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Brauche dringend Hilfe wg BK 2108 Frist verstreicht durch den VDK!

badfirst

Mitglied
Registriert seit
1 Juli 2009
Beiträge
72
Hallo zusammen,

hab bei der BG eine BK 2108 laufen, habe schon einen Widerspruch gegen den ersten Bescheid gemacht, nun war es bei dem Widerspruchsausschuss!
Laut info vom VDK ( heute telefonisch ) ist der bescheid eine Ablehnung, da der VDK mir den Bescheid nicht zugesendet hat ( dieser ist seit dem 27.04 von der BG verschickt, nach meiner telefonischer Rückfrage bei der BG in erfahrung gebracht ), da die der Annahme gegangen sind das mir der von der BG zugesandt wurde ( bisher lief alles über den VDK, und von denen habe ich dann eine Kopie bekommen ).

Jetzt Verstreicht die Frist, laut VDK müßte der Fall noch bei der Rechtsabteilung überprüft werden, ob er erfolg hat?
Nach dem letzten Ablehnungsbescheid, wird sich der von dem Widerspruchsausschuss auch nicht anders anhören, das dieser gezielt auf den MDD ausgelegt werden wird, ich hab mal so einige Punkte aufgeführt die ich mit einbringen würde:

- MDD ist allenfalls ein Orientierungswert
- Laut Urteil B 2 U 4/06 wurde der MDD auf die hälfte Reduziert ( 12,5 ) von mir erreicht 12,36 = 49,56%
- Belastungen wurden nicht mit angerechnet, wie zB die Kraft
Eines Bew. Bei der Versorgung, Müllsäcke, Wäschesäcke, Wasserkästen.
- Bei der anderen BG wurde einige Gegenstände nicht mit eingerechnet, wie auch die Schwingungen er getragenen Matten, wie auch das laufen auf dem Stahlgeflecht welches vermehrt auf den Körper gewirkt hat.
- Monosegmentaler Bandscheibenvorfall Schließt eine BK 2108 nicht aus
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen sind auch monosegmentale Erkrankungen anerkennungsfähig ( B . at al . 2005 , s . Anlage 1 , Fallkonstellationen B1 bis B10 , S . 217-218 ).
- Zur BK erreicht Osteochondrose, BSV, Spondylarthrose von oben nach unten zunehmend
- Alters vorauseilende Veränderung da unter 45 Jahre.
- BSV wurde während der Tätigkeit hervorgerufen, und hat die Aufgabe der Versicherten Tätigkeit geführt ( zur Unterlassung aller Schädigenden Tätigkeiten ).
- die Belastungen wurden der Tätigkeit ist über 5500 kNh der Tagesdosis erreicht ( erhöhte Belastung ).


Wäre sehr schön wenn mir jemand Schreiben könnte wie ich persönlich weiter Reagieren kann, ob oder wie ich die Klage Formulieren kann, oder mit welchen Argumenten


Der VDK will jetzt eine Klage einreichen, aber wie wenn das erst zu der Rechtsabteilung geht und dort geprüft wird, ob die Klage erfolg hat?


Schöne Grüße badfirst
 
Ich schubs den Beitrag mal nach oben ......... vielleicht kommen noch ein paar Ratschläge!
 
Hallo Herzblut,

Danke fürs schubsen ;-)

schöne Grüße badfirst
 
Hallo Badfirst,
da ich gemahnt wurde,dass ich mich lange (?) nicht geäußert habe, hier ein ganz simpler Tip:

Ruf bei der BG an und frage nach, wann der Widerspruchsausschuss getagt hat und welches SG zuständig ist. Dann reicht beim zustädigen Sozialgericht fristwahrend Klage ein.
Tenor: Hiermit erhebe ich Klage gegen den WSB vom...... Ich beantrage, die den Bescheid vom.... in Gestalt desWiderspruchsbescheides vom... aufzuheben und meine Beschwerde als BK 2108 anzuerkennen. Die Klagebegründung wird nachgereicht." Dann hast zu erst einmal Luft. Informiere den VdK. Wenn die dich nicht vertreten wollen, weil sie der Ansicht sind, dass die Kage keine Erfolgsaussichten hat, dann machst du es eben selbst. Die richtige Ansätze hast du ja bereits angeführt.
Gruß Evi
 
Hallole Badfirst,

hm, frag doch mal beim VDK nach, ob du nicht anstatt einer Klage einen Verschlechterungsantrag stellen kannst.

Dieser ist nicht zeitlich gebunden. Wenn der Verschlechterungsantrag abegelehnt wird, kannst du dagegen dann immer noch fristgemäß Klage einreichen.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo badfirst,

Jetzt Verstreicht die Frist, laut VDK müßte der Fall noch bei der Rechtsabteilung überprüft werden, ob er erfolg hat?

...

Der VDK will jetzt eine Klage einreichen, aber wie wenn das erst zu der Rechtsabteilung geht und dort geprüft wird, ob die Klage erfolg hat?

Frag doch mal nach, ob zur Fristwahrung zumindest erst mal die Klage angekündigt wird. Die Begründung kann dann nachgereicht werden.

