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Berufliche Auswirkungen durch Motorradunfall 2010

Hallo

hier ein Update,

das seit 2017 laufende Verfahren indem weiteres Schmerzensgeld, Verletzungen der HWS bzw. weitere massive Probleme mit der Wirbelsäule und ein Verdienstausfall geklagt wurde, sollte mit einem Vergleich abgeschlossen werden.
Weiteres Schmerzensgeld, und alle Probleme mit der Wirbelsäule wurden abgewiesen, lediglich eine Summe für den Verdienstausfall wurde als Vergleich
anerkannt.

Da aber bis zum Tage der Widerrufsfrist mir trotz ausdrücklichen Verlangens kein Verhandlungsprotokoll vorgelegt wurde, hatte ich meiner Vertretung mitgeteilt, mir zu bestätigen, das sich dieser Vergleich lediglich um das laufende Verfahren dreht, und somit eventl. weitere Forderungen in Zukunft möglich sind.

Obwohl man in der Verhandlung mit nahegelegt hat, das sich der Vergleich nur um das laufende Verfahren handelt, hatte ich aufgrund des fehlenden
Verhandlungsprotokolles Bedenken das es schlussendlich ganz anders kommt.

Durch diese Unsicherheit habe ich gefordert den Vergleich zu widerrufen.

Nun möchte man selben Abschluss außergerichtlich festlegen und dies dem Gericht mitteilen, und dazu um nicht noch mehr Kosten zu verursachen, keine Gerichtsverhandlung mehr ansetzen.

Daher sollte es folgenden Schriftsatz an das Gericht
geben:
Es wird zugleich ewiges Ruhen des zugrunde liegenden Gerichtsverfahrens des LG ZRS —- zu AZ. ———— vereinbart und dies dem Gericht mit gemeinsamer Erklärung mitgeteilt.

Hier meine Frage:
Ich kann mir nicht vorstellen, das ich betreffend der starken Beschwerden mit der Wirbelsäule aufgebe und nicht noch neue Beweise suche, und weiters kann ich meine berufliche Situation in der es derzeit so aussieht, das ich nochmal etwas kürzer treten muss für die nächsten Jahre nicht außer Acht lassen. (Unfallchirurgisches und berufskundliche Gutachten gibt es in diesem Verfahren)

Hat vielleicht jemand eine Ahnung ob hier der Begriff „ewiges Ruhen“ es mir in Zukunft unmöglich macht, weitere Beweise zu meinen HWS- Verletzungen zu erbringen?

Und weiter auch betreffend Verdienstausfall (den ich ja monatlich habe) etwaige weitere Forderungen zu stellen?
Ich habe dem Schriftsatz noch nicht zugesagt!

Vielen Dank vorerst!

Grüße

Hrc4Life
 
Nun möchte man selben Abschluss außergerichtlich festlegen und dies dem Gericht mitteilen, und dazu um nicht noch mehr Kosten zu verursachen, keine Gerichtsverhandlung mehr ansetzen.

Hast du denn schon mit der Versicherung gesprochen, die Versicherung hat doch die besseren Karten, sollte sie zu einem Teil des Verdienstausfall verurteilt werden, wird sie Berufung einlegen und dir dann einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.

Die Versicherung hat viel Zeit, noch hat sie keinen Schaden, erst wenn ein erstes Urteil gegen sie ergeht muss sie Rückstellungen bilden. Auf deinen Vorschlag wird sich die Versicherung nicht einlassen, wenn möchte sie die Akte endgültig schließen.

Dieses ist meine persönliche Erfahrung.

Hast du denn mal bei Gericht angerufen und nach dem Verhandlungsprotokoll gefragt, was sagt denn dein RA dazu. Dir ist auch klar, dass du einen großen Teil der Verfahrenskosten tragen musst.

MFG Marima
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marima,

erstmals vielen Dank für die Antwort!

Der Vergleich wurde im Verfahren abgeschlossen, und ich hatte das Gefühl, das das Gericht den Vergleich so umdreht, das ich mit der Versicherung komplett abschließe. (Würde ich für einen sehr hohen Betrag nicht machen)

Daraufhin habe ich noch am selben am selben Tag der Verhandlung darum gebeten, mir das Verhandlungsprotokoll zum ehest möglichen Zeitpunkt zu übermitteln.
Bis zu dem Tag an dem die Widerrufsfrist war bekam ich immer nur die Antwort, das das Protokoll noch nicht ausgefertigt ist.

