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Berufliche Auswirkungen durch Motorradunfall 2010

Grüß Dich, Seenixe, Grüß Dich HRC4Life!

Es ist mir beinahe peinlich, aber ich muss Seenixe widersprechen. Es gibt andere Wege als den über den Steuerberater.

01
Mein Ansatz geht von § 252 BGB aus. Dort ist geregelt, wie man den Schaden bei Verdienstentgang ermittelt. Maßgeblich ist demnach der „gewöhnliche Verlauf der Dinge", der sich eingestellt hätte, wenn der Unfall nicht gewesen wäre. Es stimmt zwar, dass § 252 BGB ermöglicht, auch besondere Umstände und Vorkehrungen mit einzubeziehen, soweit ich sehe, sprich dass hier aber keine Rolle.

02
Diesen gewöhnlichen Verlauf der Dinge muss man nicht voll beweisen, es genügt, dass man ihn weit überwiegend wahrscheinlich macht (§ 287 ZPO).

03
Damit eröffnet sich folgender Weg:

Anhand des schulischen und des beruflichen Lebensweges bis zum Unfall ermittelt man den letzten tatsächlich vor dem Unfall ausgeübten Lebensberuf. Tatsächlich lässt sich mithilfe der Lohnbescheinigungen der letzten 3 Jahre vor dem Unfall gut darstellen, was vor dem Unfall verdient worden ist.

04
Diese letzten 3 Jahre dienen dazu, darzustellen, dass tatsächlich eigene kontinuierliche, dauerhafte Berufstätigkeit bestand. Ausgangspunkt aber für die weiteren Berechnungen ist nicht der Durchschnittslohn der letzten 3 Jahre. Wenn man das macht, kommen einem die Lohnerhöhungen des letzten Jahres nicht mehr voll zugute. Für die Berechnung des Schadens ist also zunächst einmal das letzte Jahr maßgeblich.

05
Dann müssen wir die Lohnentwicklung der Jahre seit dem Unfall beleuchten. Dazu gibt es die Möglichkeit, statistische Werte zu nutzen.
Denn die Statistik sagt, was der gewöhnliche Verlauf der Dinge ist. Diese Methode hält auch der BGH für richtig (BGH VersR 72/834).

06
An diesem Punkt wenden Versicherungen regelmäßig ein, es sei zuvor dann nachzuweisen, dass Berufsangehörigen dieses Berufes im Landkreis des Wohnortes verdient hätten.

(a)
"Nachweisen“ muss man das nicht, weil das Gesetz in § 287 ZPO vorsieht, dass man die Höhe des Schadens nicht beweisen muss, sondern nur weit überwiegend wahrscheinlich machen muss.

(b)
Es gibt keine statistischen Erkenntnisse und keine Möglichkeiten, für einzelne Berufe landkreisbezogenen Zahlen zu bekommen. Am ehesten bekommt man noch Zahlen über das Einkommensniveau im entsprechenden Landkreis. Bereits das ist sehr gefährlich, weil damit Verzerrungen verbunden sind. In Städten ist das Lohnniveau deutlich höher, allerdings sind dort auch Berufsausübende häufiger, die zu den „Gut- verdienern“ gehören.

(c)
Die Lösung funktioniert so: Es kommt auf den gewöhnlichen Verlauf an. Der gewöhnliche Verlauf ist aber so, dass man an den Lohnanpassungen der eigenen Branche teilhat – und das lässt sich mithilfe des statistischen Bundesamtes durchaus nachvollziehen. Es ist der Erfahrungswert und auch das Üblichen, dass der durchschnittliche Arbeitnehmer an den Lohnentwicklungen seiner Branche teilhat. Solche Erfahrungswerte sind maßgeblich (OLG Düsseldorf NJW-RR 02/869, BGH WM 98/1787; BGH NJW-RR 90/408).


07
Beispielsfall: Es verunglückt ein junger Mann, der noch Student war. Ein Student, der bereits in einem der letzten Semester ist, besteht in der Regel auch sein Examen. Das ist der gewöhnliche Verlauf der Dinge. Wenn 10 % der Studenten im Examen durchfallen, ändert das nichts daran, dass das Examen normalerweise bestanden wird. Manchmal lässt sich diese Argumentation noch mit Noten aus Zwischenprüfungen unterstützen. Denn wer halbwegs ordentliche Leistungen erzielt hat, der schafft das in der Regel auch im Examen.

08
die Erfahrungswerte zeigen, dass sich das in der Regel gut vor Gericht durchsetzen lässt. Die Aussichten sind also günstig.

