Hollis
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
mich beschäftigt seit gestern Seenixe einen Beitrag geschrieben hat die Frage ob wir Rechtsberatung im Forum durchführen dürfen. Was ist Rechtsberatung und was nicht?
Darauf hin habe ich etwas recherchiert! Vor 2008 galt das Rechtsberatungsgesetz von 1936, in dem wurden Vereine ausnahmen gestattet. Dies hat ich bereits vor 3-4 Jahren recherchiert, da unserm BG-Sachbearbeiter Rumpelstilzchen die Klammer ging.
Die Vorarbeit zum Rechtsberatungsgesetz erfolgten allerdings bereits 1920. Ursprünglicher Zweck war es den Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsrat zu schützen. Scharlantanerie!
Das Rechtsberatungsgesetz wurde 01.07.2008 vom Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Ursprünglich wurde eine weitere Entspannung der Angelegenheit erwartet. In dem dürfen Gewerbetreibende bedingt Rechtsberatung zu Ihrer Materie in der sie tätig sind durchführen. So darf die KFZ-Werkstatt rechtlichen Rat auf Ihrem Gebiet erteilen. Insofern ich dies richtig interpretiert habe.
Vereine werden jetzt zwar nicht mehr aufgeführt. Allerdings was ist Rechtsberatung? Für mich stellt sich ein fließender Übergang dar!
Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, "dass mit Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes grundsätzlich die umfassende und vollwertige Beratung der Rechtssuchenden gemeint ist." BVerfG vom 29.10.97, 1 BvR 87/87
Wir betreiben hier sicherlich keine umfassende und schon gar keine vollwertige Beratung. Ich persönlich weise an Stellen daraufhin, daß sich derjenige einen Rechtsanwalt aufsuchen soll. Immerhin hat dieser Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, sollte es schief gehen kann der Geschädigte sich an dieser schadlos stellen!
Ich persönlich habe den Eindruck unser Rat ist in den meisten Fällen qualitativ wertvoller als der Rat eines Rechtsanwaltes. Hier scheint unsere Erfahrung offensichtlich einzufließen!
Bin gespannt auf Eure Meinungen und hänge noch eine Umfrage daran - Bitte um rege Beteiligung! Mehrfachauswahl bei der Umfrage ist erlaubt, Abstimmung erfolgt anonym!
gruß
Hollis
mich beschäftigt seit gestern Seenixe einen Beitrag geschrieben hat die Frage ob wir Rechtsberatung im Forum durchführen dürfen. Was ist Rechtsberatung und was nicht?
Darauf hin habe ich etwas recherchiert! Vor 2008 galt das Rechtsberatungsgesetz von 1936, in dem wurden Vereine ausnahmen gestattet. Dies hat ich bereits vor 3-4 Jahren recherchiert, da unserm BG-Sachbearbeiter Rumpelstilzchen die Klammer ging.
Die Vorarbeit zum Rechtsberatungsgesetz erfolgten allerdings bereits 1920. Ursprünglicher Zweck war es den Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsrat zu schützen. Scharlantanerie!
Das Rechtsberatungsgesetz wurde 01.07.2008 vom Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Ursprünglich wurde eine weitere Entspannung der Angelegenheit erwartet. In dem dürfen Gewerbetreibende bedingt Rechtsberatung zu Ihrer Materie in der sie tätig sind durchführen. So darf die KFZ-Werkstatt rechtlichen Rat auf Ihrem Gebiet erteilen. Insofern ich dies richtig interpretiert habe.
Vereine werden jetzt zwar nicht mehr aufgeführt. Allerdings was ist Rechtsberatung? Für mich stellt sich ein fließender Übergang dar!
Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, "dass mit Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes grundsätzlich die umfassende und vollwertige Beratung der Rechtssuchenden gemeint ist." BVerfG vom 29.10.97, 1 BvR 87/87
Wir betreiben hier sicherlich keine umfassende und schon gar keine vollwertige Beratung. Ich persönlich weise an Stellen daraufhin, daß sich derjenige einen Rechtsanwalt aufsuchen soll. Immerhin hat dieser Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, sollte es schief gehen kann der Geschädigte sich an dieser schadlos stellen!
Ich persönlich habe den Eindruck unser Rat ist in den meisten Fällen qualitativ wertvoller als der Rat eines Rechtsanwaltes. Hier scheint unsere Erfahrung offensichtlich einzufließen!
Bin gespannt auf Eure Meinungen und hänge noch eine Umfrage daran - Bitte um rege Beteiligung! Mehrfachauswahl bei der Umfrage ist erlaubt, Abstimmung erfolgt anonym!
gruß
Hollis
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