Hallo Louise,
ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Anwalt an dem Inhalt dieses Forums stösst und den Versuch unternehmen wird, jemanden wg des Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz verfolgen zu lassen...
Man darf, finde ich jedenfalls, dieses Rechtsberatungsgesetz nicht nur imer als Verbot sehen, sondern vielmehr auch als Schutz für den Rechtsuchenden. Sowohl der Steuerberater, wie auch der Anwalt, der einen juristischen Rat erteilt, haftet für diesen Rat und muss für den unglücklichen Fall einer Falschberatung eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, die den durch die Falschberatung eingetrenen Schaden ersetzt.
Wenn sich jetzt meine Nachbarin, die viel Zeit und auch schon etliche VHS-Kurse zum Thema "Tücken und Fallen im Internet" besucht hat, zudem regelmäßig hochwissenschaftliche juristische Fachblätter wie die B*ld-Zeitung liest, dazu berufen fühlt, alle Personen in ihrem Umfeld über die Tücken im Internet aufzuklären, dann haftet sie möglicherweise nicht für ihren falschen Rat - es sei denn es wurde ein Beratervertrag abgeschlossen, der hinsichtlich der Rechtsberatung durch einen Nichtberechtigten wiederum unwirksam sein dürfte - , insbesondere aber hat sie keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen....
Natürlich gibt es gute und schlechte Steuerberater genauso wie es gute und schlechte Anwälte und Ärzte gibt, und die Kunst ist es sicherlich, herauszufinden, wer gut und wer schlecht ist - aber unter dem Strich hat es schon seine Gründe, warum zur Rechtsberatung nur jemand berufen sein soll, der ein abgeschlossenes Hochschulstudium und zwei bestandene Examina absolviert hat.
Man kann sich auch als Nichtjurist auf einem speziellen Gebiet durch Mühe und Fleiss ein erstaunliches Wissen aneignen (dieses Forum ist doch ein super Beweis dafür), unter dem Strich ist das aber nicht alles und führt manchmal zu einem gefährlichen Halbwissen.... Denn in der Gesamtheit besteht eine juristische Auseinandersetzung nicht nur aus dem materiellen Recht, also der Anwendung und Auslegung von Paragraphen und Normen, sondern auch aus dem Prozessrecht, dem Kostenrecht, etc.
Also nochmal, nicht dass hier ein falscher Eindruck entsteht, ich bin absolut sicher, dass einige hier in diesem Forum mehr Ahnung haben als manche Anwälte, die auf diesem Gebiet tätig sind, aber es gibt auch Nicht-Klempner, die eine Heizung reparieren können, und es gibt auch Nicht-Tischler, die ein Bett bauen können - usw. Will sagen: Es gibt immer Menschen, die eine Tätigkeit genauso gut oder besser ausüben können, als derjenige, der den Beruf gelernt hat. Das beschränkt sich nicht auf die Jurisprudenz.
Gleichwohl kann es durchaus Sinn ergeben, Rechtsberatung den Anwälten zu überlassen, die Behandlung von Krankheiten den Ärzten und das Ausfüllen einer Steuererklärung dem Steuerberater....
Gruß,
Double999