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Behindertengerechtes Auto

Hallo sonja,

wozu brauchst du Quellen und Formulierungshilfen, lass das doch deinen Anwalt machen, der wird auch vom Unfallgegner bezahlt.

Gruß
Luise
 
ohne RA

Hallo Luise,

nach reichlich schlechter Erfahrung.....:(
verhandele ich inzwischen selbständig ohne Rechtsanwalt auch mit der gegnerischen Vers. - bislang auch wesentlich erfolgreicher als mit RA....

Nur ist das jetzt wieder eine neue Situation und meine Konzentration reicht nicht über längeren Zeitraum. Ich habe zwar schon ganz viel Infos aus dem Netz,
aber
gehofft hier auf andere UO zu Treffen, die diese Problematik schon hinter sich haben und mir dadurch etwas Hilfestellung geben könnten...

LG
sonja
 
Hallo sonja,

wenn 100 % Haftung des Unfallgegners besteht, hat der dir auch ein behindertengerechtes Auto zu bezahlen.

Grundsatz:

Der Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen, als sei der Unfall nicht geschehen!

Gruß
Luise


Liebe Luise,
diese / Deine Aussage als erfahrener Nutzer ließ mich hoffen, das DU genauere Hintergrundinformationen hast, deshalb meine Nachfrage nach Quellen bzw. §§, mit denen ich weiterarbeiten kann.

LG
sonja
 
Beantragung eines Fahrzeugsumbau bei

Deutsche
Rentenversicherung,
egal wie lange Beiträge
zur Rentenversicherung
gezahlt wurden.

Für > Berufs- oder erwerbsunfähige Rentner und Teilzeitbeschäftigte


Da es bei Sonja allein um den Umbau geht (Wegeunfall zu Fuss)

Ausstattung
1) Für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung werden die Kosten in der
Regel in vollem Umfang übernommen. Dies bedeutet für Sie eine große
finanzielle Entlastung, denn die Spezialumbauten können leicht Summen
zwischen 30 000 und 50 000 Euro erreichen.

Siehe pdf Datei (oben)

Gruss Joachim
 
Hallo Sonja,

die Schadenersatzpflicht ergibt sich aus dem § 823 BGB i. V. m. § 249 BGB. Ich denke mal, dass die Auskunft die du haben wolltest.

Da du ein Fahrzeug hast, kannst du von der gegnerischen Versicherung verlangen, dass dieses entsprechend deiner durch den Unfall entstandenen Behinderung umgebaut bzw. ausgestattet wird. Denn schließlich konntest du ja vor dem Unfall (der eine unerlaubte Handlung darstellt) damit fahren, nehme ich jedenfalls an.

@ Luise

Es ist nicht richtig, zu schreiben, dass die gegnerische Versicherung den RA bezahlen muss. Es ist eigentlich total falsch.

Schuldner des Anwaltshonorares ist immer der Auftraggeber! Und wenn der RA seine Kosten gerichtlich eintreibt, kann er es nur gegen den eigenen Mandanten - denn der ist der Auftraggeber.

Das diese Inanspruchnahme durch den Unfall entsteht und damit mit zum Unfallschaden gehört ist dabei unrelevant. Wenn die Versicherung sich weigert den Schaden anzuerkennen wird sie auch den RA nicht bezahlen, bei Teilschuld wird auch das Honorar des RA dann geteilt.

Wenn dann in einem Gerichtsverfahren über die Kostentragung (geschieht von Amts wegen) entschieden wird, kann der RA ab dort seine Kosten bei dem einholen, der dazu verknackt wurde.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

genau so ist es. Mann kann die Kosten für den RA. als weiteren Schadenersatzanspruch beim Gegner gelten machen und diesen ggf. einklagen.

MfG.
Pit
 
Hallo, Sonja!

Da mich mein Diktatprogramm rausgeschmissen hat, schreibe ich dir jetzt noch einmal!

