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Dürfen wir hier Rechtsberatung durchführen?

Dürfen wir Rechtsberatung durchführen?


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hi
selbst wenn ein ra hier im forum einen rat gibt, gilt es noch lange nicht als rechtsberatung!
wenn wir hier alle verscheuchen, die uns einen rat geben......?
entscheiden sollten und müssen wir hier allein -
leider oder "gott sei dank"?

ich bevorzuge ratschläge, hinweise, beratungen oder wie immer es man nennen möchte.
möglicherweise finde ich daraus meine handlungen!
es wird keiner einem eine entscheidung abnehmen!
auch wenn man dafür bezahlt!
mfg
pussi
 
Alles in allem sehe ich eine Rechtsberatung in einem Forum mit sehr großer Skepsis, auch wenn es eine große Hilfe für viele wäre.

Hallo,

klar bewegen wir uns hier irgendwie im Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit und Rechtsberatung - aber Rechtsberatung i. S. des Rechtsdienstleistungsgesetzes kann schon allein wegen der damit verbundenen Anonymität und Unverbindlichkeit nicht vorliegen.

Also denke ich, das "Jeder" seine Erfahrungen und Erkenntnisse ganz unbedenklich einbringen kann.

Gruß!
Machts Sinn
 
Zum Begriff "Rechtsdienstleistung" und was damit zusammenhängt bestehen wohl einige Unklarheiten in der Abgrenzung z.B. zu "Rat", "Erfahrung" u.ä.

Zu der Bemerkung von

irgendeine Art von Vertrag zustande gekommen sein muss

kann dies alleine schon durch konkludentes Verhalten erfüllt sein. Also dergestalt, dass ein rechtliches Problem geschildert und durch einen weiteren Beitrag "gelöst" wird.

Auch wenn

selbst wenn ein ra hier im forum einen rat gibt, gilt es noch lange nicht als rechtsberatung

dies so meint, so hängt es nicht von der Stellung der Person, sondern vom konkreten Einzelfall ab, denn sobald eine rechtliche Prüfung erfolgt, ist dies eine Rechtsdienstleistung. Die möglichen Fälle der Erlaubnis sind ja beschrieben im

http://bundesrecht.juris.de/rdg/BJNR284010007.html

hier insbes. im § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen.

Es existieren dazu aber noch kaum Urteile was "unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen" betrifft. Wie wird die Beziehung der Forenmitglieder beispielsweise zu bewerten sein?

Zwischen "Rat geben" und Rechtsdienstleistung ist aber ein großer Unterschied. Gleiches gilt für Hinweise, Nennung von Gesetzen und Paragraphen oder eigene Erfahrung.
Mangels gerichtlicher Ausführung halte ich Vorsicht für geboten.


Für einen großen Irrtum halte ich die Meinung

... kann schon allein wegen der damit verbundenen Anonymität und Unverbindlichkeit nicht vorliegen.

Die Anonymität kann doch kein Argument sein. Außerdem, so anonym wäre es im Ernstfall sicher nicht, zumindest nicht immer und so einfach! Und wieso der Umstand der "Unverbindlichkeit"? Dies wird in der rechtlichen Bewertung keine Rolle spielen.
Zustimmen wird man wohl der Aussage

Also denke ich, das "Jeder" seine Erfahrungen und Erkenntnisse ganz unbedenklich einbringen kann.

können.


Gruss

Sekundant
 
Hallo,

Die Diskussion zeigt, dass mit dem veränderten Gesetz wieder einmal eher Unsicherheiten erzeugt wurden, anstatt Konkretisierungen. Ich bin für die Einbringung des eigenen Wissens und der daraus resultierenden Erfahrungen. Weiterhin werde ich meine persönliche Sichtweise aus mehreren Jahren Erfahrung und Beschäftigung mit der Materie weiter hier einbringen. Urteile sind öffentlich und auch Literatur zu den Themen sind für jeden Erreichbar. Wenn also jemand seine Erfahrungen und Sichtweisen weitergibt, -diese mögen je nach Standort unterschiedlich sein- erfüllt dies nicht den Tatbestand der Rechtsberatung. Aus diesem Grunde werde ich auch weiterhin jeden dazu anregen, seinen Kopf einzuschalten, nachzudenken und erst danach seine Entscheidungen zu treffen. Auch ich finde, dass das Internet nicht anonym ist. Wer dieses meint, der ist auf dem Holzwege. Aber die Wahrheit wird sich letztlich auch zukünftig nicht verbieten lassen und momentan habe ich das Gefühl, dass sich auch eine neue Art der Demokratie auf den Weg macht die Institutionen zu erreichen.

