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Behindertengerechtes Auto

warum benötigst du so dringend ein behindertengerechtes Auto? Wenn Fahrtkosten von der gegnerischen Versicherung anstandslos erstattet werden, fahr doch mit dem Taxi. Mit dem behindertengerechtem Auto wird es noch einige Zeit dauern, die gibt es nicht von der Stange und da du selber kein Geld mehr hast, bist du auf eine Kostenübernahme des Gegners angewiesen.
Liebe Luise,
jede Taxifahrt kostet erstmal Geld! Und wenn ich 2x tägl. Kinder zur + von der Schule, dann noch mal eben zum Sport, ich zum Einkaufen, Arzt, KG - dann bräuchte ich im durchschnitt 3-5 mal pro Tag ein Taxi....
Das muss ich ja ertsmal auslegen bis ich es erstattet bekomme - woher sollte ich das wohl nehmen?

Wenn du schreibst, dass 100 % Haftung des Unfallgegners besteht, du selber mit der Versicherung verhandelst und das erfolgreicher als mit einem Rechtsanwalt, kann man doch annehmen, dass auch der Unterhalt – zumindest der lebensnotwendige – geregelt ist.
nein, ist er noch nicht..

Auch wenn noch weitere Gutachten zum endgültigen Gesundheitszustand ausstehen, dürfte doch eine unfallbedingte Mindestschädigung zu bestimmen sein. Auch ist ein Mindest-Erwerbsschaden leicht zu ermitteln. Daraus hättest du schon einen monatlichen Leistungsanspruch.

Mein Rat ist wohl nicht gefragt, ich verabschiede mich
und wünsche noch einen schönen Sonntag.
DOCH! Genau hierzu könntest Du mir vielleicht doch helfen, was bedeutet unfallbedingte Mindestentschädigung Hast Du dazu genaueres?

LG Sonja
 
Hallo Sonja,
ich kenne Deine Behinderung nicht, aber würde vielleicht ein Automatik-Auto reichen?

Vielleicht könntest Du dann Dein Auto gegen ein Automatik-Auto tauschen?

Gruß
Kai-Uwe´Frau
 
Liebe Kai-Uwes´s Frau,

danke für Deine Gedanken - das wäre zumindest zur Überrbückung eine gute Idee.

Aber laut TÜV MUSS folgendes sein:
Automatik, Betriebsbremse mit linkem Fuß betätigt, Gaspedal mit rechtem Fuß und Gasfunktion bei Bremspedalbetätigung abgeschaltet, Bremskraftverstärker, Rollstuhlverladehilfe und noch ein paar "Kleinigkeiten" mehr..... (insgesamt 11 Veränderungen)...

Werd trotzdem morgen mal mit der Vers. sprechen, ob die nicht aus ihrem POOL ein Mietfahrzeug mit Automatik zur Verfügung stellen könnten. Mal schauen, wie die reagieren

Lieben Gruß
sonja
 
...ja genau Sonja, dafür brauchst Du nur den rechten Fuß und 2 Hände:)

Es ist sowieso ein viel entspannteres Autofahren:D

Lieben Gruß und viel Glück
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo, sonja!

Hab´ die Antworten auf Deine Fragen gelesen.

Nun fällt mir grad`ein, daß es vielleicht bezüglich Rechtsanwalt eine andere Möglichkeit - kostenlos - gibt.

Du könntest ja mal beim ADAC in der Rechtsabteilung nachfragen (anrufen) oder z.B. in der Redaktion der Auto-Bild
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(Recht) oder in der Redaktion Auto-Bild kämpft für Sie! anrufen.

Einen Versuch wär es wert, so denke ich! Hab` ich auch schon direkt bei anderen Themen gemacht.

Gruß
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kalimero
 
Liebe Kai-Uwe´s Frau

:prechts kann ich zum Bremsen nicht mehr benutzen....

deshalb muss das alles auf links umgestellt werden - -

sonst wäre es ja ganz einfach....:p
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechstabteilung ADAC

@ kalimero,

danke für den TIP mit dem ADAC.

Das werde ich morgen früh gleich mal versuchen - schließlich bin ich da seit Jahren Mitglied:rolleyes: darauf bin ich aber selbst nicht gekommen - Wald vor lauter Bäumen ....oder so
 
Hallo Sonja,

bei mir ist auch der rechte Fuß insoweit instabil, dass meine Fahrzeuge auch mit der Betriebsbremse nach links ausgerüstet wurden.

