Siegfried21
Erfahrenes Mitglied
Hallo oliverjochen,
Kunterbunt letzte Aktivität
29.08.2014- 07:08
Alles klaro
Es wäre schön, wenn du hier auch "was" beitragen könntest
(von dem lebt ein Forum)
Ansonsten muss man immer Äpfel mit Äpfel bei der Steuer vergleichen bzw. deine persönliche Lage!
ggf. nicht Steuerpflichtig
Quelle:
http://www.justanswer.de/steuerbera...er-berufsunf-higkeitsversicherung-einen.html#
Weiter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kap...erufsunfaehigkeitsversicherung---f241684.html
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=28101
Grüße
Siegfried21
Kunterbunt letzte Aktivität
29.08.2014- 07:08
Alles klaro
Es wäre schön, wenn du hier auch "was" beitragen könntest
(von dem lebt ein Forum)
Ansonsten muss man immer Äpfel mit Äpfel bei der Steuer vergleichen bzw. deine persönliche Lage!
ggf. nicht Steuerpflichtig
Die Einmalzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine Kapitalabfindung dar. Diese erfüllt nicht die Merkmale einer Rente i.S. des § 22 EStG, die eine laufende Zahlung voraussetzt. Demzufolge sehen die Verwaltungsanweisungen zu § 22 Einkommensteuergesetz in Hinweise 22.4. vor:
"Wird eine Leibrente durch eine Kapitalabfindung abgelöst, unterliegt diese nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG"
Quelle:
http://www.justanswer.de/steuerbera...er-berufsunf-higkeitsversicherung-einen.html#
Weiter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kap...erufsunfaehigkeitsversicherung---f241684.html
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=28101
Grüße
Siegfried21
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