Meiner Berufung gegen das Urteil vom Landgericht, wurde vom Oberlandesgericht stattgegeben. Ich habe bereits den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung.
So weit ich informiert bin, wird einer Berufung vor dem Oberlandesgericht nur stattgegeben, wenn folgende Vorrausetzungen vorliegen:
1. es muß Aussicht auf Erfolg bestehen
2. die Klage muß über 600€ lauten
3. es müssen rechtliche Fehler vorliegen
Ich bin sehr froh, dass ich diese Hürde schon mal genommen habe.
Laut meiner Information werden ca. 40% der eingereichten Berufungen abgewiesen.
Hat von Euch jemand Erfahrung, welche Erfolgsaussichten beim Berufungsverfahren bestehen, gibt es Statistiken darüber?
Grüße
Berichter
So weit ich informiert bin, wird einer Berufung vor dem Oberlandesgericht nur stattgegeben, wenn folgende Vorrausetzungen vorliegen:
1. es muß Aussicht auf Erfolg bestehen
2. die Klage muß über 600€ lauten
3. es müssen rechtliche Fehler vorliegen
Ich bin sehr froh, dass ich diese Hürde schon mal genommen habe.
Laut meiner Information werden ca. 40% der eingereichten Berufungen abgewiesen.
Hat von Euch jemand Erfahrung, welche Erfolgsaussichten beim Berufungsverfahren bestehen, gibt es Statistiken darüber?
Grüße
Berichter