Bei einem PKW ist gleich das Gaspedal nach links mit verlegt worden. Sah dann so aus, dass das Gaspedal ganz links war, rechts daneben dann die Bremse (die wurde somit gar nicht verändert, das Pedal wurde leicht verbreitert). Der Umbau kostete ca. 500,00 EUR. Der war abnehmbar, dass auch jeder andere mit wenigen Handgriffen das Auto in den Ursprungszustand versetzen konnte, um es zu fahren. Das Eintragen dann in den Füherschein, dazu musste ich eine kurze Fahrprüfung ablegen (der gingen 2 Fahrstunden voraus) kostete zusammen dann nochmal das Gleiche. Die Fahrprüfung beschränkte sich auf eine Fahrt, bei der der Prüfer nur sehen wollte, dass ich mit den Veränderungen am Fahrzeug klar kam. Ich hab auch noch Bilder von dem Umbau, wenn du Interesse hast, schick mir ne PN mit deiner Emailadresse, ich schick sie dir rüber.

Gruß Jens
 
Hallo Sonja,

hier ein paar Infos für den Umbau, Kostentragung....

Immer wieder wird gefragt, ob für die Finanzierung der Autoumrüstungen und -anpassungen Fördergelder zur Verfügung stehen und wer dafür zuständig ist.
Hier finden Sie einleitende Informationen zu diesem Thema sowie eine Sammlung weiterführender Links.

Infos zur Finanzierung eines Fahrzeugs bzw. der notwendigen Umbauten
Wenn ein Kraftfahrzeug infolge der Behinderung zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, können schwerbehinderte Menschen verschiedene Kraftfahrzeughilfen erhalten (§ 20 SchwbAV).

Voraussetzungen, Antragstellung und Leistungsumfang sind durch die Kraftfahrzeughilfe Verordnung (KfzHV, Sozialgesetzbuch IX) geregelt.
Sie wird im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und ggf. auch zur allgemeinen sozialen Rehabilitation angewandt.

Die Kraftfahrzeughilfe Verordnung regelt die Leistungen,
- zur Beschaffung eines Fahrzeugs
- für die behindertengerechte Zusatz-
ausstattung
- zur Erlangung einer Fahrerlaubnis

Auch wenn der Grad der Behinderung unter 50 ist, kann eine Mobilitätseingeschränkte Person eine anspruchsberechtigt sein. Das wichtigste Entscheidungskriterium ist, dass die antragsstellende Person dauerhaft auf die Benutzung eines Kfz angewiesen ist, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder den Ort einer sonstigen Massnahme zu erreichen. Hier wird immer geprüft, ob keine andere Möglichkeit besteht, den Arbeitsplatz zu erreichen (z. B. Werksbus, öffentl. Verkehrsmitteln etc.). Beschäftigte in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) erhalten keine Leistungen nach der KfzHV, da in der Regel ein Beförderungsdienst besteht.
Natürlich gibt es auch hier Ausnahmefälle, für die der überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig ist.


Zuschüsse

Zuschuss zum Fahrzeug
Für die Erst- und Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges wird in der Regel eine Zuschuss von maximal 9500,- € gezahlt. Der Behinderte kann allerdings jedes beliebige Auto erwerben, sofern er den Differenzbetrag selbst aufbringen kann. Der Zuschussbetrag kann sich im Einzelfall ändern, z. B., wenn die Person aufgrund ihrer Behidnerung ein besonders großes Auto braucht, das natürlich auch mit höheren Kosten verbunden ist. Dieses entscheidet der zuständige Ansprechpartner bei der Zuschuss gewährenden Institution.

Zuschuss für die erforderlichen Umbauten am Fahrzeug
Für die Zusatzausstattung, ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und die Wiederherstellung der einwandfreien technischen Funktionsfähigkeit werden die Kosten in vollem Umfang übernommen (s. a. §7 der KfzHV)

Zuschuss für die Erlangung der Fahrerlaubnis
Die Kosten für den Führerschein werden in Abhängikeit vom Einkommen bezuschusst.
Die Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine werden in vollem Umfang übernommen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Originalgesetzestext.
Rechtsgrundlagen sind zu finden in:
SchwbAV (Schwerbehinderten Arbeits Verordnung)
KfzHV (Kfz Hilfe Verordnung)
BVG (Bundes Versorgungs Gesetz)
Verordnung nach § 47 BSHG (Eingliedrungshilfe Verordnung)

Sollten zu den Finanzierungen etc. weitergehende Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ämter und/oder Versicherungen.

Die Infos findest du auch unter dem Link:

http://www.mobilcenter.de/zawatzky/startseite_mobilcenter_22_.html

Von dieser Firma wurde auch mein Fahrzeug ausgerüstet, sie haben in vielen Städten Filialen und/oder Partnerwerkstätten, die den Umbau vornehmen.

Gruß Jens
 
Guten Morgen,

@kalimero
danke für die LINKS - werde mit der Firma gleich mal Kontakt aufnehmen
habe inzwischen auch weitere Anbieter gegoogelt und werde jetzt gleich mal die Anfragen rausschicken udn mit ADAC tele.

@J E N S
PN ist Raus - herzlichen DANK - habe gerade die Antragsformulare der DRV runtergeladen - und will nun geleich mal die gegn Vers. anschreiben


Werde weiter berichten......

LG und einen schönen Tag
sonja
 
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