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CRPS - BG lehnt nach 6 Monaten Wegeunfall ab

Hallo Anja, willkommen im Forum.

Es geht darum, ob der Weg von der Pause zurück in den Arbeitsbereich als Wegeunfall anerkannt wird - verstehe ich das richtig?

Ich würde nach Urteilen suchen mit:
> Mittagspause Arbeitsunfall Urteil <

Einen geeigneten RA zu finden ... schwierig, ja. Hast du eine RechtsschutzVers?
Eine Std kostet sonst etwa 200€ (mal inkl MwSt, mal ohne).
Eine erste Orientierung bietet evtl. der VdK in überschaubarem finanz. Rahmen, aber über die Leistung hört man Gutes wie Schlechtes.
Informieren kann evtl. auch die UPD - auch hier gute und weniger begeisterte Rückmeldungen.

LG
 
Ich fertige von allem Kopien an. Beim RA war ich schon. Das Problem ist, das ich keinen rechtsmittelfähigen Bescheid vorliegen habe. Ohne den kann ich keinen Widerspruch einlegen -ohne Widerspruch kein Widerspruchsverfahren und ohne das kein Klageverfahren. Meine Rechtsschutz übernimmt nur das Klageverfahren. So richtig überzeugt war ich vom RA vor Ort nicht ...

Laut Internet ist der Weg von der Pause zur Arbeit versichert. ABER - und darauf beruft sich die BG nun zum zweiten Mal, erst ab Aussentür des Einkaufzentrums. Ich bin nach Austritt aus dem Restaurant- aber innerhalb des Centers gestürzt. Wäre ich draußen gestürzt, wäre es ein Arbeitsunfall. MEIN ARGUMENT: Meine Anschrift der Arbeit ist die des Centers, ich muss jeden Tag genau an der Stelle lang, um an die Außenseite zu meiner Filiale zu gelangen.

Genau so ein Detail habe ich bislang nirgends im Netz gefunden.... :(
 
Hallo Anja,

das Spielchen macht die BG bei Wegeunfällen gerne. War bei mir nicht anders. Nur hat mein Arbeitgeber der BG mitgeteilt, dass ich auf keinem anderen Weg zur Arbeit gehen konnte!

Viele Grüße
Derosa
 
Naja Anja,

wie lange wartest jetzt auf einen rechtmäßigen Bescheid?
Nach 6 monatiger Untätigkeit kannst Untätigkeitsklage beim SG einreichen
Muss mal nachsehen, irgendwo auf meinem PC liegt so eine Datei - habe sie schnell gefunden.
_____
Sozialgericht Musterstadt Musterstraße 1
00000 Musterstadt
In dem Rechtsstreit
Frau Marlis Mustermann, Musterstraße 2, 00000 Musterstadt
gegen
die Musterkrankenkasse, vertreten durch den Vorstand, Musterstraße 3, 00000 Musterstadt
erhebe ich Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG und beantrage,
- Klägerin -
- Beklagte –
Muster Untätigkeitsklage
die Beklagte zu verurteilen, über meinen Widerspruch vom XX.XX.XXXX gegen den Bescheid der Beklagten vom XX.XX.XXXX zum Geschäftszeichen XXXXXXXXXX zu entscheiden.
Begründung
Die Beklagte hat nicht innerhalb der Dreimonatsfrist des § 88 Abs. 2 SGG über meinen Widerspruch entschieden. Die Beklagte teilte auch keinerlei Gründe für die Verzögerung mit.
Ich habe ein Recht darauf, dass die Beklagte in angemessener Frist über meinen Widerspruch entscheidet. Gemäß § 88 Abs. 2 SGG ist eine Frist von drei Monaten angemessen, wenn keine besonderen Umstände im Einzelfall hinzutreten, die eine längere Frist rechtfertigen. Solche Umstände sind nicht ersichtlich, so dass nun Klage geboten ist.
Eine Abschrift des Ablehnungsbescheides und des Widerspruchschreibens werden als Anlage K1 beigefügt.
Einfache Abschrift anbei.

