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Begutachtung der PTBS

Hallo Pswolf,

der Link ist wie eine Broschüre aufgebaut... deshalb ist es bei Dir vllt. möglich, dass Du zu wenig virtuellen Speicher hast? Nur so könnte ich es mir erklären. Leider kann ich nicht die ganze Broschüre hier wiedergeben:eek:... ist wirklich zu viel:(

VG Santafee
 
Hallo,

also bei mir geht es ohne Probleme - draufklicken - fertig!;)

Gruß
Gertrud ;)
 
Klasse Link,
werde mich ein wenig innieger damit befassen, hoffentlich hilft´s

Gruß balu122
 
ICD vs. DSM

Hallo,

ich habe mir gerade die eine Broschüre wg. Grafikfehler auch nicht anzeigen lassen können (herunterladen funktionierte) und habe deshlab gegoogelt.
Dabei habe ich eine Präsentation zur Begutachtung gefunden (auf soziamediziner.de abgelegt).
In dieser Präsentation beschreibt jemaand auch die Unterschiede der Definitionen und Kritereien lt ICD auf der einen Seite und lt. DSM auf der anderen Seite.
Aus medizinischer Sicht sind beide Kosierungen kompatibel und verweisen durch Referenzen in der Fachliteratur vielmals aufeinander. Dementsprechend sind Mediziner z.B. bei Gutachten oftmals versucht die DSM-kodierungen heranzuziehen. dies ergibt sich u.a. daraus, dass diese vielfach konkreter sind und genauere zuordnungen erlauben (insbesondere im psychisch/psychiatrischen Bereich).

Aber Achtung: Im SGB gibt es nur die ICD und dies abschließend.
Wenn also im Gutachten eine Bezugnahme auf das DSM erfolgt, so hat der Gutachter möglicherweise verkannt, dass er ein Gutachten lt. SGB erstellen muss. Und da gibt es kein DSM.

Im übrigen sei darauf verweisen, dass die ICD-Kodierungen nicht geeignet sind, ein Krankheitsbild individuell zu beschreiben. Das Gegenteil ist der Fall: ICD-Kodierungen wurden zur Verallgemeinerung und (zunächst) für statistische Zwecke angewendet.

Insofern ist also jedes ärztliches Dokument, auf das ein Gutachter wegen der dortigen ICD-Kodierungen Bezug nimmt, mehr oder weniger angreifbar.

Wer sich einmal mit dem Sinn und Zweck der ICD-Kodierungen beschäftigt, wird aus dem staunen nicht mehr herauskommen. Übrigens liegt die Fehlerquote bei den klinischen ICD-Kodierungen bei einem erschreckenden Wert: siehe Goolge "Fehlkodierungen +ICD".

Man recherchiere auch einmal nach den Kodierrichtlinien für die ICD.

"Bewaffnet" mit diesem Wissen, sollte es eigentlich jedem möglich sein quaifiziert ein Gutachten, eine Diagnose, einen Arztbericht oder was auch immer so auseinander zu nehmen (insbesondere wenn es um den Bereich Psyche/Psychatrie geht).

Viel Spaß beim recherchieren, lernen und anwenden.

Grüße
oohpss
 
Trauma und ptbs nach arbeitsunfall

Hallo.

Bei mir wurde auch nach einen Arbeitsunfall die PTBS,Trauma, Depressionen, Ängste usw. festgestellt. Nach einen halben Jahr musste ich meine Arbeit,nach Einordnung des Psychiaters(Attest), aufgeben/kündigen.
Seit dem ,bin ich krankgeschrieben. Die genaue Diagnose der PTBS usw. wurde in der Psychiatrischen Klinik, wo ich 3 Monate war, festgestellt. Die BG-BAU hat mich auch untersucht und sagt....- es sind irgenwelche Ängste , die schon vom Unfall waren, aber keine PTBS usw ! Alle anderen Ärtzte die mich behandeln und seit Jahren kennen, sagen ...-du hast die Krankheiten..
Die Sache läuft schon seit ca. 1 Jahr so richtig vor Gericht.
Der letzte Oberhammer war, als sich der Richter hinter unseren Rücken , ohne uns zu informieren, von einem Gutachter( dessen Gutachten hat mein Anwalt abgeleht) einen neuen Gutachten , gegen mich geholt hat!
Natürlich hat mein Anwalt gleich Widerspruch eingelegt und die Kopien an alle meine Ärtzte versand und um Gegengutachten gebeten.

HILFEEEEEEEEEEE

KENNT JEMMAND IRGENDWELCHE GERICHTSURTEILE IN DER SACHE?
ODER HAT SOWAS AUCH; ODER; ODER;ODER............
P:S Habe schon auch über 200 Std. Psychoterapie hinter mir und es wird nicht besser
DANKE
MfG kranki
 
Ptbs

Hallo Kranki,

ich hoffe für Dich, dass der psychische Erstschaden im Vollbeweis gesichert ist. Andernfalls hast Du ein Problem! Im Übrigen mußt Du diesen Nachweis führen und nicht die BG.

Ein Word zu den Diagnosemanualen ICD-10 und DSM-IV TR an alle "Experten". Der DSM-IV wird von den SG in der BRD bei psychischen Störungen bevorzugt und folglich auch angewandt!

Gruß
ht5028
 
ICd + SGB

Halloht5028,

Du weist darauf hin:
Ein Word zu den Diagnosemanualen ICD-10 und DSM-IV TR an alle "Experten". Der DSM-IV wird von den SG in der BRD bei psychischen Störungen bevorzugt und folglich auch angewandt!
Genau DAS ist es was ich meine.

Tatsächlich ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen des SGB aber nicht, dass das DSM genutzt werden könnte. In Zivilprozessen ist die Nutzung des DSM oder irgendeines anderen Systems/Verfahrens den Parteien überlassen, aber in Auseinandersetzungen nach SGB eben nicht.

Es gibt ein amtliches Verzeichnis der ICD-Kodierungen und NUR die sind Maßstab in Verfahren nach SGB:


Auch wenn es den Psychiatern mit dem DSM besser geht oder einfacher fällt, im SGB-Verfahren hat da snichts zu suchen!

Ein Psychiater der DSM-Kosierungen im SGB-Gutachten nutzt, sollten vom Betroffenen die richtigen Fragen gestellt werden um zu entlarven, dass er KEIN Gutachten erstellt hat, dass den Anforderungen des SGB gerecht wird.

(Alles meine Meinung.)

Grüße
oohpss
 
Noch ein Wort zu den internationalen Diagnosemanualen!


Die Diagnosemanuale zwingen den Anwender (den Diagnostiker) seine Diagnostik aufgrund unveränderbarer und vorgeschriebenen Algorithmen und Standardisierungen durchzuführen, was zur „einheitlicheren“ Diagnosestellung zwischen verschiedenen Diagnostikern und somit zu „zuverlässigeren“ und „übereinstimmenden“ Ergebnissen führt.

Im Übrigen trennt der DSM-IV psychische Störungen gegenüber dem ICD-10 schärfer und ist somit valider.



Die Anwendung eines der beiden Diagnosemanuale hat das BSG im Urteil vom 9.5.2006 Az. – B 2 U 1/05 R – zwingend bei psychischen Störungen vorgeschrieben. Die Nichtanwendung stellt einen Verfahrensfehler dar und macht ein Gutachten unbrauchbar. Diese unterliegt somit einem Beweisverwertungsverbot.


Gruß
ht5028
 
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