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Besteuerung von Abfindung der BU-Rente

Jetzt ist es ja schon ein Weilchen her, dass diese Beiträge hier geschrieben wurden.
Da ich momentan selbst gerade vor dieser Entscheidung stehe, würde es mich interessieren, wie es denn jetzt genau ist? Muss man nach der fünftel-Regelung versteuern oder nicht?
Vielen lieben Dank
 
Hi.

Die genaue gesetzl. Quelle (oder die Formulierung des Finanzamtes in diesem Falle) für diese Regelung für BU-Renten-Abfindungen würde ich auch gerne erfahren. Mir hat man bisher ein (viel zu niedriges) Angebot gemacht - aber das kann ja noch werden.
Dann ist es aber "Kriegsentscheidend", ob ich das versteuern müsste - sowas macht ja schnell mal 20 - 25% aus.

Vielen herzlichen Dank.
 
Hallo,
hier mal der Versuch einer inhaltlich korrekten Aussage zur Besteuerung einer BU-Rente und BU-Abfindung

Grundsätzlich sind Einkünfte aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu versteuern. Im Ergebnis müssen aber die wenigsten darauf tatsächlich Steuern zahlen.
Renten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gelten als sogenannte „abgekürzte Leibrenten“, da sie zeitlich begrenzt gezahlt werden. Zu versteuern ist daher nicht die gesamte gezahlte Rente, sondern lediglich der sogenannte Ertragsanteil dieser Rente (§ 55 Abs. 2 EStDV). Der Ertragsanteil wird anhand der Jahre berechnet, die die Rente gezahlt werden soll. Für die Höhe des Ertragsanteils sind also der Beginn der Rentenzahlung und deren Ende maßgeblich. Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, die Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ende des 65. Lebensjahrs gezahlt wird. Sollte sie vorher enden, müssen Sie dies angeben, wenn Sie der Steuerpflicht unterfallen.
Sollte die Laufzeit der Rente von Beginn bis zum Ende bspw. 20 Jahre betragen, so beträgt der Ertragsanteil der Rente 21 %. Die angenommenen Ertragswerte können der Steuertabelle für Leibrenten unter http://www.jusline.de entnommen werden. Der Ertragswert ist also umso geringer, umso kürzer die Rente gezahlt wird.
Was bedeutet dies für die Steuerlast an einem konkreten Beispiel:
Sollten Sie mit 45 Jahren berufsunfähig werden und die Rente bis zum 65. Lebensjahr erhalten, müssen Sie bei einer Laufzeit von 20 Jahren 21 % der Rentenleistung versteuern. Sollten die Rente 3.000,00 € hoch sein, so ist also ein Ertragsanteil von 610,00 € zu versteuern.
Steuern müssen Sie aber nur dann zahlen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen damit über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag des Jahres 2013 liegt für Alleinstehende bei 8.130,00 €, dies entspricht ca. 677,00 € monatlich. Der über dem Grundfreibetrag liegende Ertragsanteil ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung an eine Basis–Vorsorge (Rürup-Rente) gekoppelt sein, so wird die Berufsunfähigkeitsrente im Versicherungsfall nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert. Der Steuersatz beträgt im Jahr 2013 66 % und steigt jährlich um 2 %.
Ab dem Jahr 2040 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 100 %.
Häufig werden Vergleiche mit den Versicherungen geschlossen, die zu einer einmaligen Abfindungszahlung von Berufsunfähigkeitsrente führen. Diese Abfindung gehört zu den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34 EStG und wird daher nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert. Die Fünftelregelung bewirkt, dass derjenige, der die Abfindung erhält steuerlich so gestellt wird, als würde er fünf Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten. Diese Regelung bietet steuerliche Vorteile allerdings nur für diejenigen, deren Einkommen mit einer geringen oder gar keinen Steuerbelastung verbunden ist.

Gruß von der Seenixe
 
aus aktuellem anlass

guten morgen @all,

sitze gerade an meiner steuer, deshalb hoffe ich auf kleine tips (auch email oder PN, da ja eher einzelfall).
meine BU war mal befristet anerkannt, für ein jahr, zahlung habe ich fast zu 100% auf einmal bekommen - wie muss ich das beim FA deklarieren?

schon mal danke & gruss
AMV
 
Hallo AM-Verweigerer,

in der Regel versenden die BU-Versicherer jedes Kalenderjahr Bescheinigungen über die steuerpflichtigen Leistungen. Dort ist auch differenziert, ob es sich um Leistungen nur eines Kalenderjahres und/oder ob es sich um Nachzahlungen für frühere Jahre handelt. Diese Daten werden normalerweise auch an die Finanzverwaltung gemeldet.
Du könntest jetzt also sowohl beim Versicherer als auch der Finanzverwaltung nachfragen, was gemeldet wurde.