Wenn der VdK auf Deine Fragen gar nicht reagiert oder keine befriedigende Antwort geben kann, kannst Du selbst die Klage beim Gericht einreichen und die ausführliche Begründung durch den VdK ankündigen. Das Schreiben muss denke ich 3-fach erstellt werden. Aber erkundige Dich nochmals darüber.


Gruss

Sekundant
 
Hallo zusammen,

war beim VDK die wollen die will die Klage einreichen, dazu habe ich eine Vollmacht unterschrieben und hab sie mir in Kopie aushändigen lassen, wie es danach weiter geht hat sie dann mal offen gelassen, nur das die Vertretung 28 € kostet!
Kann ich mich irgendwo erkundigen ob Klage eingereicht wurde? Da ich ein wenig die Befürchtung habe das die wieder alles zu Spät machen!

Ich muss dazu sagen, das es sich ja nicht nur um den die BK 2108 handelt sondern auch um einen AU der zusätzlich hinzugezogen wird ( werden muss ), beides läuft über 2 BGs dementsprechend sieht meine Akte aus beim VDK, was die Sache ein wenig kompliziert macht.
Aus dem Grund habe ich die Begründung für die Klage selbst aufgeführt, um denen die Arbeit zu erleichtern, oder vielleicht auch eher um den VDK davon zu überzeugen, das die Sache erfolg hat

Ganz lieben Dank für die Antworten und schön Grüße
badfirst
 
Bk 2108

Hallo badfrist,

Deinen Beitrag habe ich mit sehr großem Interesse gelesen.

Auch ich hatte einen Antrag auf Anerkennung einer BK 2108 gestellt,
verteten durch den VDK.

Leider habe ich dort nicht die Hilfe bekommen, die Notwendigt war.
Meine Anerkennung auf BK 2108 stand vor dem aus. Ich sollte nachweisen, dass das ärztliche Gutachten falsch sei.

Nur unter dieser Bedingung wollte der VDK Klage einreichen.

Fazit, der Rechtsanwältin des VDK habe ich das Mandat entzogen und meine Mitgliedschaft gekündigt.

Vertreten werde ich zur Zeit durch eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Spezialgebiet Sozialrecht BG Berufserkrankungen.

Und siehe da es wurden einige Fehler bei der Berechnung (tägl. Belastung) durch die BG aufgedeckt und Widersprüche in der Widerspruchsablehnung.

Es wurde Klage beim Sozialgericht in Köln eingereicht.

Persönlich bin ich vom VDK mehr als enttäuscht.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas Mut machen weiter für Deine Recht zu kämpfen.

LG. Anna54 :)
 
Hallo Anna54,

danke für deine Nachricht, das macht einen etwas mehr mut sein Ziel zu verfolgen ;-)

Ich werde jetzt mal schauen wie es mit dem VDK weiter geht, obwohl ich mehr als Kritisch bin, da ich den Widerspruch wieder alleine geschrieben habe, mal schauen ob die mir diesmal Hilfe geben können, war vor kurzem auch bei einem RA der hat mich unverbindlich beraten, und der meinte ich hab in der Sache sehr gute Chancen, und sollte erstmal die erste Instanz mit dem VDK bestreiten, falls das nicht zu dem Ergebnis führen würde, sollte ich vorstellig werden bei ihm

Danke nochmal für deine Nachricht, und für das mut machen ;-)

LG badfirst
 
BK, Arbeits-Wegeunfälle,Vertretung d.VdK

Hallo Badfirst,
Habe selbst auch die Erfahrung gemacht, daß die Vertretung durch den
Vdk nicht die"erste Wahl" war, erst nachdem ein Fachanwalt eingeschalt-
et wurde, lief es in die "richtige Bahn".
Fazit: Lieber in einen Fachanwalt, als in den VdK Geld investieren, um
gegenüber der BG "Waffengleichheit" zu haben.:)

Gruss
milky way
 
Vdk

Tja die von der VDK:mad:

Du musst erstmal erreichen das die Frist verlängert wird oder der zustand wieder hergestellt wird. Da dir die Zeit aber im Moment weg rennt, empfehle ich dir eigentlich das gleiche wie milky way und Anna54 such dir einen Anwalt.

Der Grund ist der das du wenn du die Frist verstreichen lässt, das Urteil dieser Herren im Wiederspruchsausschuss rechtsgültig wird.
Dein Vorteil ist das die von der VDK dir die Ablehnung nicht zugesandt haben, und du davon nichts wusstes.

Bei mir war es fast genauso, ich habe danach mir auch einen Anwalt gesucht,und der hat sich dann um alles gekümmert, und erreicht das der Widerspruch nochmals geprüft wird.
Aber alleine kommst du leider nicht aus der Nummer raus:(

Hol dir am besten gleich morgen einen Termin beim Anwalt, wenn du nicht wissen solltest welchen Anwalt, einfach bei der Anwaltskammer die für deinen Wohnort zuständig ist anrufen und fragen die helfen gerne mit Adressen von Fachanwälten, ist jedenfalls hier in Hamburg so.

Gruß Holgi
 
Hallo zusammen was macht man aber wenn man kein geld hat um sich einen Fachawalt zu leisten ich denke das ich in Küzester Zeit das auch Brauche ! L;G bobsaybaum
 
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