Demnach kam es zu dem Widerruf wie ich oben schon beschrieben habe.
Ich musste sicher gehen, das der Vergleich lediglich
das Verfahren seit 2017 betrifft, und ich zu einem späteren Zeitpunkt weitere Forderungen stellen kann.

Die Kosten dafür trägt eigentlich die Rechtschutzversicherung. (Auch wenn ich verloren hätte)

Durch die jetzt vorgeschlagene außergerichtliche Lösung mit dem Begriff „ewiges Ruhen“ muß ich auch die Sicherheit haben, das ich später auch wieder betreffend der Wirbelsäule und auch meinem beruflichen zurückstecken weitere Forderungen stellen kann.
Zudem kann sich mein Zustand verschlechtern.

Das Protokoll ist nun da, jedoch viele Tage nach der Frist erst übermittelt worden.
Darin steht aber nichts, das ich mit diesem Vergleich mit der Versicherung zur Gänze abschließe.

Kann aber durchaus sein, das wenn ich den Vergleich nicht widerrufen hätte, das Protokoll doch deutlich anders formuliert gewesen wäre, und zu Gunsten der Versicherung mehr als nur der Verdienstausfall damit abgefunden gewesen wäre?

Sonst hätte man mir das Protokoll innerhalb der dreiwöchigen Frist übermitteln können.

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

1) Warum machst du dir Gedanken über die Prozesskosten wenn du eine RSV hast, meine RSV musste über 40.000 € bezahlen obwohl ich alles gewonnen habe was ich wollte.

2) Hat die Versicherung denn dem Vergleich zugestimmt.

3) Wenn du jetzt doch den gerichtlichen Vergleich abschließen möchtest, braucht du doch nur der Versicherung deinen Entwurf zuschicken, dass Gericht wird dem nicht im Wege stehen.

4) Offensichtlich hast du berechtigte Ansprüche auf Verdienstausfall, warum willst dann bei einem Vergleich auf einen Teil deiner Ansprüche verzichten.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

die Klage läuft seit 2017 und der Verdienstausfall ist
bis 3.2017 geklagt.

Ich war mir ziemlich sicher, das das Gericht diesen Vergleich so umformuliert das damit deutlich mehr
als in diesem Verfahren abgefunden gewesen wäre,
oder ich zur Gänze mit der Versicherung abgeschlossen hätte.

Obwohl in der Verhandlung davon die Rede war, das sich dieser Vergleich lediglich um das Verfahren seit 2017 dreht, wollte ich dazu vor Fristablauf und Rechtskraft das Verhandlungsprotokoll.

Die Versicherung und auch die RSV waren mit dieser Lösung einverstanden.

Ich habe nicht vor auf etwas zu verzichten, denn ich habe auch nach 3.2017 bis jetzt wiederum einen Verfienstausfall, gegen das ich weiter angehen möchte.

Der wichtigste Punkt dabei ist, das ich weiter gegen die Versicherung wegen der HWS bzw. weiterer Wirbelsäulenprobleme vorgehen kann, was bis heute ja bestritten wurde.

Und schlussendlich die berufliche Situation, die es eventl. nochmals erfordert mindere Tätigkeiten anzunehmen.

Danke für die ausführlichen Erläuterungen!

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

ich habe dich schon verstanden, ich habe meinen Vergleiche auch erst zugestimmt als sie auf dem Tisch lagen.

im ersten Vergleich wurden mir 60% zugesprochen und nur auf mein Nachharken, nachdem der Vorsitzende des OLG bereits die Sitzung beendet hatte, wurden mir die 12.000 € rückständiger Beitragszahlungen noch erlassen.

den Rest von 40% habe ich mir im Regress gegen meinen ersten Anwalt geholt, LG gewonnen, Berufung, Anwälte bestellen sich, Beklagter macht Vergleichsvorschlag von 62% vor der Berufungsbegründung, Gegenvorschlag von mir von 85%, Einigung auf 80%. Dann hat der Beklagte einen Vergleichsvorschlag formuliert und das OLG hat ihn schriftlich übernommen. HPV des RA zahlt, RA zahlt Eigenanteil von 2.500€ nicht, ein Anruf mit Drohung Gerichtsvollzieher, nächster Tag Geld auf dem Konto. Das alles hat 14 Jahre gedauert.

