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Besteuerung von Abfindung der BU-Rente

xgreek69x

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Juli 2011
Beiträge
1,121
Ort
Mitten in Deutschland - Dreiländereck Hessen, NRW,
Hallo zusammen,

meine "Geschichte" ist den meisten ja bekannt... ;)

Da die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt stirbt und meine BUV ja bereits ein (lächerliches) Vergleichsangebot gemacht hat, stellte sich mir heute Frage (ich überlege wo denn genau meine Schmerzgrenze wäre...), für den Fall, dass nun doch vlt. ain einigermaßen akzeptables Angebot kommt, wie es denn steuerlich da aussieht:

Die BU-Rente wäre mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Wenn ich nun eine Einmalzahlung bekomme, wie wird die besteuert?
Tatsächlich nach der Fünftel-Regelung:confused:

Das wäre ja eine Katastrophe!

Hab´ ich da einen Denkfehler?

Weiß das vlt. jemand?


Danke im Voraus!

VG
greek
 
Hallo greek,

Zu diesem Fall habe ich sofort mit den Sachbearbeitern meines Finanzamtes telefoniert,
Ich erhielt die Antwort, dass die Einkünfte/ Zuflüsse in dem entsprechenden Jahr zu versteuern sind.
Ohne - Wenn und Aber-.

Telefoniere ebenfalls mit Deinem Sachbearbeiter.
Habe die Erfahrung gemacht, dass die sehr freundlich sind !

Die Besteuerung mit dem Ertragsanteil wird in Deinem Fall auch angewandt werden.

Das diesbezügliche Besteuerungssystem ist in meinem Sinn - richtig.

Habe hier auch mal zur Besteuerung des Ertragsanteils eine Tabelle eingestellt.

Vielleicht findet man diese durch die Funktion - Suchen - .

Schreibe mit den Tablet, kann leider jetzt keinen Link einstellen.

Link erfolgt noch.

Bis dann.


Viele Grüsse


Meggy
 
Hallo greek,

die Versteuerung einer BU-Rente erfolgt nach dem Ertragsanteil - da gibt erst einmal kein Wenn und Aber. Sie sind als sogenannte sonstige Einkünfte generell steuerpflichtig, wenn sie höher als der Grundfreibetrag sind. Dieser lag 2012 für Ledige bei 8.004 Euro jährlich und soll in diesem Jahr auf 8.124 Euro angehoben werden.

Der Ertragsanteil ergibt sich aus der Laufzeit deines Vertrages und deines Alters, bezogen auf das Auszahlungsdatum. Die von die erwähnte Fünftel-Regelung hat also keine Allgemeingültigkeit.

Ein guter Steuerberater kann für deine Steuererklärung im nächsten Jahr daher von Nöten sein...

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo,

ich habe in 2008 meine BU, im Rahmen eines Vergleiches, als Einmalzahlung erhalten. Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater und dem Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass diese Einmalzahlung kein Ertragsanteil enthält und somit komplett steuerfrei ist.
Mein Steuerberater hat dies bei der Erklärung für 2008 auch alles ordnungsgemäß angegeben, sprich Zahlung auf dem Kontoauszug und Vergleichsvereinbarung der Versicherung.
Ich kann nur sagen, dass diese Summe(in 2008), nicht berücksichtigt wurde und völlig steuerfrei war.

Grüße
 
Hallo,

es gibt Eichhörnchen und Kaninchen:p und es gibt FA-Sacharbeiterer, Steuerberater und Anwälte:rolleyes:.


Info:
Abfindungszahlung von einer BU gehören zu den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34 EStG und wird daher nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert. Die Fünftelregelung bewirkt, dass derjenige, der die Abfindung erhält steuerlich so gestellt wird, als würde er fünf Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten.


