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Begutachtung der PTBS

... Aber welche Untersuchung ist für das Gericht wichtiger? ...
Gerichte folgen der Maßgabe/dem Recht der freien Beweiswürdigung.
Insofern sind alle Gutachten zunächst mal gleich wichtig, da sie helfen dem Gericht einen Eindruck zu gewinnen.
Allerdings sind die Gutachten von Sachverständigen der Parteien ein Parteivortrag und damit in der Regel besser als ein Zeuge aber schlechter als ein gerichtlicher Gutachter.
Das heist aber nicht, dass immer einem gerichtlichen Gutachter durch den/die Richter gefolgt werden muss.
Im Gegenteil: Auch die Angaben des gerichtlichen Sachverständigen muss ein Gericht würdigen.
Daraus ergibt sich, was ich schon früher schrieb: Die Abweichung vom gerichtlichen Sachverständigen führt durch die Würdigung des Gerichts dazu, dass das Gericht im Urteil begründen kann, warum es dem gerichtlichen Sachverständigen nicht folgt oder zu einem abweichenden Beschluss kommt.

Die wichtigste Untersuchung für ein Gericht ist die, die Beweise von solcher Qualität liefert, dass diese nicht mehr bestritten werden können.

Grüße
oohpss
 
Danke, aber heisst das, wenn mein Psychiater, meine Psychiatrische Klinik und die Psychoterapeutin stellten laut ICD-10, daß ich PTBS habe.
Aber der Gutachter ,wo mich das Gericht hinschickte- schrieb" nein" (laut DSM-IV)- keine PTSB, sondern Ängste nicht eher bekannt!

P.S. Ich hatte vor 2 Jahren einen Arbeitsunfall, der von BG anerkannt wurde aber die spätere Diagnose PTBS die sich entwickelte nicht.

Grüße
 
Interssant wir es wenn man das Gutachten der Gegenseite für sich nutzen will.

In meinem Fall lief das BG Butachten für mich positiv.

Gruss
 
HALLO OOHPSS,

hasst du meine Frage vom 14:59 schon gelesen?

Suche nach Atworten und kennst du dich mit sowas

MfG
kranki
 
Ja kranki,
die Frage habe ich gelesen.
Aber ich kann daszu keine Antwort geben. Diese Bewertung werde ich wohl dem Gericht überlassen müssen.

Zum einen weiß ich nicht genau worum es geht:
Soll festgestellt werden, dass die PTBS eine Unfallfolge ist oder soll (nur) festgestellt werden, ob bzw. das Du heute PTBS hast?

Zum anderen ist das tatsächlich ein Thema mit dem sich Fachleute auseinandersetzen müssen. Mir geht es ja ähnlich: Ich hätte gerne Antworten auf die Fragen, die für meinen Fall entscheidend sein könnten. Aber die einzige relevante Antwort wird das Gericht geben, ganz egal was andere dazu meinten.

Wichtiger für mich in dieser Situation ist zu verstehen, wie die Entscheidungen bei Gericht getroffen werden. Wie richtige Gutachten aussehen müssen etc.

Ich denke nun verstehst Du, warum ich keine Antwort geben kann und warum es nicht wichtig wäre, wenn ich eine Antwort geben würde.

Grüße
oohpss
 
Danke oohpss,

ich danke dir trotzdem und viel glück für dich und alles gute für die Zukunft

MfG
kranki
 
Hallo Kranki,

noch einmal meine Frage an Dich:

Ist der Nachweis des psychischen Erstschaden im Vollbeweis bewiesen?
Sind die Kriterien des ICD-10 bzw. des DSM-IV TR für die Diagnosestellung einer PTBS erfüllt?

Wenn nicht, dann kannst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Du ein gewaltiges Problem hast eine PTBS als Unfallfolge anerkannt zu bekommen.

Gruß
ht5028
 
Hallo ht5028,
was meinst du mit ...dass der Psychische Erstschaden im Vollbeweis gesichert ist?

MfG
kranki
 
Hallo ht 5028,

also die Ärtzte in der Psychiatrischen Klinik, wo ich 3,5 Monate war sowie mein Psychiater, der mich seit Jahren behandelt sowie die Psychoterapeutin haben es festgestellt.

Gruß
kranki
 
Hallo Kranki,

was ist Auslöser Deiner "PTBS"?

Worin bestand die tiefgreifende seelische Erschütterung, dass hierdurch der psychische Erstschaden bei Dir gesetzt wurde?

PTBS mit Körpererstschädigung bei Dir oder ohne?

Das sind nur drei wichtige Fragen.

Du siehst, dass Thema ist viel zu Komplex, man kann es nicht zwischen Tür und Angel abhandeln.

Gruß
ht5028
 
Hallo ht5028,

man,man,man ist das aber schwierig. Ich lasse das lieber den Spezialisten und meinem Anwalt .
Dankeeee
Grüße
kranki
 
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