Hallo Sonja,
nochmal ganz dringend der Hinweis. Wenn die EMR durch ist oder Du diese beantragt hast, dann wird sich jeder querstellen mit der Förderung, da diese nur gewährt wird, wenn nach Behinderung zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes ein Kfz erforderlich ist. Da wehren sich dann alle Leistungsträger mit Händen und Füßen und Du hast nur die Haftpflichtversicherung.
Gruß von der Seenixe
nochmal ganz dringend der Hinweis. Wenn die EMR durch ist oder Du diese beantragt hast, dann wird sich jeder querstellen mit der Förderung, da diese nur gewährt wird, wenn nach Behinderung zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes ein Kfz erforderlich ist. Da wehren sich dann alle Leistungsträger mit Händen und Füßen und Du hast nur die Haftpflichtversicherung.
Gruß von der Seenixe