Hallo zusammen,
hab bei der BG eine BK 2108 laufen, habe schon einen Widerspruch gegen den ersten Bescheid gemacht, nun war es bei dem Widerspruchsausschuss!
Laut info vom VDK ( heute telefonisch ) ist der bescheid eine Ablehnung, da der VDK mir den Bescheid nicht zugesendet hat ( dieser ist seit dem 27.04 von der BG verschickt, nach meiner telefonischer Rückfrage bei der BG in erfahrung gebracht ), da die der Annahme gegangen sind das mir der von der BG zugesandt wurde ( bisher lief alles über den VDK, und von denen habe ich dann eine Kopie bekommen ).
Jetzt Verstreicht die Frist, laut VDK müßte der Fall noch bei der Rechtsabteilung überprüft werden, ob er erfolg hat?
Nach dem letzten Ablehnungsbescheid, wird sich der von dem Widerspruchsausschuss auch nicht anders anhören, das dieser gezielt auf den MDD ausgelegt werden wird, ich hab mal so einige Punkte aufgeführt die ich mit einbringen würde:
- MDD ist allenfalls ein Orientierungswert
- Laut Urteil B 2 U 4/06 wurde der MDD auf die hälfte Reduziert ( 12,5 ) von mir erreicht 12,36 = 49,56%
- Belastungen wurden nicht mit angerechnet, wie zB die Kraft
Eines Bew. Bei der Versorgung, Müllsäcke, Wäschesäcke, Wasserkästen.
- Bei der anderen BG wurde einige Gegenstände nicht mit eingerechnet, wie auch die Schwingungen er getragenen Matten, wie auch das laufen auf dem Stahlgeflecht welches vermehrt auf den Körper gewirkt hat.
- Monosegmentaler Bandscheibenvorfall Schließt eine BK 2108 nicht aus
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen sind auch monosegmentale Erkrankungen anerkennungsfähig ( B . at al . 2005 , s . Anlage 1 , Fallkonstellationen B1 bis B10 , S . 217-218 ).
- Zur BK erreicht Osteochondrose, BSV, Spondylarthrose von oben nach unten zunehmend
- Alters vorauseilende Veränderung da unter 45 Jahre.
- BSV wurde während der Tätigkeit hervorgerufen, und hat die Aufgabe der Versicherten Tätigkeit geführt ( zur Unterlassung aller Schädigenden Tätigkeiten ).
- die Belastungen wurden der Tätigkeit ist über 5500 kNh der Tagesdosis erreicht ( erhöhte Belastung ).
Wäre sehr schön wenn mir jemand Schreiben könnte wie ich persönlich weiter Reagieren kann, ob oder wie ich die Klage Formulieren kann, oder mit welchen Argumenten
Der VDK will jetzt eine Klage einreichen, aber wie wenn das erst zu der Rechtsabteilung geht und dort geprüft wird, ob die Klage erfolg hat?
Schöne Grüße badfirst
hab bei der BG eine BK 2108 laufen, habe schon einen Widerspruch gegen den ersten Bescheid gemacht, nun war es bei dem Widerspruchsausschuss!
Laut info vom VDK ( heute telefonisch ) ist der bescheid eine Ablehnung, da der VDK mir den Bescheid nicht zugesendet hat ( dieser ist seit dem 27.04 von der BG verschickt, nach meiner telefonischer Rückfrage bei der BG in erfahrung gebracht ), da die der Annahme gegangen sind das mir der von der BG zugesandt wurde ( bisher lief alles über den VDK, und von denen habe ich dann eine Kopie bekommen ).
Jetzt Verstreicht die Frist, laut VDK müßte der Fall noch bei der Rechtsabteilung überprüft werden, ob er erfolg hat?
Nach dem letzten Ablehnungsbescheid, wird sich der von dem Widerspruchsausschuss auch nicht anders anhören, das dieser gezielt auf den MDD ausgelegt werden wird, ich hab mal so einige Punkte aufgeführt die ich mit einbringen würde:
- MDD ist allenfalls ein Orientierungswert
- Laut Urteil B 2 U 4/06 wurde der MDD auf die hälfte Reduziert ( 12,5 ) von mir erreicht 12,36 = 49,56%
- Belastungen wurden nicht mit angerechnet, wie zB die Kraft
Eines Bew. Bei der Versorgung, Müllsäcke, Wäschesäcke, Wasserkästen.
- Bei der anderen BG wurde einige Gegenstände nicht mit eingerechnet, wie auch die Schwingungen er getragenen Matten, wie auch das laufen auf dem Stahlgeflecht welches vermehrt auf den Körper gewirkt hat.
- Monosegmentaler Bandscheibenvorfall Schließt eine BK 2108 nicht aus
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen sind auch monosegmentale Erkrankungen anerkennungsfähig ( B . at al . 2005 , s . Anlage 1 , Fallkonstellationen B1 bis B10 , S . 217-218 ).
- Zur BK erreicht Osteochondrose, BSV, Spondylarthrose von oben nach unten zunehmend
- Alters vorauseilende Veränderung da unter 45 Jahre.
- BSV wurde während der Tätigkeit hervorgerufen, und hat die Aufgabe der Versicherten Tätigkeit geführt ( zur Unterlassung aller Schädigenden Tätigkeiten ).
- die Belastungen wurden der Tätigkeit ist über 5500 kNh der Tagesdosis erreicht ( erhöhte Belastung ).
Wäre sehr schön wenn mir jemand Schreiben könnte wie ich persönlich weiter Reagieren kann, ob oder wie ich die Klage Formulieren kann, oder mit welchen Argumenten
Der VDK will jetzt eine Klage einreichen, aber wie wenn das erst zu der Rechtsabteilung geht und dort geprüft wird, ob die Klage erfolg hat?
Schöne Grüße badfirst