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BK-2103 wurde vom ärztlichen Beratungsarzt der BG ausgeschlossen, was nun?

Hallo Karl,
ich habe jetzt das Gutachten zur BK 2104...
Durchblutungsstörungen in den Händen wurden festgestellt...
ABER die Diagnose Kaltwsserprovokation ist bei mir atypisch ... damit ist ein Ausschluß begründet worden -

... schau Dir auch die BK 2114 an da geht es auch um Vibration und ein Krankheitsbild gegensätzlich zur BK 2104...

lass Dich auch darauf testen...

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo,

nun wurde jetzt Klage beim SG eingereicht von meinem RA. Er hat erstmal zur Klagebegründung die Einsicht zur Verwaltungsakte beantragt, um erstmal zu schauen, was der Grund für die Widerspruchsablehnung ist/war.
Dann wollen wir mal sehen, was er für eine Klagebegründung schreibt und wie dann das SG darauf reagiert.
Schauen wir mal.

So das wäre jetzt von mir der aktuelle Stand, wieweit das mit der BK-2103 ist.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
dann sind wir jetzt an der gleichen Stelle -
mein Verfahren ist etwas weiter fortgeschritten und bei mir hat das Gericht alle Anzeigen in ein Verfahren gepackt, einen Sachverständigen bestimmt, der mich dann zusammenhängend begutachtet hat...

Ich drücke Dir die Daumen
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

bei mir ist es etwas anders, da nur bei einem Verfahren, sprich BK-2103 jetzt Klage erhoben wird beim SG. Bei den anderen Verfahren ist noch nichts weiter geschehen, kein Bescheid rein Garnichts. Außer das jetzt der TAD etwas gemacht hat in BK-2113.

Denke mal darum wird das SG erstmal nur das mit der BK-2103 führen.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,
Du kannst erst klagen, wenn die anderen Verfahren abgelehnt sind...
im Interesse der BG ist es, Dich stückchenweise abzulehnen... und besonders, wenn Du dann auf halber Strecke die Lust verlieren solltest.

Vielleicht solltest Du vortragen, dass da die Belastung in den anderen Bereichen auch vor liegt, das auch in ein Verfahren zusammen gefasst wird - dann braucht sich das Gericht auch nur in eine "Situation" einzuarbeiten...
Es würde für Dich dann in der BK 2103 pausiert - aber Du könntest dann die Akteneinsicht der anderen Ermittlungen mit der der 2103 vergleichen

Unstimmigkeiten Heben oder Tragen oder Zwangshaltung BK 2108 zu der berechneten Belastung BK 2103 und der Belastung BK 2113 ...
Die Zwangshaltung muss zur Maschinendauer BK 2103 passen...

viel Arbeit - aber sehr vielversprechend - wenn Du Widersprüche vom TAD benutzen kannst ( ich bin sicher Du wirst was finden...)

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

das kannst glauben, da wird sich schon was finden lassen. Mein RA ist auf diesem Gebiet ein " Hansdampf in alles Gassen ", der kennt sich aus in diesen Sachen. Der ist von der IGM und wird da schon was machen. Sonst hätte er ja auch gleich das mit dem Klageverfahren, der BK-2103 abgelehnt, wenn er keine Chance sehen würde um da was rauszuholen. Dann hätte er zu mir gesagt, " ..... komm lass die Finger von, bringt nichts ", sagte nur, "... naklar machen wir das, den Klageweg..... "

Gruß Karl
 
Hallo,

heute habe ich über meinen RA ein Schreiben bekommen, das ich eine ärztliche Schweigepflichterklärung für das Gericht unterschreiben möchte, damit das Gericht. Denke mal, das dann das Gericht ein Gutachter damit beauftragt oder der Richter sich überall Unterlagen holen wird.

Gruß Karl
 
Hallo,

ich hätte einmal eine Frage.

Nun ist Klage beim SG eingereicht und das SG hat jetzt die BG aufgefordert die Verwaltungsakte an das Gericht mit der Bildgebung(CD-ROM) zusenden. In der Zwischenzeit musste ich schon für das Gericht eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen, wo das Gericht noch alle relevanten Unterlagen anfordern kann.

Nun wenn es dann soweit ist und das SG bestellt einen ärztlichen Gutachter und ich muss zu diesem dann hinfahren, um Begutachtet zu werden, in der BK-Sache.

Wer bezahlt mir dann die Fahrkosten dorthin zum Gutachter, oder bleibe ich auf die Kosten sitzen?
Das würde mich mal sehr interessieren. Oder wird ein Gutachter aus der näheren Umgebung gesucht vom SG? Auch wenn er aus der näheren Umgebung ist, habe ich trotzdem Fahrkosten.

Gruß Karl
 
Hallo,

nun wer bezahlt einen die Fahrkosten, wenn ich zum Gutachter muss, der vom SG eingesetzt wird? Oder braucht man da garnicht hin, weil der alles per Aktenlage entscheidet?
Nun einmal der Fall, wenn es mal so kommen wird. Weil ja das SG nun die BG angeschrieben hat, das die BG die Verwaltungsakte zum Gericht mit allen Bildmaterialien senden soll bzw. möchte.

Gruß Karl
 
Hallo Karl, nicht so ungeduldig.
Mit der Einladung zum Gutachter bekommst du eine Bescheinigung und du kannst dann die Fahrtkosten beim Gericht geltend machen.
Gruß
 
Hallo,

hier hat sich bei mir auch noch nichts getan seitens des SG, da ist seit langem Still ruht der See. Außer das die innerhalb die Kammer gewechselt haben und ein anderer ist jetzt zuständig. Mehr ist bisher noch nicht geschehen. Die Klage ist bei SG seit 06/2020.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

wenn "Du Dich nicht um nur um Dich kümmern würdest" - sondern auch andere Themen und Beiträge von anderen Usern lesen würdest, dann hättest Du mittlerweile auch ein Gefühl für div. Zeitschienen.

Viele Grüße

Kasandra
 
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