Hallo
hier ein Update,
das seit 2017 laufende Verfahren indem weiteres Schmerzensgeld, Verletzungen der HWS bzw. weitere massive Probleme mit der Wirbelsäule und ein Verdienstausfall geklagt wurde, sollte mit einem Vergleich abgeschlossen werden.
Weiteres Schmerzensgeld, und alle Probleme mit der Wirbelsäule wurden abgewiesen, lediglich eine Summe für den Verdienstausfall wurde als Vergleich
anerkannt.
Da aber bis zum Tage der Widerrufsfrist mir trotz ausdrücklichen Verlangens kein Verhandlungsprotokoll vorgelegt wurde, hatte ich meiner Vertretung mitgeteilt, mir zu bestätigen, das sich dieser Vergleich lediglich um das laufende Verfahren dreht, und somit eventl. weitere Forderungen in Zukunft möglich sind.
Obwohl man in der Verhandlung mit nahegelegt hat, das sich der Vergleich nur um das laufende Verfahren handelt, hatte ich aufgrund des fehlenden
Verhandlungsprotokolles Bedenken das es schlussendlich ganz anders kommt.
Durch diese Unsicherheit habe ich gefordert den Vergleich zu widerrufen.
Nun möchte man selben Abschluss außergerichtlich festlegen und dies dem Gericht mitteilen, und dazu um nicht noch mehr Kosten zu verursachen, keine Gerichtsverhandlung mehr ansetzen.
Daher sollte es folgenden Schriftsatz an das Gericht
geben:
Es wird zugleich ewiges Ruhen des zugrunde liegenden Gerichtsverfahrens des LG ZRS —- zu AZ. ———— vereinbart und dies dem Gericht mit gemeinsamer Erklärung mitgeteilt.
Hier meine Frage:
Ich kann mir nicht vorstellen, das ich betreffend der starken Beschwerden mit der Wirbelsäule aufgebe und nicht noch neue Beweise suche, und weiters kann ich meine berufliche Situation in der es derzeit so aussieht, das ich nochmal etwas kürzer treten muss für die nächsten Jahre nicht außer Acht lassen. (Unfallchirurgisches und berufskundliche Gutachten gibt es in diesem Verfahren)
Hat vielleicht jemand eine Ahnung ob hier der Begriff „ewiges Ruhen“ es mir in Zukunft unmöglich macht, weitere Beweise zu meinen HWS- Verletzungen zu erbringen?
Und weiter auch betreffend Verdienstausfall (den ich ja monatlich habe) etwaige weitere Forderungen zu stellen?
Ich habe dem Schriftsatz noch nicht zugesagt!
Vielen Dank vorerst!
Grüße
Hrc4Life
hier ein Update,
das seit 2017 laufende Verfahren indem weiteres Schmerzensgeld, Verletzungen der HWS bzw. weitere massive Probleme mit der Wirbelsäule und ein Verdienstausfall geklagt wurde, sollte mit einem Vergleich abgeschlossen werden.
Weiteres Schmerzensgeld, und alle Probleme mit der Wirbelsäule wurden abgewiesen, lediglich eine Summe für den Verdienstausfall wurde als Vergleich
anerkannt.
Da aber bis zum Tage der Widerrufsfrist mir trotz ausdrücklichen Verlangens kein Verhandlungsprotokoll vorgelegt wurde, hatte ich meiner Vertretung mitgeteilt, mir zu bestätigen, das sich dieser Vergleich lediglich um das laufende Verfahren dreht, und somit eventl. weitere Forderungen in Zukunft möglich sind.
Obwohl man in der Verhandlung mit nahegelegt hat, das sich der Vergleich nur um das laufende Verfahren handelt, hatte ich aufgrund des fehlenden
Verhandlungsprotokolles Bedenken das es schlussendlich ganz anders kommt.
Durch diese Unsicherheit habe ich gefordert den Vergleich zu widerrufen.
Nun möchte man selben Abschluss außergerichtlich festlegen und dies dem Gericht mitteilen, und dazu um nicht noch mehr Kosten zu verursachen, keine Gerichtsverhandlung mehr ansetzen.
Daher sollte es folgenden Schriftsatz an das Gericht
geben:
Es wird zugleich ewiges Ruhen des zugrunde liegenden Gerichtsverfahrens des LG ZRS —- zu AZ. ———— vereinbart und dies dem Gericht mit gemeinsamer Erklärung mitgeteilt.
Hier meine Frage:
Ich kann mir nicht vorstellen, das ich betreffend der starken Beschwerden mit der Wirbelsäule aufgebe und nicht noch neue Beweise suche, und weiters kann ich meine berufliche Situation in der es derzeit so aussieht, das ich nochmal etwas kürzer treten muss für die nächsten Jahre nicht außer Acht lassen. (Unfallchirurgisches und berufskundliche Gutachten gibt es in diesem Verfahren)
Hat vielleicht jemand eine Ahnung ob hier der Begriff „ewiges Ruhen“ es mir in Zukunft unmöglich macht, weitere Beweise zu meinen HWS- Verletzungen zu erbringen?
Und weiter auch betreffend Verdienstausfall (den ich ja monatlich habe) etwaige weitere Forderungen zu stellen?
Ich habe dem Schriftsatz noch nicht zugesagt!
Vielen Dank vorerst!
Grüße
Hrc4Life