Nach meiner Meinung ist es klar, dass die Versicherung, wenn sie die hundertprozentige Haftung bestätigt hat, zuständig ist. Jedoch ist es bei den Versicherungen so, dass sie auf Zeit spielen! Hierfür wäre es unbedingt notwendig, dass du einen Anwalt aufgesucht. Was du eine Rechtsschutzversicherung? Frag` ihn, ob du bei deinem Einkommen ein Anrecht auf Prozesskostenhilfe hast.

Was deine Aufgabe wäre. ist, daß Du Dir vorher entsprechende Kostenvoranschläge bei einer Werkstatt für die Umbauten oder für ein neues Fahrzeug mit Umbauten einholst, sowohl preislich als auch qualitativ! D.h., dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen muss. Lass dir von dem Fachmann für diese Umbauten die Qualität derer ausführlich erklären. Am besten Du machst Dir Notizen, damit du deinem Anwalt alles genau darlegen kannst.

Zu deinen Fragen 1.) bis 3.): Der Antrag muss an die Versicherung werden, so meine ich! Und es soll der Anwalt machen. Der soll auch dem Antrag formulieren. Denn, wenn du ihn selber formulierest kann es sein, dass die Versicherung sich an Kleinigkeiten festbeißt und eine Übernahme verweigert.
Es kann durchaus sein, dass der Unfallgegner in Vorleistung gehen muss. Frag` hierzu Deinen Anwalt!

Es kann aber auch sein dass eine Behörde in Vorleistung geht. Bei uns in Bayern ist dies die Bezirksverwaltung oder das so genannte Versorgungsamt (Amt für Familie, Integration etc. etc.).

Ruft bei diesen Behörden an und fragen nach inwieweit diese einige Vorleistung erbringen, war es eilt. Lass dir die Summen einer eventuellen Förderung und die Einkommensgrenzen nennen, sowie eventuelle Formulare zusenden.

Da Du einen Internetzugang hast sieh` in den gelben Seiten nach. Dort findest du sicherlich einen Anwalt, der mit Versicherungsrecht etc. vertraut ist. Vereinbare ein kostenloses Vorgespräch und lass dir erklären wie er Deine Situation sieht. Frag ihn nach einer möglichen Eilintervention. Denn du brauchst ja das Auto sofort!

Gruß

kalimero
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Danke

@Jens,

genau so einen Hinweis habe ich gebraucht! Danke schön, nun kann ich die Begründung besser formulieren.:)

@JoachimD.
herzlichen Dank an Dich für Deine Aufmerksamkeit - Kaffee steht bereit - werde bestimmt noch einige Fragen haben:rolleyes:

@kalimero
danke für Deinen Hinweis - bislang bin ich in diesem Fall jedoch ohne RA besser gefahren - mein letzter RA hat mich nur Kraft, Ärger und viel Geld gekostet.

Geld habe ich nun keins mehr... und Kraft schon gar nicht..:(

Lieben Gruß
sonja42
 
Hallo Jens,

Es ist nicht richtig, zu schreiben, dass die gegnerische Versicherung den RA bezahlen muss. Es ist eigentlich total falsch.

…. bei Teilschuld wird auch das Honorar des RA dann geteilt.

Und wie ist es, wenn, wie Sonja schreibt, eine 100 % Haftung des Unfallgegners besteht?

Gruß
Luise

Hallo sonja,

nach reichlich schlechter Erfahrung..... verhandele ich inzwischen selbständig ohne Rechtsanwalt auch mit der gegnerischen Vers. - bislang auch wesentlich erfolgreicher als mit RA....

Geld habe ich nun keins mehr... und Kraft schon gar nicht ...

Wie kommt’s? Oder verstehe ich was nicht richtig?

Gruß
Luise
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Liebe Luise,

die "normalen" laufenden Kosten wie z.B. Zuzahlungen zu Medis, Fahrtkosten, Haushaltshilfe werden anstandslos von gegn. Vers erstattet.