Wenn du jetzt den Vergleich annehmen möchtest, wirst du wohl etwas unternehmen müssen, entweder dem Gericht dieses Mitteilen oder der Versicherung. Da deine Klage nur den Zeitraum bis 2007 betrifft, gehen dir auch keine Ansprüche für die Zukunft verloren. Dieses im Vergleich festzumachen, wenn überhaupt nötig, ist Aufgabe deines RA.

Wenn die Versicherung ab 2007 keinen Verdienstausfall zahlen möchte, was eigentlich keine Sinn macht, neue Klage einreichen, du hast doch eine RSV.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

die Klage ist bis 2017 und der Vergleich sollte auch nur das aus der Klage abdecken.

Wenn die weiteren Ansprüche dadurch nicht verloren gehen und ich in Bezug auf die Wirbelsäule
weiter die Möglichkeit habe die Unfallkausalität
nachzuweisen (was bisher abgewiesen wurde) dann ist das für mich in Ordnung.

Der Anwalt möchte nun den Vergleich außergerichtlich abschließen (die Gegenseite auch)
aber da hoffe ich , das es mir danach möglich ist in den oben beschriebenen Punkten weiterzumachen.

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo @All,

hatte schon länger überlegt in diesem Thema weiter zu schreiben, aber dies noch etwas hinausgezögert.

Jo,
was möchte ich hier mitteilen? im Grunde genommen will ich beschreiben was sich nach einem schweren Unfall verändern kann bzw. welche Belastungen über Jahre auftreten können.

Der Unfall in meinem Fall war 2010, und meiner Ansicht nach war ich bis zum Unfallzeitpunkt relativ fit und hatte selten körperliche Beschwerden.

Ich war der beruflichen Situation gewachsen und dadurch das ich regelmäßig Sport machte in einem gewissen Maße ausgeglichen.

Nun ein schwerer Verkehrsunfall der fremdverschuldet ist, Verletzungen doch auch sehr schwer. Ein doch langer und beschwerlicher Weg zurück, habe es auch geschafft wieder „relativ“ normal gehen zu können.
Auch meine damalige Tätigkeit hatte ich wieder ausgeübt, dies aber mit Sicherheit an der Grenze zum Aufgeben aufgrund der bleibenden Schäden.

Drei Jahre nach dem Unfall kam dann die Kündigung und ich bin überzeugt, das ich auch von mir aus schon zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund von einigen Faktoren aufgeben hätte können.
Aus sportlicher Sicht ist laufen (was ich vor dem Unfall machte) nicht zu empfehlen.
Wenn ich nun nur auf dem Asphalt spazieren gehe, dann ist es so, das ich doch nach einiger Zeit unangenehme Schmerzen in der Hüfte bekomme.
Auch das Sprunggelenk (was das andere Bein betrifft) kann ab und da mal Probleme machen.
Zudem ist die Stellung der operierten Unterschenkel-/ Sprunggelenksfraktur nicht zu 100% perfekt.

Eigentlich sieht es eindeutig danach aus, das ich aufgrund der Unfallfolgen beruflich gescheitert bin, und auch die Erschwernis eine passende Anstellung zu finden liegt auch auf dem Tisch.

Nach einem langen Weg der Arbeitssuche hatte ich dann eine von den körperlichen Belastungen Gesehene für mich machbare Tätigkeit gefunfden und mittlerweile vor kurzem erneut den Arbeitgeber gewechselt.

Bei meiner neuen Tätigkeit bin ich zwischen 8-und 12 tausend Schritte unterwegs (täglich) muß dabei ab und zu knien und auch der Gebrauch von Leitern gehört in einem geringen Ausmaß zum täglichen Brot.
Eigentlich bin ich froh das ich in diesem Umfeld nun eine Beschäftigung habe, aber auch hier kann es mittlerweile bereits an der Grenze in Betracht auf noch machbar? oder nicht mehr machbar liegen?
Ich selbst bin jedenfalls bestrebt meine körperliche Verfassung wenn möglich zu verbessern und auf noch machbar für die
nächste Zeit zu bleiben.