Gruß
Joker
 
[/QUOTE]Häufig werden Vergleiche mit den Versicherungen geschlossen, die zu einer einmaligen Abfindungszahlung von Berufsunfähigkeitsrente führen. Diese Abfindung gehört zu den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34 EStG und wird daher nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert. Die Fünftelregelung bewirkt, dass derjenige, der die Abfindung erhält steuerlich so gestellt wird, als würde er fünf Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten. Diese Regelung bietet steuerliche Vorteile allerdings nur für diejenigen, deren Einkommen mit einer geringen oder gar keinen Steuerbelastung verbunden ist.

Gruß von der Seenixe[/QUOTE]

Aber genau so etwas ist es ja nicht.
Es ist keine einmalige Abfindungszahlung, denn das würde eine Entschädigung darstellen. Und Entschädigungen sind nach der 1/5-Regelung zu versteuern.
Aber es ist in verschiedenen Urteilen bereits anerkannt, dass Vergleiche bei einem strittigen Verfahren, welche nichts ausdrücklich so bezeichnet werden, nicht als Entschädigungen zu deklarieren sind.
Also fällt ein Vergleich mit einer Versicherung, so lange es nicht als Entschädigung bezeichnet wird oder im Vertrag bereits eine Klausel mit einer möglichen Einmalzahlung vorhanden ist, nicht unter diese Kategorie.
Ich habe nun mehrfach gelesen, dass ein solcher Vergleich auch bereits von verschiedenen Finanzämtern als steuerfrei anerkannt wurde, jedoch kann ich meistens bei diesen Fällen niemanden anschreiben, der mir die Quellen nennt.
Gibt es denn hier niemanden, der das schon mal durchgemacht hat?
 
Lieber Kunterbunt,
auch bei mir steht dieses steuerliche Problem mit einer BU-Abfindung im Raum.
Wäre es möglich dass Du mir die Kontaktdaten von dem Steuerberater zukommen lässt?
Ich würde gerne meinen Fall mit Ihm diskutieren. Wenn er es einmal geschafft hat diese Beträge steuerfrei durchzukriegen, schafft er es bestimmt auch ein weitere mal. Hier meine E-Mail-Adresse: geiber@gmx.de. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
 
Hallo @,

habe hierzu auch noch etwas beizutragen! Ein gute Freund von uns hatte eine UV diese bez. einen Unfallschaden aus, ca. 15 taus.! Steuererklärung durch Steuerberater gemacht und abgegeben. Alles Tip Top durchgegangen, keine Steuern darauf bezahlt! Nach vier1/2 Jahren kam vom Finanzamt eine Aufforderung zur Steuernachzahlung auf diese besagten 15 taus.! Begründung damals, der Sachbearbeiter hatte gewechselt! Ich kürze hier mal das ganze Procedere ab, Klage erhoben Steuerfachanwalt genommen und nach zwei1/2 Jahren vor Gericht Recht bekommen! Das Finanzamt hat zu Unrecht gehandelt! Jedoch ist unser Freund auf round about 5 taus€ RA Kosten sitzen geblieben! Vielleicht hilft dieser Beitrag ja bei einer Entscheidungsfindung.
 
Hallo.
Ich hoffe, jemand kann noch meine Infos zu dem schön etwas älteren Fred brauchen.

Hatte vor 6 Jahren meine BU-Rente zu 50% für 10 Jahre abfinden lassen (waren so ca. 40000€).
Musste damals nichts versteuern.
Eine Schmerzensgeldzahlung von einer KFZ-Haftpflichtversicherung vor 3 Jahren (30000€) war auch steuerfrei.
LG
Stephan
 
Hallo @ all,

nach meinem jetzigen Wissensstand ist das nicht so einfach:

u. a. kommt es wohl auf die Frage an ob es ein "Altvertrag" oder ein neuerer.
Bei neueren wird nach "Schichten" unterschieden, da kommt es wohl darauf an aus welcher Schicht der Vertrag stammt...

Alles nicht so einfach... :(

VG
greek
 
Hallo Kunterbunt
habe eben die gleiche Situation und es gibt keine klare Linie wie es geht.
Kannst Du weiter helfen?
Möglichkeit wäre die Antwort des FA zu kopieren, natürlich privates geschwärzt dass man einen Ansatz hätte. Freue mich auf Antwort auch wenn sie negativ wäre
Oliver
 
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