Hallo Hefti,
die BG kann so einiges,
aber nun müsst Ihr leider in den Widerspruch, und für das Recht Deines Vater kämpfen.
Ich denke mal Ihr habt den Bescheid, mit der Rechtsbehelfsbelehrung.
Also erst mal den schriftlich den Widerspruch einlegen,
und Akteneinsicht beantragen,
damit Ihr zunächst einmal wisst,
wie sich Ablehnung gestaltet hat.
Es kan ja gut sein, dass es irgendwie ein Gutachten nach Aktenlage gegeben hat,
(wäre dann aber wohl rechtswidrig, wenn Ihr nicht zugestimmt habt),
um Deinen Vater zu schonen, oder um das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Aber man muss erst Einblick in die Akte haben,
bzw. der Rechtsvertreter (vielleicht gibt es ja auch Eilverfahren,
um in Eurer Angelegeheit, in Anbetracht des Gesundheitszustandes Deines Vaters,
schnell voranzukommen.)
um dann konkret in den Widerspruch begründen zu können.
§200 SGB VII, beinhaltet die Gutachterauswahl, und eigenem Vorschlagsrecht,
auch bei einem Gutachten nach Aktenlage.
Ihr habt ein Recht darauf, bzw. Dein Vater.
Lasst Euch so nicht abweisen.
Es tut mir wirklich sehr leid,
dass es für Deinen Vater und Euch nun so läuft.
Mitfühlende Grüße
nightwalker