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Behindertengerechtes Auto

Hallo Sonja,
nochmal ganz dringend der Hinweis. Wenn die EMR durch ist oder Du diese beantragt hast, dann wird sich jeder querstellen mit der Förderung, da diese nur gewährt wird, wenn nach Behinderung zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes ein Kfz erforderlich ist. Da wehren sich dann alle Leistungsträger mit Händen und Füßen und Du hast nur die Haftpflichtversicherung.

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen seenixe,

danke für Deinen Hinweis, aber inzwischen habe ich auch Infos, das ich mit der Begründung:

".... zur Teilhabe am allgemeinen und gesellschaftl. Leben...." auch einen Anspruch erwirken kann, ggf. ist dann aber das AA oder das Versorgungsamt zuständig.

Weiterhin ist die EMR ja noch nicht durch. Es besteht immer noch die Möglichkeit, das ich vielleicht 3-4 Stunden arbeitsfähig bin (inzwischen kann ich gut 2,5 Stunden am Stück sitzen) und daher ggf. nur teilweise EMR bekomme.

Der nächste GA Termin für die DRV ist diese Woche, daher versuche ich es mit der Antragstellung zunächst bei der DRV.

Wenn die DRV den Antrag ablehnt - wegen EMR, muss sie aber den Antrag innerhalb von 3 Wochen an den zuständigen Leistungsträger (AA, Versorgungs- oder Sozialamt) weiterleiten - gem. Kfz-Hilfe VO.

Die Haftpflicht habe ich heute morgen schon angeschrieben und um RR gebeten, vielleicht finden wir ja eine "Zwischenlösung" .........


Nachdem ich am WoEnde zunächst fast verzweifelt bin, habe ich hier viel nützliche Info´s & Links und "mutmach"-Reaktionen erhalten und gehe heute morgen schon wieder positiver zurück in den Kampf:)

Werde über den weiteren Verlauf berichten.

LG
Sonja
Werde auf jeden Fall weiter berichten.
 
Also für Teilnahme am geselschaftlichen Leben ist das Sozialamt zuständig, d.h. weder AA noch Versyorgungsamt, nur damit du gleich an die richtige Stelle schreibst.
Vieelicht treten die auch in Vorleistung und holen es sich dann von der gegn. Versicherung zurück?..ich würde sagen, einfach mal probieren...

Und hinsichtlich Bremskraftverstärker noch was praktisches: bestimmte Firmen bieten dir Modelle an, die gar keine Zualssung in Deutschland haben.

Also passe bitte auf..ich hatte Glück ,dass mein Sachbearbeiter Ahnung hatte und intervinierte..so wurde die teuerste, gleichzeitig wohl aber einzige zugelassene Firma beauftragt....

Sie heisst Paravan und sitzt in BaWü. Dafür sind sie total nett und helfen auch bei der Suche nach einem Kostenträger.

Ich gebe dir mal den Link....http://www.paravan.de/

LG und toi, toi, toi....
 
Hallo kaputteshändchen,

vielen DANK - für den Tip und die guten Ratschläge. Hatte das mit dem SozAMt auch schon gelesen, aber gehofft, das es soweit nicht kommen muss... (man hat ja damit doch eher das Gefühl, das es noch weiter bergab geht...)

Nachdem ich heute allerdings mit der gegn. VS das erste Mal echt Ärger hatte (wollen jetzt erst auf das letzte GA warten - also Zeit schinden...) :(,
werde ich also den Antrag nicht an die DRV sondern ans Sozialamt senden mit dem Hinweis, das man sich von dort an die VS wenden könne..

Mal sehen was dann weiter passiert
LG
sonja

PS: habe schon sehr gute Empfehlung zur Reha-Group (www.reha.com), von dort ist mir auch schon weitergeholfen worden, außerdem arbeiten die ganz eng mit dem TÜV zusammen. Das finde ich sehr gut, denn der TÜV muss die Umbauten ja auch noch abnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, Sonja!

Hat sich irgendetwas Positives ergeben?

Gruß
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kalimero
 
Hallo Kalimero,

ganz viel Arbeit....:eek: Habe so viel telefoniert und gemailt.... - aber noch keine Ergebnisse erreicht.

Dafür habe ich jetzt diverse "Umbauer" , die mir viel Informatives zum Umbau sagen konnten. Nun warte ich auf die entsprechenden Kostenvoranschläge.

Dann werde ich die Anträge an DRV bzw. Soz.Amt senden.

Die Haftpflicht stellt sich leider quer, will jetzt erst auf das letzte GA aus Januar warten, um zu sehen - welchen Anteil (Kausalität) der Unfall am meinem Zustand hat.... blablabla....
....das übliche versicherungstypische Gezetere - damit noch weiter Zeit geschunden wird.. das kennen wir ja wohl alle hier:eek:

Weiterhin wollen die jetzt noch einen Sachverständigen zum Erwerbschaden einschalten (finde ich prinzipiel sehr gut!) und auch auf dieses Ergebnis warten....

Das wiederum :mad:ärgert mich sehr - denn das hat ja nichts mit dem Mehrbedarfsschaden zu tun....

Na ja, nichts desdo trotz, werde ich weiter am Ball bleiben - die zermürben mich nicht!:cool:
Werde also weiter berichten.... von meinem langen, langen Weg

Morgen habe ich dann noch mal einen GA Termin für die DRV - auch darüber werde ich dann berichten -

bis dahin, Euch allen einen möglichst schmerzarmen Abend.

LG
Sonja
 
Hallo, Sonja!

Du klingst wieder zuversichtlicher! Wir sind da, wenn du weitere Unterstützung brauchst!

Gruß
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kalimero
 
kfz Hilfe abgelehnt

:mad:also da bin ich wieder

DRV hat kfz Hilfe abgelehnt, da ich ja nicht erwerbtätig sei (heißt das im umkehrschluß, das meine EU Rente bewilligt wird?:confused: - dann freu ich mich schon auf den Bescheid)

Sozialamt hat auch abgelehnt! Mit gleich 2 (zwei) Begründungen!
1. hätte ich ja Anspruch gegen die Versicherung des Unfallgegeners (deswegen hatte ich ja auch das ganze zusätzlich als Darlehen beantragt)
2. brauche ich nicht selber am täglichen Leben teilnehmen sondern könnte alles über Nachbarn, Fahrdienst oder so erledigen:confused: oder die ÖVP´s nutzen - die weren auch kostenfrei.

Hallo,
1. ich schaffe nicht mal den Weg zur Bushaltestelle
2. müsste ich dafür auch € 60,- im Jahr zuzahlen
3. fährt kein Bus zum Supermarkt
4. auch nicht zum Arzt oder zur Kindertherapie usw.
5... .
6.
Bin ziemlich genervt und am Boden zerstört...

WÜnsch Euch einen schmerzarmen Abend ich lauf jetzt mal mit dem Kopf gegen die Wand, vielleicht lenkt mich der Kopfschmerz dann von meinem Beinschmerz und den Sorgen ab:mad:

LG
sonja
 
Hallo Sonja,

ja, im Falle eines Unfalls kommen viele Sachen zusammen, da sind wir inzwischen einiges an Kummer gewöhnt.
Lasse Dich trotzdem nicht verunsichern. Die Rentenversicherung würde ich mit Deiner Frage nach EU-Rente "belästigen". Beim Sozialamt Widerspruch einlegen und gegen die Versicherung des Unfallgegners den Anwalt aufhetzen. Feststellungsklage gegen die Versicherung auf entsprechende Leistungen....Der Anwalt sollte eigentlich seine Aufgaben kennen....

Gruß von der Seenixe
 
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