Da aber noch weitere Gutachten zum endgültigen Gesundheitszustand ausstehen - ( Diskusion ob nicht doch evtl. Vorschaden und/oder Altersbedingte oder anlagebingte Veränderungen abgezogen werden können)
und der Erwerbsschaden etwas komplizierter ist, wird es hier noch etwas länger dauern bis laufende Renten-Zahlungen eingehen.

Da ich aber
  1. schon sehr lange krank bin( - und wie jeder weiß ist Krankengeld nicht vergleichbar mit den sonstigen Einnahmen -),
  2. das Rentenverfahren bei der DRV sich auch seit Monaten hinzieht
sind meine Reserven nunmehr aufgebraucht - daher auch kein Geld mehr....

Liebe Luise,
reicht das an Informationen? Oder benötigst Du noch mehr Details?
Wenn ja, warum? Kannst DU mir dann weiterhelfen, damit ich möglichst SCHNELL zu einer Lösung meines akuten Problemes (behindertengerechtes Auto) komme ?

Sorry, bin etwas überrascht über die provozierende Fragestellung - hast DU nun Erfahrungen mit dem Verfahren oder nicht?
Ich möchte meine Kräfte nicht sinnlos vergeuden, sondern suche wirklich sinnvolle Ratschläge, wie ich schnellstmöglich wieder mobil werde.

Bin nun schon seit Tagen hier "eingesperrt" ......... da ich ohne Auto noch nicht mal die nächsten Nachbarn erreiche....
geschweige denn -wie schon mehrfach geschrieben: einkaufen, zum Arzt, Kinder zur Schule usw.

Also, nichts für ungut und vielleicht bin ich inzwischen etwas dünnhäutig / empfindlich, aber ich habe weder Zeit noch Lust und Kraft mich hier weiterhin mit ironisch bzw. provozierend klingenden Fragen auseinander zu setzen.

Ratschläge wie z.B. von
JENS, JOACHIMD und KALIMERO
haben mir da sehr viel mehr weitergeholfen. DANKE Euch nochmal dafür!

LG
sonja
 
Hallo Luise,

Schuldner des Honorars ist immer der Auftraggeber, erst nach einem Urteil kann dies geändert werden.

Ich bezog mich dabei auf deine pauschale Aussage, dass der Unfallgegner die RA-Kosten mitzutragen hat.

Ich habe jetzt erst einen konkreten Fall vorliegen, da hat die Versicherung anderkannt und an den RA eine Summe gezahlt. Davon war aber sein Honorar nicht abgedeckt, der Mandant hat selbst zusätzliche Anwaltskosten von 2.500,00 EUR zahlen müssen (hat der RA freundlicherweise gleich vom Fremdgeld einbehalten), jetzt ist die Sache vor Gericht gegangen.

Gruß Jens
 
Hallo sonja,

warum benötigst du so dringend ein behindertengerechtes Auto? Wenn Fahrtkosten von der gegnerischen Versicherung anstandslos erstattet werden, fahr doch mit dem Taxi. Mit dem behindertengerechtem Auto wird es noch einige Zeit dauern, die gibt es nicht von der Stange und da du selber kein Geld mehr hast, bist du auf eine Kostenübernahme des Gegners angewiesen.

Wenn du schreibst, dass 100 % Haftung des Unfallgegners besteht, du selber mit der Versicherung verhandelst und das erfolgreicher als mit einem Rechtsanwalt, kann man doch annehmen, dass auch der Unterhalt – zumindest der lebensnotwendige – geregelt ist.

Auch wenn noch weitere Gutachten zum endgültigen Gesundheitszustand ausstehen, dürfte doch eine unfallbedingte Mindestschädigung zu bestimmen sein. Auch ist ein Mindest-Erwerbsschaden leicht zu ermitteln. Daraus hättest du schon einen monatlichen Leistungsanspruch.

Mein Rat ist wohl nicht gefragt, ich verabschiede mich
und wünsche noch einen schönen Sonntag.

Luise
 
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