Hallo Greek,
ich denke, dass vor allem geklärt werden muss, wie die Abfndung Deiner Konkreten BU-Rente zu versteuern ist (Ertragsanteil oder voll), ebenso die Einmalzahlungen an Krankenkasse, als Ausgleich für die ausgefallenen laufenden Zahlungen bei monatlichen Renten.
Halt das Forum hier mal auf dem Laufenden was rausgekommen ist.
Ich denke erst dann kann man versuchen Tipps zu geben.
Hallo Reini,
bei Grundstückskauf und Verkauf kann man frei vereinbaren, wer welche Kosten trägt.
Aber es gibt Regeln dafür, "wenn nichts anderes verinbart ist" bzw. das Finanzamt schickt immer den Grunderwerbssteuerbescheid an den Käufer, selbst wenn dieser gemäss seinem Vertrag, diese Steuer vom Verkäufer wieder zurückfordern kann/könnte.
Es spielt für die Betrachtung aber keine Rolle wer die Nebenkosten bezahlt.
Käufer und Verkäufer müssen einen gemeinsamen Preis finden, so ist die Spielregel in der freien Wirtschaft.
Der Verkäufer hat sein Preisuntergrenze und der Käufer seine Preisobergrenze, wobei die Preisobergrenze auch die Nebenkosten (kalkulatorisch) enthält.
Speziell beim Grundstückskauf bzw. -weiterverkauf fallen enorme Nebenkosten an, egal wer gemäss Notarvertrag diese zunächst tragen muss.
Konsequenz: Zwischen Kauf und Wiederverkauf fallen 2 x Notarkosten; 2 x Grunderwerbssteuer, 2 x Grundbuchkosten etc. an, so dass mir die Phantasie fehlt, wie der Erstkäufer das gerade erworbene Grundstück mit zumindest einem kleinen Gewinn wieder verkaufen will, da, nur um kostendeckend zu sein, 15 bis 20 % mehr rauskommen muss, also ein Käufer bereit sein muss rund 20 % mehr zu Investieren, wie der Verkäufer für den reinen Grundstückswert einige Wochen zuvor bezahlt hat.
Dies wird im Normalfall nicht funktionieren, weswegen es ja auch Immobilienmakler gibt, die nur vermittelnd tätig sind und nicht das Grundstück zum Zwecke des Weiterverkaufs in den eigenen Bestand nehmen.
Gruß
Mope
ich denke, dass vor allem geklärt werden muss, wie die Abfndung Deiner Konkreten BU-Rente zu versteuern ist (Ertragsanteil oder voll), ebenso die Einmalzahlungen an Krankenkasse, als Ausgleich für die ausgefallenen laufenden Zahlungen bei monatlichen Renten.
Halt das Forum hier mal auf dem Laufenden was rausgekommen ist.
Ich denke erst dann kann man versuchen Tipps zu geben.
Hallo Reini,
bei Grundstückskauf und Verkauf kann man frei vereinbaren, wer welche Kosten trägt.
Aber es gibt Regeln dafür, "wenn nichts anderes verinbart ist" bzw. das Finanzamt schickt immer den Grunderwerbssteuerbescheid an den Käufer, selbst wenn dieser gemäss seinem Vertrag, diese Steuer vom Verkäufer wieder zurückfordern kann/könnte.
Es spielt für die Betrachtung aber keine Rolle wer die Nebenkosten bezahlt.
Käufer und Verkäufer müssen einen gemeinsamen Preis finden, so ist die Spielregel in der freien Wirtschaft.
Der Verkäufer hat sein Preisuntergrenze und der Käufer seine Preisobergrenze, wobei die Preisobergrenze auch die Nebenkosten (kalkulatorisch) enthält.
Speziell beim Grundstückskauf bzw. -weiterverkauf fallen enorme Nebenkosten an, egal wer gemäss Notarvertrag diese zunächst tragen muss.
Konsequenz: Zwischen Kauf und Wiederverkauf fallen 2 x Notarkosten; 2 x Grunderwerbssteuer, 2 x Grundbuchkosten etc. an, so dass mir die Phantasie fehlt, wie der Erstkäufer das gerade erworbene Grundstück mit zumindest einem kleinen Gewinn wieder verkaufen will, da, nur um kostendeckend zu sein, 15 bis 20 % mehr rauskommen muss, also ein Käufer bereit sein muss rund 20 % mehr zu Investieren, wie der Verkäufer für den reinen Grundstückswert einige Wochen zuvor bezahlt hat.
Dies wird im Normalfall nicht funktionieren, weswegen es ja auch Immobilienmakler gibt, die nur vermittelnd tätig sind und nicht das Grundstück zum Zwecke des Weiterverkaufs in den eigenen Bestand nehmen.
Gruß
Mope