ISLÄNDER

en 3 Jahren maßgeblich ist
 
Hallo Isländer,

gebe hier einen kurzen Verlauf an.

Unfall July 2010, doch sehr schwere Verletzungen,
im Februar 2011 ( etwa 7 Monate nach Unfall) freiwillig und durch sehr intensivem Training wieder begonnen zu arbeiten, die ersten 5 Monate aber deutlich weniger anstrengende Tätigkeiten, nach ca. genau einem Jahr nach Unfall etwa July 2011
wieder die üblichen Tätigkeiten ausgeübt, (dies jedoch mit etwas Unterstützung und ich denke auch mit etwas Rücksicht und dem Verständnis das das nicht mehr so funktionieren wird)

Wenn ich jetzt so zurückdenke, gehe ich davon aus, das der Alltag deutlich anstrengender wurde, die Leistungen zumindest etwas nachgelassen haben,
ich etwas Fehleranfälliger wurde, und etwas von der Routine verloren gegangen ist.

Dann Kündigung mit Ende August 2013, da muss ich noch erwähnen, das ich zu diesem oder vielleicht einem etwas späteren Zeitpunkt auch von mir aus sagen hätte können, das ich jetzt festgestellt haben möchte, o, b ich aus medizinischer Sicht diesen Beruf noch weiter ausüben kann.

So, nun das erste mal arbeitslos, habe ich mir eben diese Frage gestellt, begann dann eine berufliche Reha, (war erstmals nur, um eine passende Ausbildung zu finden) hat aber leider zu keiner
Ausbildung geführt.
Danach Arbeitssuche, aber in einem körperlich zumutbaren Bereich. usw.

Nun zum Verdienstausfall, habe seither von mehr als 3 Jahren Arbeitslosigkeit aus den Kontoauszügen die monatlichen Beträge des Arbeitslosengeldes und teilweise wenn Krankenstände waren, auch die Beträge des Krankengeldes angeführt. Dazu hatte ich für 8 Wochen, folgend 7 Wochen, und noch später für 2 Wochen berufliche Reha von der PVA Beiträge erhalten, auch dies habe ich in den letzten Tagen
herausgesucht, und die Bestätigung sollte ich auch
bald erhalten.
Das oben Beschriebene waren demnach meine Einkünfte.

Dem gegenüber habe ich seit Klagsbeginn Ende 2017 die letzten Lohnzettel von Januar 2013 bis August 2013 beigelegt.

Auf diesen Lohnzettel gibt es einen Grundlohn, der im Prinzip jeden Monat gleich ist, und die Seite der Zulagen die je nach gearbeiteten Stunden unterschiedlich ausfällt.
Dieser Betrag der Zulagen setzt sich aus, einer Montagezulage, Gefahrenzulage, einer täglichen Wegzeit, und einer Auslöse (vielleicht auch Diäten genannt) zusammen.
Es müssen demnach auch 25% Mitschuld berücksichtigt werden.

Jetzt bin ich schon gespannt, ob wir es schaffen den Verdienstausfall relativ wahrheitsgetreu zu berechnen.

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung!

Grüße

Hrc4Life
 
Grüß Dich, HRC4Life!

01
Was wendet die gegnerische Versicherung eigentlich ein?

02
(a) Damit Du siehst, wie der Weg funktioniert:

Aufgrund Deiner Angaben bin ich davon ausgegangen, dass Du im Bereich Maschinenbau, Maschineninstallation oder Maschinenreparaturen beruflich tätig gewesen bist, und zwar in den alten Bundesländern.

(b)
Diese Annahme stimmt entweder oder nicht, aber die Methode wird sichtbar. Wenn Du in den neuen Bundesländern wohnst, wenn meine Vermutung über den Beruf doch nicht stimmt, ist es nicht einmal so tragisch.

(c)
Mithilfe von Destatis habe ich aus der durchschnittlichen jährliche Lohnentwicklung aus den Berufsgruppen „Maschinenbau“ sowie „Maschinenreparatur und Installationen“ einen Mittelwert gebildet. Das letzte Jahr, für das Tun noch zahlen hast, ist das Jahr 2013. Wenn man den Jahresbruttolohn des Jahres 2013 auf „100 % Anführungszeichen setzt, dann hat sich in den nächsten Jahren folgende Entwicklung ergeben, immer gerechnet vom Ausgangswert „Stand 2013“, brutto:

- 2013: 100,0 %
– 2014: 104,0 %
– 2015: 106,8 %
– 2016: 108,7 %
- 2017: 110,8 %
- 2018: 113,9 %

Für das Jahr 2019 errechne ich im März oder April 2020 mit konkreten Zahlen, anhand von Quartalszahlen, die für die 1. 3 Quartale bereits vorliegen, kann man abschätzen, dass der Wert

- 2019 117,1 %

betragen wird. Dabei kann man anführen, dass Tarifverträge bereits diese Entwicklung absehbar machen, und auf 2 Zehntel mehr oder weniger kommt es nur wenig an.



