pitsche407
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- 25 Apr. 2012
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- 34
Hallo, ich bin neu hier und mir nicht so sicher ob ich nun im richtigen Unterforum bin, wenn nicht bitte ich um Entschuldigung und um Verschiebung ins Richtige.
Ich habe heute einen Gutachter von der PUV genannt bekommen und bekomme demnächst einen Anruf zwecks Terminvereinbarung zur Gutachtenerstellung.
Nun habe ich versucht mich hier durchs Forum zu wühlen (bzgl. Verhaltensweisen bei einer Begutachtung usw.) und bin immer wieder auf das Thema Begleitperson gestossen.
Ist eine Begleitperson auch bei solch einem Gutachten gängig/sinnvoll? Wenn ja, was genau kann die Begleitperson bezwecken? Muss der Gutachter nicht eh alles was er/ich sage protokollieren und unterzeichnen?
Gruß
Pitsche407
Ich habe heute einen Gutachter von der PUV genannt bekommen und bekomme demnächst einen Anruf zwecks Terminvereinbarung zur Gutachtenerstellung.
Nun habe ich versucht mich hier durchs Forum zu wühlen (bzgl. Verhaltensweisen bei einer Begutachtung usw.) und bin immer wieder auf das Thema Begleitperson gestossen.
Ist eine Begleitperson auch bei solch einem Gutachten gängig/sinnvoll? Wenn ja, was genau kann die Begleitperson bezwecken? Muss der Gutachter nicht eh alles was er/ich sage protokollieren und unterzeichnen?
Gruß
Pitsche407