Strafe für Falschaussagen
Hallo Luise,
ich sehe es anders als Du.
richtig ist das ein Vertrag geschlossen wird und die eine Seite (Versicherungsnehmer) brav seine monatliche Rate zahlt....zahlt er nicht ist...schwupps alles weg, der ganze Versicherungsschutz.
Kommt es zum Unfall (ich spreche jetzt hauptsächlich von PUV) ist der Verunfallte oft finanziel und gesundheitlich nicht in der Lage lange (jahrelange) Prozesszeiten zu überstehen.
Da ist es schon einfach gesagt: geh`doch vors Gericht.
Sinn des Vertrages und dieses kommt in der Werbung in riesigen Buchstaben immer wieder rüber ist, bei Not/Unfall schnelle zuverlässige Hilfe zu bekommen.
Mit diesem Gedanken und dieser Hoffnung ja gut versichert zu sein, getäuscht von allen Überschriften unterschreibt man den Versicherungsvertrag.
Dann gibt es 2 Varianten, obwohl besser 3 Varianten.
1.Variante, man wird die Versicherung nicht brauchen, es kommt nie zu einem Unfall....das ist die schönste Variante
.
2.Variante, der Unfall passiert und nun fängt das anzweifeln und wegbegutachten an. Die Versicherung hat alle Zeit der Welt und immer kommt dieser med.-Dienst zur Sprache und dieser prüft und prüft und prüft und lehnt mit Bedauern ab.
Im schlimmsten Fall kommt es zu einem ungleichen jahrelangen Rechtsstreit. Ungleich deswegen weil auf der einen Seiter der Verletzte auf der anderen gesunde, ausgeschlafene Juristen
.
Davon stand aber nichts in der Werbung.
3.Variante, sicher gibt es die auch nur kommt es leider nicht oft vor...ich jedenfalls kenne keinen Fall.....die Versicherung zahlt fair und zeitnah so wie sie es in ihrer Werbung versprochen hatte.
Wenn eine Versicherung gleich immer Juristen (und davon viele) zur Hand hat, den Antragstellern vorgefertigte Absagen schickt und auf Zeit spielt....dann finde ich es schon vorsätzlichen Betrug.
Betrug an den Versicherungsnehmern. Der Verunfallte könnte ja sterben oder keine Kraft mehr für einen Streit haben.
Richtig ist Deine Aussage das auch Versicherungsnehmer die Versicherung betrügen....aber werden sie überführt, werden sie mit Gefängnis bestraft...das ist dann ja auch Betrug.
Vielleicht sollte ein GA oder ein SB auch mit Gefängnis bestraft werden bei nachgewiesener Falschaussage....davon habe ich aber noch nie etwas gehört.
Gruß
Kai-Uwe´s Frau
Variantenvergleich hat sich überschnitten...meine Varianten sind anders gemeint.