(b)
Natürlich kann man jetzt hier "das große Meckern" anfangen. Aber was soll uns denn für die Schätzung des gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit einer kleinlichen Kritik, bei der es um einen halben Prozentpunkt geht auf?

(c)
Der statistischen Bundesamt aber kann man nicht vorwerfen, dass er den gewöhnlichen Verlauf der Dinge nicht getroffen hätte! Wer das tut, der soll erst einmal den Qualitätsbericht für die dazugehörige statistische Erhebung lesen und dann sagen, wo der Fehler stecken soll. Wetten dass da nichts konkretes mehr kommt?

(d)
Jetzt haben wir also jedenfalls eine Bruttolohnentwicklung. Dann wollen wir einmal nachsehen, was das Netto bedeutet hätte. Das lässt sich jetzt aus dem Stand heraus nicht sagen, dazu müsste ich einiges wissen, zum Beispiel:

Lohnsteuerklasse;

Kirchenzugehörigkeit oder nicht (wichtig wegen der Kirchensteuer); wenn aber Kirchensteuer bezahlt wurde, muss man wissen, in welchem Bundesland der Arbeitgeber saß – denn die Kirchensteuer hat in den verschiedenen Bundesländern durchaus unterschiedliche Höhe.

Wurde für Kinder Kindergeld bezogen oder stattdessen ein Freibetrag geltend gemacht?

Das alles zusammenzusuchen, ist ein bisschen mühsam, aber letztlich ein lösbares Problem.

(d)
Dann muss man als letztes im Internet einen zuverlässigen Lohnsteuerrechner finden, der soweit zurückgeht, dass man damit noch Lohnsteuerberechnungen für die Jahre 2013 und 2014 durchführen kann. Doch auch da wüsste ich, wo man sucht.

(e)
So, und jetzt kann man schon die Berechnung durchführen!


03
Dann kommt es selbstverständlich dazu, dass das der Versicherung von der Gegenseite nicht gefällt. Das wäre ja auch ein Wunder gewesen. Aber „das kann man doch so nicht machen!" Ist kein Argument. Was soll denn jetzt daran falsch sein, um den mittleren Schaden zu finden? Damit die Versicherung ins Stottern kommen.

04
Selbstverständlich kann man hier auch noch etwas genauer arbeiten.

(a)
Es gibt auch statistische Daten (der Arbeitsgemeinschaft volkswirtschaftliche Gesamtrechnung), aus denen man ermitteln kann, ob diese durchschnittliche Entwicklung, die für mein Beispiel für die alten Bundesländer verwendet habe, sich nicht in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich entwickelt hat.

(b)
Das rentiert sich dann, wenn man in einem Bundesland wohnt, das verglichen mit der allgemeinen Entwicklung in den alten oder neuen Bundesländern davon geeilt ist.

05
Es ist wichtig, diese Aktualisierung jetzt durchzuführen, insbesondere dann, wenn Du eine sogenannte Zukunftsklage erhoben hast, die besagt, dass Du Netto Verdienstentgang bis zu Deinem gesetzliche Rentenalter in Höhe von quartalsweise (soundsoviel) € haben willst. Denn die Aktualisierung, die Du nicht rechtzeitig vornimmst, geht der für den Rest Deines Lebens verloren. Da muss man aufpassen.
D. h.: da geht es nicht um ein paar wenige Prozentpunkte, da geht es um richtig viel Geld. In dem Zeitraum von 2010-2019 ist ein Lohn so ungefähr um 2 Monatsgehälter (gemessen an den Monatsgehältern des Jahres 2010) angestiegen.

Wenn Du das wegwerfen willst: Schenkst mir! Ich habe reichlich Bedarf dafür.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
das muß Dir nicht peinlich sein. Gerade aus diesem Grund gebe ich Antworten immer lieber im Forum als in einer persönlichen Nachricht. Hier wird mitgelesen und auch andere Wege aufgezeigt. Ist doch sehr gut, dass es auch einen einfacheren Weg gibt und uns dies durch Dich so super erklärt wird.
Danke

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Isländer,

das Ganze ist in Österreich (ist aber bzgl. des Themas nicht so wichtig). Der Beruf war in
der Metallindustrie hauptsächlich auf Baustellen.