Jetzt hat es nach dem Unfall von 2010 ein Verfahren gegen die gegnerische Versicherung gegeben welches einige Jahre dauerte.

Erst im Anschluss machte ich auf meine berufliche Situation aufmerksam, und hielt dabei fest, das ich wie es aussieht aufgrund der Unfallfolgen beruflich deutlich zurückstecken muß um den Arbeitsmarkt noch länger zur Verfügung zu stehen.

Es gibt jetzt schon seit einigen Jahren einen monatlichen Verdienstausfall (in Bezug auf den damals Vor- und auch noch nach dem Unfall ausgeübten Beruf) und ich habe das Gefühl man möchte mir mit allen Mitteln den Fall zur Gänze abdrehen.

Menschen die selbst nicht betroffen sind, wissen nicht was eine derartige Situation bedeuten kann, und hätten anscheinend wären Sie selbst betroffen auch kein Problem damit wenn Sie mit anderen aufgrund von Unfallfolgen in vielen Bereichen nicht mehr mitkönnen.

Ich hoffe ich habe die Situation verständlich dargestellt, und möglicherweise hat dazu jemand von Euch Erfahrungen ob ich zurecht von der gegnerischen Versicherung eine Entschädigung für die berufliche Situation haben möchte.

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo @All,

mich würde an dieser Stelle weiter interessieren,
wie lange nach dem Unfall (2010) ich die Möglichkeit habe Verletzungen der HWS gegen die gegnerische Versicherung zu beweisen.

Bis dato wurde im Erstverfahren das so bis 2014/15 Ging die HWS Problematik ins Verfahren
miteingebracht, doch natürlich bestritten.

Weiters lief ein Verfahren gegen die gegnerische
Versicherung von 2017 bis 2020 und auch darin
ging es um die HWS. Wiederum bestritten.

Dieses Verfahren war gegen Ende 2020 beendet,
und die Versicherung müsste eigentlich weiterhin
haften. (ich müsste eigentlich weitere Forderungen stellen können)

„Müsste“ schreibe ich hier mit Absicht, da ich eigentlich von mir aus nicht freiwillig mit der
Versicherung für immer abschließen würde.

Nun lautet meine Frage, für den Fall das die Versicherung weiter haftet, ob ich mittels neuerlicher Beweise wie etwa einem Biomechanischen Gutachen (Aufprall mit dem
Helm bei ca. 75kmh) erneut gegen die Versicherung vorgehen kann?

Danke,

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

weißt, unser Personengroßschaden war auch 2010.
Unser RA meinte irgendwann, das Schmerzensgeld wäre auch für zukünftige Schäden- Darmverschlüsse, Haltungsschäden.....
wir stehen immer noch im Regen, mittlerweile geht es um Fristversäumnis ( beim BGH).
Ich will Dir alles gute wünschen, keine Ahnung ob Dein HWS-Problematik noch zählt- sicher, wenn Zukunftschäden nicht ausgeschlossen wurden.

Alles Liebe
Aramis
 
Hallo Aramis,

das mit dem RA ist so eine Sache die ich nicht näher beschreiben möchte. Aber über RA wurde
ja bereits vieles in diesem Forum beschrieben.

Betreffend HWS habe ich schon sehr viele Kosten aufgebracht und ich würde mir wünschen
das das irgendwann einmal aufhört.

Bezgl. im Regen stehen ist es bei mir wahrscheinlich ähnlich. Ich war vorher gesund
und körperlich fit.

Beruflich schaffe ich es derzeit, wobei ich hier auch schon deutlich runter musste, und dabei kann es sein, das ich allein wegen der HWS-Problematik ca. 10x im Jahr in den Krankenstand „müsste“ und dieser Umstand
kann dann schnell zur Kündigung führen.

Wünsche auch noch alles Gute in dem Fall!

Grüße

Hrc4Life
 
Zuletzt bearbeitet:
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