Info und Quellen:
http://www.berliner-kanzleien.com/Rechtsinformationen/ist-berufsunfaehigkeitsrente-zu-versteuern.htm

http://www.anwalt-suchservice.de/an...sunfaehigkeitsrente_zu_versteuern-6186921.htm

http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=157&paid=55

http://www.bundesversorgungswerk.de...te/die-fuenftelregelung-bei-kapitalzahlungen/


Info:
Außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen s . § 24 EStG:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24.html


Laut der Mitteilung von der BU-Versicherung unterliegen die privaten BU
Renten, der Besteuerung nach:


http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22a.html


M. E. ist der springende Punkt wie schon gesagt:
"Einmalzahlung ggf. kein Ertragsanteil enthält"


Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich kann mich da nur wiederholen. Bevor es zur Auszahlung kam hat mein Steuerberater dies mit dem FA geklärt und von dort kam die "schriftliche" Auskunft, dass eine Abfindung der BU, anstelle von mtl. Zahlungen, nicht zu versteuern ist, da sie keinen Ertragsanteil enthält. Ob sich da unterdessen etwas geändert hat, weiß ich nicht.
Auszahlungen aus UV-Verträgen sind doch auch steuerfrei und kommen in einer Summe oder sehe ich das falsch.
Hingegen mußte ich die Abfindung meines Arbeitgebers mit der Fünftelregelung versteuern. Da ich dies aber frühzeitig wußte, habe ich mein Einkommen und das meiner Frau auf das Folgejahr "verschoben". Somit gabs bei der Ekst schön was zurück.

Grüße
 
Hallo Kunterbunt,

ich bin ja bei dir;)..."keinen Ertragsanteil":p

Wiederum herrscht oft (wie beschrieben) auch ein so oder so vor:confused:

Zum Thema "Steuer und private Unfallv.

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind steuerfrei, soweit es sich um Schadenersatz für körperliche Beeinträchtigungen handelt (z.B. Schmerzensgeld, Invaliditätssumme). Die Unfallrente aus der privaten Unfallversicherung wird in Höhe des Ertragsanteils besteuert. Lohnersatzleistungen (Ausfall für entgangenen Lohn) werden wie der Arbeitslohn besteuert.

Quelle und Info:

http://www.steuer-gonze.de/web/bran...e-und-leistungen-aus-einer-unfallversicherung

http://www.steuer-gonze.de/web/images/stories/documents/pdf/bmf-28-10-2009 - unfallversicherung.pdf


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Kunterbunt,

das ist ja hoch interessant, dass es bei dir so geklappt hat - das war meine Hoffnung, denn auch ich habe die Quellen und Informationen im Netzt gefunden, die Siegfried zitiert hat... :(

Mein STB will das noch prüfen - er war sich selbst nicht sicher.

Siegfried,
ich fürchte dass deine Einschätzung stimmt... halte das dann aber für eine nicht rechtmäßige ungleichbehandlung - vlt. aber auch nur, weil ich persönlich betroffen sein könnte.

Ein meiner Situation angelehntes Beispiel:
35 Jahre alt / BU-Rentenhöhe: 2500.- € bis Endalter 67
...jetzt bitte nicht sofort meckern: selbstständig (muss also KV und Rentenvers. selbst bezahlen), Familie mit vier Kindern, also sind die 2500.- tatsächlich nur knapp über ALGII!
Gesamter BU-Rentenanspruch ist folglich 960000.- €
Abfindung der Rente nach den üblichen 2/3, also 640000.- €

Bei Bezug der Rente mit Ertragsanteilbesteuerung und keinen weiteren Einkünften gehe ich steuerfrei aus!
Bei Besteuerung der Einmalzahlung nach Fünftelregelung gehen dann aber knappe 200000.- € an den Fiskus! :eek:
So macht´s dann ja überhaupt keinen Sinn sich abfinden zu lassen... :(

Das ist doch irgendwie... ungerecht oder sehe ich da etwas falsch?

VG
greek

PS: Danke MEGGY und danke derosa! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo greek,

Mit dem Finanzamt habe ich bisher nur positive Erfahrungen gemacht.

In sehr wichtigen Fällen muss man mit dem CHEF/CHEFIN des zuständigen
Amtes sprechen.

Immer alles Gesprochene schriftlich bestätigen lassen.

:)
Meggy
 
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