Die Lohnzettel von 2013 habe ich weiter gegeben und Die sind auch im Akt. Jedoch hat der
Anwalt anscheinend damals keine Lohnberechnung durchgeführt, sondern einen glatten Nettobetrag
genommen, als das was ich pro Monat netto verdient hätte. (Der Nettodurchschnitt könnte dabei auch
mehr als € 100 darunter liegen.

Es wurde anhand der Lohnzettel bis heute keine Bruttolohnberechnug durchgeführt, sondern wie
oben angeführt ein Nettobetrag herangezogen.

Mir persönlich ist auch klar, das es jedes Jahr eine KV- Lohnerhöhung gibt, und ich jetzt 7 Jahre
nach 2013 einen deutlich höheren Lohn als damals hätte, und dies eigentlich berücksichtigt
werden müsste.

Weiters ist es auch so, das ich derzeit sehr viel weniger verdiene als ich damals verdiente, oder als
ich heute verdienen würde. Die Klage jedenfalls reicht momentan aber nur bis März 2017 und da
war ich noch arbeitslos.
Das ich auch dafür eine Lösung von der Versicherung möchte, das ist auch klar.

Aber was schreiben denn so viele User da herinnen, was denn nicht alles verschwindet, wieviele
Fehler gemacht werden usw. ! Warum sollte es da bei mir anders sein?

Die Verhandlung war am 28.01.2020 und der Anwalt meinte er melde sich bei mir, wegen der
Berechnung.

Nochmals vielen Dank für die Erläuterungen!

Grüsse

Hrc4Life
 
Grüß Dich, HRC4Life!

Ich habe noch gar nicht gewusst, dass Dein Fall in Österreich spielt.

01
Man müsste also bei dem, was ich an Überlegungen geboten habe (basierend auf deutschem Recht) überlegen, ob es im österreichischen Recht eine ähnliche Regelung gibt. Das ist immerhin gut möglich. Denen Österreich gibt es ähnliche Probleme zu lösen. Ich habe zum Beispiel einmal (als Referent für Begutachtungsfragen im Bereich der Psychologie) auf einer Jahrestagung der AUVA (= Berufsgenossenschaft in Österreich) feststellen können, dass große Teile des Sozialversicherungsrechtes in Österreich ganz ähnlich strukturiert sind.

02
Auch meine Überlegungen zur Statistik beziehen sich auf das (deutsche) Statistische Bundesamt. Aber wir leben ja in Europa. Es ist kein Problem mehr, dass Arbeitnehmer, die in Bad Reichenhall leben, in Salzburg arbeiten und umgekehrt. Das wird aber auch die Folge haben, dass man in Österreich ähnliche Entwicklungen hat wie in Deutschland. Denn wenn ein Bauunternehmen in Bad Reichenhall wesentlich besser bezahlt als ein Salzburger Bauunternehmen, dann werden dem Salzburger Unternehmen möglicherweise bald die Leute weglaufen. Also kann es keine völlig abgekoppelte Entwicklung geben.

03
Ich bin gespannt, was Dein Anwalt sagt. Es ist denkbar, dass man für Österreich ganz ähnliche Lösungen finden kann.

Viel Glück!


ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Seenixe!

Vielen Dank für die freundliche Bewertung meiner Art, die Dinge zu erklären. Wenn Du so weiter machst, fange ich noch vor Verlegenheit mit dem Stottern an. Zufall ist es aber nicht: Man ist nicht "ungestraft" der Nachwuchs eines Deutschlehrers und der Ehepartner einer Deutschlehrerin....

Die schönste Gescheitheit ist völlig wertlos, wenn es einem nicht gelingt, sie so zu los zu werden, dass der andere aufstrahlt: "Ach so geht das! und ich hab mich immer gewundert, wieso ......" - wenn das gelingt, hat man getroffen. Und wenn Du jemanden beobachten kannst, der gerade so einen Coup erfolgreich gelandet hat: dann wirst Du in seinem Gesicht auch ein ganz unverschämtes Grinsen der Zufriedenheit finden.
Macht unheimlich Spaß! Aber selbst in Deutschland ist bekannt, dass die Isländer mit ihren Sagas Erfahrungen haben, wie man es spannend macht, wenn man etwas vermittelt.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

die Kanzlei die zuletzt mit dem Fall vertraut war und auch beim letzten Prozess im September
2019 noch aktiv war, gibt es angeblich nicht mehr. Habe gegen Ende des Jahres diese
Nachricht erhalten, das es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sei, Mandanten
vor Gericht zu vertreten, und daher mit Jahresende die Kanzlei geschlossen werden müsse.