Politik, Richter und Versicherungen sollten ihre Nase in den Wind halten, es zieht ein Hauch von zivilem Ungehorsam der breiten Massen durch das Land und kann sehr schnell auch andere Bereiche ergreifen als nur den Stuttgarter Bahnhof. ;)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo an alle!
Ich möchte mich an der Abstimmung so nicht beteiligen, da ich auch der Meinung bin, dass hier ein Erfahrungsaustausch stattfindet.
Und dieser Erfahrungsaustausch ist sehr hilfreich
Freundliche Grüße
Altwieeinbaum
 
Hallo
Wenn ich z.B für jemanden google und demjenigen dann den passenden § für das von Ihm geschilderte Problem gebe, ist das keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine Meinung, wie er sein Problem lösen könnte.
Ebenso sehe ich es dann, wenn ich eigene Erfahrungen oder Wissen weiter gebe.

LG Bibbi
 
Hallo,

durch unsere Erfahrungen und das erworbenen Wissen tauschen wir uns untereinander hier im Forum aus, was im Sinne einer Rechtsberatung m.m. oft schon sehr nahe kommt, jedoch erwerben wir uns damit nicht unseren Lebensunterhalt, was wohl ein entscheidender Punkt dabei sein könnte.
Eine rechtliche Überprüfung können wir auf Grund der Anonymität, fehlender Fakten und Tatsachen natürlich nicht geben, dass kann auch kein Jurist. Dieser kann auch nur auf gezielte Fragen und Sachverhalte antworten und gibt als Anwalt/Jurist dann auch eine Rechtsberatung ab. Aus diesem Grund wird in den Juraforen auch immer im dritten Fall und der Eventualität geschrieben (fiktive Geschichte), um nicht mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten! Ich denke aber, solange wir deutlich machen, dass es sich bei unseren Beiträgen nur um eine Meinungsäußerung handelt, dürften wir nicht mit den Gesetzen in Konflikt geraten.

MfG
Pit
 
Zuletzt bearbeitet:
solange wir deutlich machen, dass es sich bei unseren Beiträgen nur um eine Meinungsäußerung handelt, dürften wir nicht mit den Gesetzen in Konflikt geraten
Wieso denn so bescheiden? Mich würde es geradezu reizen, wegen einer Forumsäußerung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Konflikt zu kommen. Aber auch ganz unabhängig davon finde ich die standardisierte Abschlussfloskel in den meisten Beiträgen schlicht überflüssig, denn davon hängt es jedenfalls nicht ab, wie der vorangestellte Text zu bewerten ist.
 
Zumindest definiert das Rechtsdienstleistungsgesetz jetzt mal, was er unter einer Rechtsdienstleistung versteht:

"Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert."

und was gerade keine Rechtsdienstleistung ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__2.html

Erlaubt sind auch Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erfolgen, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__5.html

Auch ist zwar die unentgeltliche Rechtsdienstleistung erlaubt, sobald sie aber außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbracht wird muss sichergestellt werden, dass diese Rechtsdienstleistung durch eine Person erfolgt, die zur entgeltlichen Rechtsdienstleistung berechtigt ist, die Befähigung zum Richteramt besitzt oder die RDientsleistung unter Anleitung einer solche Person erfolgt.

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__6.html

Wie mit diesen Vorschriften umgegangen wird muss jeder für sich selbst entscheiden. Allgemeine rechtliche Ausführungen sind aber wohl in jedem Fall besser als konkret auf den Einzelfall zugeschnittene....
 
Nicht so egoistisch

Das kann jetzt aber nicht allgemeingültig sein:

... geradezu reizen, wegen einer Forumsäußerung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Konflikt zu kommen.

Für andere könnte die Einstellung zum Problem werden. Ausserdem könnte es sich auch nachteilig für das Forum auswirken.

Nach allem, was man hier so gemeinhin lesen kann (oder auch muss), sind doch die Äusserungen Ausdruck eigener Erfahrung, die weitergegeben wird, oder?

Sollte es mal grenzwertig sein, so sehe ich das immer noch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt. Nach § 6 sind zunächst einmal Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen erlaubt.
In Abs. 2 folgt eine Einschränkung für unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen.
Ich sehe in diesem (nicht jedem!) Forum eine der unter der Bezeichnung "ähnlich enge persönliche Beziehung". Einge Begründung behalte ich dem von "Machts Sinn" bezeichneten Eventualfall vor ;).


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

grundsätzlich seh ich es genauso, aber ...

wenn sich irgendein Anwalt von unserem Austausch, ich schreibe extra Erfahrungsaustausch, im Forum gestört fühlt, bin ich mir nicht sicher, ob der/die Jenige nicht alle Hebel in Bewegung setzt um Dir/uns nachzuweisen, das war eine Rechtsberatung. Heutzutage ist gerade aus dieser Berufsgruppe oftmals merkwürdiges zu erleben...