Kann jederzeit entsprechend abgeändert werden.
Vor dem SG kannst DU ohne RA klagen und es dürfte nichts Kosten
 
Von meinem Arbeitgeber kann ich keine Hilfe erwarten - leider ... im Gegenteil der wollte mich schon zum Betriebsarzt schicken. Fragestellung: ob ich innerhalb der nächsten 6 Monate bzw. überhaupt in meiner Tätigkeit als Filialleiterin eingesetzt werden kann. Dank BR und Krankenschein konnte ich diese Schikane abwenden.

Mein Unfall ereignete sich am 9.8.16 - ist also knapp ein halbes Jahr her. Somit hebe ich mir die Vorlage von oerni gut auf. Vielen Dank dafür. :)

Dieser ganze Krieg der BG beschäftigt mich sehr. Schon allein das abrutschen ins Krankengeld vom Verletztengeld trifft unsere Haushaltskasse sehr.

Meine rechte Hand spielt extreme Spielchen mit mir. Schwellungen- rot - die Adern drückt es wie verrückt raus. Dann ist wieder mal ein paar Stunden kaum etwas zu sehen. Der Schmerz bleibt aber. Ich habe das Gefühl die Hand verbrennt und wenn man die Temperatur misst ist die rechte Hand 1-1,5 Grad kälter als die linke Hand - teilweise auch gleich warm.

Ich wusste nicht, das ein einziger Ausrutscher mein Leben so verändert.... ich will mein altes Leben zurück :(
 
Hallo Winterling,

das Spiel der BG (BG Mitarbeiter werden dafür bezahlt) ist allgemein bekannt!
Bei der kleinsten Ungereimtheit springen die aus dem Schuh raus!
Vorschlag:
- Besorge dir einen Lageplan von dem Center
- Besorge dir einen Lageplan von dem Center mit den umliegenden Parkplätzen
- Besorge dir einen Grundriss von dem Center mit allen Ebenen

Zeichne mit einer beliebigen Farbe jetzt den Weg in die Pläne ein, den du gehen musst, damit du zu deiner Arbeitsstädte kommst.
Parklatz oder Bushaltestelle, oder wie auch immer du da hin kommst!
Zeichen jetzt mit einer anderen Farbe deine Mittagspause ein!
Dabei solltest du nur den abweichenden Weg farblich anders wählen!

Eigentlich dürfte es am Unfallort keine Farbabweichungen (nach deiner Aussage) geben!
Somit hättest du den Beweis angetreten, dass es eine Wegunfall ist!
 
Hallo Micha,

Das ist eine gute Idee. Ich habe mir gleich den Plan besorgt und bereite alles vor. Ich werde heute meinen Betriebsrat mal fragen, ob sie mir den Weg bestätigen können. Es ist ja "nur" die Wahrheit.

Was meinst du, sollte ich dann alles aufheben, bis der Bescheid Ende Februar kommt und damit dann ggfls in Widerspruch gehen. Oder gleich an die BG versenden?

Danke

LG Anja
 
Hallo,

ich denke auch, dass die Idee mit den Lageplänen und dem Einzeichnen der Arbeitswege hilfreich sein könnte.

Vermutlich wird sich die BG beziehen auf das Urteil des LSG Bayern vom 13.12.2013, das hier http://www.dguv.de/uv-recht/2014/05_2014/05_2014_04.pdf nachzulesen ist.

Das Gericht stellte deutlich, dass beim Rückweg vom Mittagessen zur Arbeitsstätte der versicherte Rückweg erst beginnt mit Durchschreiten der Außentüre/grenze des Gebäudes, in dem das Mittagessen eingenommen wird - und nicht bereits mit dem Durchschreiten der Tür des Restaurants, wenn dies innerhalb eines anderen Gebäudes liegt.
Die Klägerin hat (nachzulesen oben im Urteil) dies als nicht zeitgemäß beanstandet und als Bsp die Einnahme eines Mittagessens in einem Einkaufszentrum genannt.
Das Gericht hat festgestellt, dass auch in einem solchen Fall erst ab der Außentür des Einkaufszentrums der versicherte Rückweg von der Mittagspause beginnt.

Nun ist in deinem Fall zu fragen, wo deine "Betriebsstätte" ist und welches Ziel du nach dem Mittag angesteuert hast.
Liegt deine "Betriebsstätte" in einem Gebäude außerhalb des Einkaufzentrums? War dies der Arbeitsort, den du nach dem Mittag als Ziel hattest? Dann kann sich die BG vermutlich darauf berufen, dass du erst ab dem "öffentlichen Verkehrsraum" = ab Außentür des Einkaufzentrums versichert bist.

