Auskünfte gegeben werden und diese dann möglicherweise auch noch konkret auf eine Fragestellung bezogen sind, wird diese unterstützende Dienstleistung für Dritte nicht zur Rechtsbesorgung allein deshalb, weil ohne Kenntnis des maßgeblichen Rechts jede sachangemessene und wirksame Hilfeleistung unmöglich ist.

Insofern meine ich, dass in diesem Board zwar ein Einzelfällen eine Rechtsberatung stattfinden könnte, dass diese aber legitimiert ist.

Grüße

oohpss
 
Hallo,

ich würde im Forenbereich grundsätzlich nicht von Rechtsberatung sprechen, das dies - ob erlaubt oder nicht - mit weitreichenden Folgen verbunden wäre.

Zum einen sehe ich das grundsätzliche Problem, wer hierzu überhaupt geeignet wäre, um verbindliche Aussagen zu treffen.

Zweitens könnte dies bei Fehlern zur Folge haben, dass sich der Beratene im Zweifelsfall an den Auskunftgebenden richten will. Müsste in diesem Moment dessen Identität bekannt gegeben werden?

Und schließlich stellt sich die Frage, wie wird eine entsprechende beratende Auskunft als solche ersichtlich und von anderen Hinweisen, Erfahrungen etc. abgrenzen? Das wäre dann nur in einem geschlossenen Bereich möglich, in dem der Auskunftgebende dann auch in Person zu erkennen sein müsste.
Zudem bedürfte es Fachleute in den verschiedensten hier behandelten Bereichen.

Alles in allem sehe ich eine Rechtsberatung in einem Forum mit sehr großer Skepsis, auch wenn es eine große Hilfe für viele wäre.

Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

nachdem für die Rechtsbesorgung (Rechtsberatung) irgendeine Art von Vertrag zustande gekommen sein muss, aus der sich die Rechtsbesorgung ergibt (so habe ich das BGH verstanden), kann nach meiner Meinung ohnehin im UO-Portal keine Rechtsbesorgung/-beratung im Einzelfall erfolgen ohne dass sich die Vertragspartner "zu erkennen" geben.

Auf dem den meisten bekannten Anwaltsportal findet die (öffentloiche) Beratung auch nur zwischen identifizierbaren Anwälten und einem Mandanten statt. Ein allgemeins Portal, auf dem die vom BGH dargestellte Rechtsberatung anonym erfolgt, kenne ich nicht.

Ich denke auch, dass es sich dann nicht um eine Rechtsberatung handelt, da Rechtsangelegenheiten besorgt, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten.

Das kann in einer öffentlichen Diskussion (wie in den Threads dieses Boards) nach meinem Dafürhalten kaum geschehen, soweit ein RA nicht die Kommentare abgibt, sondern Laien wie wir.

Grüße
oohpss
 
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