Dann schreibt vielleicht noch jemand aus diesem Forum aus seinem Erfahrungsgut, der seinem Anwalt das Mandat entzogen hat, weil unzufrieden oder was auch immer .. Anwälte sind auch nur Menschen und vertragen keine Kritik ;-)

Ähnliches habe ich vor Jahren erlebt im Bereich "Steuerberatung"..

Habe einer Freundin geholfen, ein Teil des Formulares für die ESt auszufüllen. Die Freundin fühlte den Rest (wahrheitsgemäß) Frage für Frage weiter aus und schrieb u.a. in das (sinngemäß)Feld "wer hat Ihnen beim Ausfüllen des Formulars geholfen ... meinen Namen und Adresse
Schwups hatte ich Post vom Finanzamt: Nach §2 ... Steuerberatungsgesetz dürfen sie nicht...Belehrung...unter Androhung einer Geldstrafe von 100 TSD DM (ist schon lange her) ... Als ich beim Absender Ober- Finanzdirektion (!) anrief, wurde mir gesagt, ich dürfte nicht einmal helfen beim ausfüllen des Vordrucks ;-) ÄH?

Auch ich habe das nicht als Steuerberatung gesehen, war der Meinung das ich lediglich jemandem helfen konnte das Behördenchinesich zu verstehen...falsch gedacht ...

Also, wir sind frei in der Meinungsäußerung in Deutschland (..oder auch nicht) aber der begriff Rechtsberatung ist wohl dehnbar... in Deutschland ... von den Anwälten ...

Liebe Grüße,
Louise
 
Hallo Louise,

ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Anwalt an dem Inhalt dieses Forums stösst und den Versuch unternehmen wird, jemanden wg des Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz verfolgen zu lassen...

Man darf, finde ich jedenfalls, dieses Rechtsberatungsgesetz nicht nur imer als Verbot sehen, sondern vielmehr auch als Schutz für den Rechtsuchenden. Sowohl der Steuerberater, wie auch der Anwalt, der einen juristischen Rat erteilt, haftet für diesen Rat und muss für den unglücklichen Fall einer Falschberatung eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, die den durch die Falschberatung eingetrenen Schaden ersetzt.

Wenn sich jetzt meine Nachbarin, die viel Zeit und auch schon etliche VHS-Kurse zum Thema "Tücken und Fallen im Internet" besucht hat, zudem regelmäßig hochwissenschaftliche juristische Fachblätter wie die B*ld-Zeitung liest, dazu berufen fühlt, alle Personen in ihrem Umfeld über die Tücken im Internet aufzuklären, dann haftet sie möglicherweise nicht für ihren falschen Rat - es sei denn es wurde ein Beratervertrag abgeschlossen, der hinsichtlich der Rechtsberatung durch einen Nichtberechtigten wiederum unwirksam sein dürfte - , insbesondere aber hat sie keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen....

Natürlich gibt es gute und schlechte Steuerberater genauso wie es gute und schlechte Anwälte und Ärzte gibt, und die Kunst ist es sicherlich, herauszufinden, wer gut und wer schlecht ist - aber unter dem Strich hat es schon seine Gründe, warum zur Rechtsberatung nur jemand berufen sein soll, der ein abgeschlossenes Hochschulstudium und zwei bestandene Examina absolviert hat.

Man kann sich auch als Nichtjurist auf einem speziellen Gebiet durch Mühe und Fleiss ein erstaunliches Wissen aneignen (dieses Forum ist doch ein super Beweis dafür), unter dem Strich ist das aber nicht alles und führt manchmal zu einem gefährlichen Halbwissen.... Denn in der Gesamtheit besteht eine juristische Auseinandersetzung nicht nur aus dem materiellen Recht, also der Anwendung und Auslegung von Paragraphen und Normen, sondern auch aus dem Prozessrecht, dem Kostenrecht, etc.

Also nochmal, nicht dass hier ein falscher Eindruck entsteht, ich bin absolut sicher, dass einige hier in diesem Forum mehr Ahnung haben als manche Anwälte, die auf diesem Gebiet tätig sind, aber es gibt auch Nicht-Klempner, die eine Heizung reparieren können, und es gibt auch Nicht-Tischler, die ein Bett bauen können - usw. Will sagen: Es gibt immer Menschen, die eine Tätigkeit genauso gut oder besser ausüben können, als derjenige, der den Beruf gelernt hat. Das beschränkt sich nicht auf die Jurisprudenz.

Gleichwohl kann es durchaus Sinn ergeben, Rechtsberatung den Anwälten zu überlassen, die Behandlung von Krankheiten den Ärzten und das Ausfüllen einer Steuererklärung dem Steuerberater....

Gruß,
Double999
 
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