Oder lag dein Ziel innerhalb des Einkaufzentrums?
Dann ist die Lage schwierig, aber vielleicht nicht aussichtslos.

Aus dem Urteil oben:
"Ein solcher öffentlicher Verkehrsraum kann daher längstens bis zur Außentüre eines Gebäudes, das nicht aus Anlass einer versicherten Tätigkeit betreten wird, angenommen werden."​
War der Anlass, warum du in dem Eink.Zentr. warst "privatwirtschaftliches Interesse" (= Mittag)
oder berufsbezogen, also - eventuell - versicherte Tätigkeit?
Wenn letzteres, dann muss dies klar herausgearbeitet werden, wobei die von Micha vorgeschlagene Skizze sicherlich hilft.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS - Schaden,

meine Filiale befindet sich im Komplex eines Einkaufszentrums. Ist aber nur mit dem Parkhaus MIT durchqueren des Centers erreichbar. Eben genau auf diesem Weg innerhalb des Centers ist der Unfall passiert. Dieser wurde ja auch nach meiner Begründung im Herbst 2016 als solches von der BG anerkannt... und nun wieder überprüft.

Ich befand mich auf dem Rückweg aus der Mittagspause (Essen) genau an der Stelle wo ich täglich lang muss um zur oder von der Arbeit nach Hause zu gelangen.

Mein Mann (Laie) sagt, dass meine Arbeitgeberanschrift ja das Center an sich ist und somit als Betriebsstätte zählen müsste.... und zumal die BG es auch schon als Arbeitsunfall anerkannt hatte...

Was meint ihr? Habe ich eine Chance?

LG Anja
 
Hallo Winterling,

ich würde den Bescheid abwarten!
Bei deinem Widerspruch kannst du dann so richtig auftischen!
Sollte das Verfahren neu oder weitergeführt werden, kannst du dich dann auf deine Angeben berufen!

- Frage mal beim Betriebsrat nach, wie denn deine Arbeitsstätte offiziell zu erreichen ist!
- Gibt es außerhalb vom Gebäude Hinweisschilder auf deine Arbeitsstätte!
- Gib deine Arbeitsstätte doch mal in einen Routenplaner ein und schaue wie er dich dort hin führt!
- einmal als Auto und einmal als Fußgänger!
- Ausdrucken und dem Widerspruch bei legen (wenn es hilft)!
 
Das ist eine gute Idee. Vielen Dank.
So mache ich das.
Ich weiß, es im Center Hinweisschilder gibt, dass man so zu meiner Filiale kommt. Das würde ich gleich mal mit fotografieren- das zeigt ja auch den Weg in die Filiale.

Dankeschön für eure Tipps.

LG Anja
 
Hallo Anja,

lies das Urteil gründlich und achte darauf, was unterschieden wird, damit du die richtigen Begriffe benutzt.

Wenn dein Arbeitsweg im Einkaufszentrum liegt und du das erklären willst, dann musst du betonen, dass der von dir zurückgelegte Weg, auf dem der Unfall passierte, nicht in privatwirtschaftlichem Interesse erfolgte, sondern notwendigerweise (siehe beigelegte Fotos und Lageplan mit eingezeichnetem Arbeitsweg) zum Erreichen der Arbeitsstätte gehört.

Oder so ähnlich, dazu eben die Begrifflichkeiten und auch die sachlichen Unterscheidungen in dem Urteil genau studieren, sonst ists Glatteis.
Ratsam ist, dass ein RA (Anwalt) für eine Widerspruchsbegründung eingeschaltet wird - den WS (Widerspruch) legst du erst ein, wenn du einen Bescheid hast, jetzt noch nicht, es ist ja noch nicht entschieden, wie die BG diese Frage beantwortet, oder?
Ich vermute, die BG tüftelt genauso über der Wege-Frage wie wir hier, das Hin und Her lässt das vermuten.

Fotos und Skizze etc. würde ich durchaus bald und vor Bescheiderteilung einreichen.

LG
 
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