Der jetzige Anwalt hatte zwar enge Kontakte zur Kanzlei (oder hat dort selbst einmal gearbeitet?)
und war eben vor wenigen Tagen erstmals in diesem Fall als Vertretung beim Prozess.

Was sich aber Herausstellte, wurde der Verdienstausfall sehr unmotiviert dargestellt, und hier
stellt sich nun die Frage, wie hier jetzt (Zeit noch ca. 2 Wochen) vorgegangen wird.
Würde mich auch intensiv bei den Berechnungen beteiligen, aber was der Anwalt von mir
noch für Informationen benötigt, weiß ich noch nicht.

Gehe mal davon aus, das beim nächsten Verfahren wieder von der Gegenseite Einwände
bestehen werden.

Nochmals vielen Dank!

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

mit einem Lohnzettel abgegeben klagst Du unter Niveau.

Du solltest vom letzten Jahr alles hinzu nehmen. Ich kenne mich in Österreich nicht aus, aber evtl. gibt es bei Dir Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, div. Zulagen (Nachtschicht, Feiertags- / Sonntagsarbeit), Gefahrenzulagen, Reisekostenzuschüsse (Montage), Versicherungen welche Dein AG für Dich abgeschlossen hat, irgendwelche Zuschüsse vom AG...???

Dieses geht Dir dann alles verloren mit einem Stundenzettel.

Wie gesagt, ich übertrage mal Deutschland auf Österreich. Wenn Du die Daten nicht mehr zur Hand hast eines Jahresverdienstes, dann könntest Du Dir dies über das Finanzamt oder Krankenkasse noch mal holen. Da die Gelder / Steuern von Dir holen, haben sie auch alle Daten :)

Wie auch schon geschrieben, müssen über die letzten Jahre Entgelterhöhungen eingerechnet werden und im Ausblick auf Dein zukünftiges Arbeitsleben.

Da ihr einen Betriebsrat habt, hier kannst Du die Daten bekommen oder auch als Mitglied direkt von Deiner Gewerkschaft.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

es sind die acht letzten Lohnzettel beigelegt, vom Januar 2013 bis August 2013.
Natürlich werden nicht 12 Monatslöhne, sondern 14 Monatslöhne inkl. Urlaubs-
und Weihnachtsgeld geklagt. Gegebenenfalls kann ich ja noch die letzten
vier Lohnzettel von 2012 dazugeben, sodass die 12 letzten Arbeitsmonate
berechnet werden können.
Im Prinzip wird es ohnehin egal sein, da ich damit rechne, das das Gericht wieder
zu einem Entschluss kommt wie z.B. dem Kläger ist es nicht geglückt oder ähnliches.

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo Leute,

habe inzwischen das Verhandlungsprotokoll der letzten Verhandlung von Ende Januar erhalten.
Und sieh da, hier ist die Rede davon das da ein Ergänzungsgutachten von einem Gutachter für Unfallchirurgie verlesen wurde. Ja, dieses Ergänzungsgutachten wurde auch in der letzten Verhandlung im September 2019 von der Gegenseite gefordert.
Doch warum weiß ich nichts von diesem Gutachten,
was besagt dieses Gutachten ?

Ich glaube ich muß meinen Rechtsanwalt wieder eine Nachricht schreiben, ob es dieses Gutachten tatsächlich gibt, und wenn ja dies bitte auch mir
übermitteln.
Sollte ich dieses Ergänzungsgutachten tatsächlich erhalten, würde ich möglicherweise schon jetzt ahnen können was mich bei der wahrscheinlich letzten Verhandlung Ende März erwartet.

Ich kann auch jetzt schon vermuten, das eventl. in
diesem Ergänzungsgutachten Feststellungen getroffen werden, die möglicherweise in das Fachgebiet der Berufskunde gehören.

Auch Isländer hat mir in dieser Angelegenheit einige Schritte vorangebracht. Nochmals ein Dankeschön!

Aber scheiß drauf, jetzt habe ich all die Jahre nach meinem Unfall schon so viele Lügen gehört, es ist vieles verschwunden, fast immer hat irgendetwas
gefehlt, da werde ich doch dieses verdammte
Ergänzungsgutachten und eine teilweise misslungene Berechnung eines Verdienstausfalles
doch auch noch verkraften.

Grüße

Hrc4Life
 
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