sonja42
Erfahrenes Mitglied
warum benötigst du so dringend ein behindertengerechtes Auto? Wenn Fahrtkosten von der gegnerischen Versicherung anstandslos erstattet werden, fahr doch mit dem Taxi. Mit dem behindertengerechtem Auto wird es noch einige Zeit dauern, die gibt es nicht von der Stange und da du selber kein Geld mehr hast, bist du auf eine Kostenübernahme des Gegners angewiesen.
Liebe Luise,
jede Taxifahrt kostet erstmal Geld! Und wenn ich 2x tägl. Kinder zur + von der Schule, dann noch mal eben zum Sport, ich zum Einkaufen, Arzt, KG - dann bräuchte ich im durchschnitt 3-5 mal pro Tag ein Taxi....
Das muss ich ja ertsmal auslegen bis ich es erstattet bekomme - woher sollte ich das wohl nehmen?
Wenn du schreibst, dass 100 % Haftung des Unfallgegners besteht, du selber mit der Versicherung verhandelst und das erfolgreicher als mit einem Rechtsanwalt, kann man doch annehmen, dass auch der Unterhalt – zumindest der lebensnotwendige – geregelt ist.
nein, ist er noch nicht..
Auch wenn noch weitere Gutachten zum endgültigen Gesundheitszustand ausstehen, dürfte doch eine unfallbedingte Mindestschädigung zu bestimmen sein. Auch ist ein Mindest-Erwerbsschaden leicht zu ermitteln. Daraus hättest du schon einen monatlichen Leistungsanspruch.
Mein Rat ist wohl nicht gefragt, ich verabschiede mich
und wünsche noch einen schönen Sonntag.
DOCH! Genau hierzu könntest Du mir vielleicht doch helfen, was bedeutet unfallbedingte Mindestentschädigung Hast Du dazu genaueres?
LG Sonja
Liebe Luise,
jede Taxifahrt kostet erstmal Geld! Und wenn ich 2x tägl. Kinder zur + von der Schule, dann noch mal eben zum Sport, ich zum Einkaufen, Arzt, KG - dann bräuchte ich im durchschnitt 3-5 mal pro Tag ein Taxi....
Das muss ich ja ertsmal auslegen bis ich es erstattet bekomme - woher sollte ich das wohl nehmen?
Wenn du schreibst, dass 100 % Haftung des Unfallgegners besteht, du selber mit der Versicherung verhandelst und das erfolgreicher als mit einem Rechtsanwalt, kann man doch annehmen, dass auch der Unterhalt – zumindest der lebensnotwendige – geregelt ist.
nein, ist er noch nicht..
Auch wenn noch weitere Gutachten zum endgültigen Gesundheitszustand ausstehen, dürfte doch eine unfallbedingte Mindestschädigung zu bestimmen sein. Auch ist ein Mindest-Erwerbsschaden leicht zu ermitteln. Daraus hättest du schon einen monatlichen Leistungsanspruch.
Mein Rat ist wohl nicht gefragt, ich verabschiede mich
und wünsche noch einen schönen Sonntag.
DOCH! Genau hierzu könntest Du mir vielleicht doch helfen, was bedeutet unfallbedingte Mindestentschädigung Hast Du dazu genaueres?
LG Sonja