Gerichte folgen der Maßgabe/dem Recht der freien Beweiswürdigung.... Aber welche Untersuchung ist für das Gericht wichtiger? ...
Insofern sind alle Gutachten zunächst mal gleich wichtig, da sie helfen dem Gericht einen Eindruck zu gewinnen.
Allerdings sind die Gutachten von Sachverständigen der Parteien ein Parteivortrag und damit in der Regel besser als ein Zeuge aber schlechter als ein gerichtlicher Gutachter.
Das heist aber nicht, dass immer einem gerichtlichen Gutachter durch den/die Richter gefolgt werden muss.
Im Gegenteil: Auch die Angaben des gerichtlichen Sachverständigen muss ein Gericht würdigen.
Daraus ergibt sich, was ich schon früher schrieb: Die Abweichung vom gerichtlichen Sachverständigen führt durch die Würdigung des Gerichts dazu, dass das Gericht im Urteil begründen kann, warum es dem gerichtlichen Sachverständigen nicht folgt oder zu einem abweichenden Beschluss kommt.
Die wichtigste Untersuchung für ein Gericht ist die, die Beweise von solcher Qualität liefert, dass diese nicht mehr bestritten werden können.
Grüße
oohpss