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Ablehnung Asbestose ohne ärztliches Gutachten?

Hefti

Mitglied
Registriert seit
20 Sep. 2017
Beiträge
53
Hallo zusammen.

Frage: Kann die BG eine Berufserkrankung (z.B. Asbestose) ablehnen, ohne ein ärztliches Gutachten einzuholen?

Danke für Eure Antworten
Hefti
 
Hallo Hefti,

die BG kann so einiges,
aber nun müsst Ihr leider in den Widerspruch, und für das Recht Deines Vater kämpfen.
Ich denke mal Ihr habt den Bescheid, mit der Rechtsbehelfsbelehrung.

Also erst mal den schriftlich den Widerspruch einlegen,
und Akteneinsicht beantragen,
damit Ihr zunächst einmal wisst,
wie sich Ablehnung gestaltet hat.

Es kan ja gut sein, dass es irgendwie ein Gutachten nach Aktenlage gegeben hat,
(wäre dann aber wohl rechtswidrig, wenn Ihr nicht zugestimmt habt),
um Deinen Vater zu schonen, oder um das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Aber man muss erst Einblick in die Akte haben,
bzw. der Rechtsvertreter (vielleicht gibt es ja auch Eilverfahren,
um in Eurer Angelegeheit, in Anbetracht des Gesundheitszustandes Deines Vaters,
schnell voranzukommen.)
um dann konkret in den Widerspruch begründen zu können.
§200 SGB VII, beinhaltet die Gutachterauswahl, und eigenem Vorschlagsrecht,
auch bei einem Gutachten nach Aktenlage.
Ihr habt ein Recht darauf, bzw. Dein Vater.

Lasst Euch so nicht abweisen.

Es tut mir wirklich sehr leid,
dass es für Deinen Vater und Euch nun so läuft.

Mitfühlende Grüße
nightwalker
 
Hallo Hefti,

wie nightwalker schon schreibt, die BG darf nicht alles, macht aber alles!
Also bis es zur Ablehnung gekommen ist, muss ja einiges im Vorfeld schon gelaufen sein!
Für die Anerkennung einer Berufskrankheit sind ja recht hohe Hürden zu nehmen!
In der Bezeichnung der Berufserkrankung sind ja alle relevanten Details beschreiben!
 
Hallo zusammen.

Noch ist es zu keiner Ablehnung gekommen, aber der von mir vorgeschlagene Gutachter wurde erstmal auf Eis gelegt, da es noch keinen Gutachtenauftrag gäbe. Das lässt mich natürlich grübeln.
Noch läuft die "technische" Aufnahme der Faserjahre. Da es einige Firmen, bei denen mein Vater gearbeitet hat, nicht mehr gibt, ist das eine vage Berechnung die nur zu Ungunsten meines Vaters, bzw. zu Gunsten der BG ausfallen kann. Alles andere würde mich sehr überraschen.

Danke für Eure Antworten

Hefti
 
Hallo Hefti,

Ihr befindet Euch in einem sogenannten Verwaltungsverfahren. Die BG muß prüfen, ob eine BK vorliegt. In diesem Verfahren ist die BG verpflichtet alle Aspekte zu berücksichtigen. Ihr könnt diesen Prozess wirkungsvoll unterstützen in dem Ihr die Arbeiten in den nicht mehr vorhandenen Firmen konkret beschreibt, Arbeitskollegen ermittelt und Ihre Aussagen zu den Tätigkeiten schriftlich niederlegt. Besonders die Stoffe, Tätigkeiten und die Dauer der Belastungen. Derzeit läuft die Überprüfung und ich würde mal Akteneinsicht beantragen um den derzeitigen Stand zu ermitteln. Ihr wollt was von der BG, also unterstützt sie bei Ihren Ermittlungern und zeigt, dass es euch wichtig ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe.

Es gab schon einen Hausbesuch der BG, bei dem die Fragen zu den Arbeitsorten und der ausgeübten Tätigkeit im Umgang mit asbesthaltigen Materialien gestellt wurden. Aber nach mehr als 30 Jahren kann sich niemand mehr an die genauen Einwirkungszeiten erinnern und mein Vater schon garnicht. Die Idee mit Arbeitskollegen ist gut, allerdings schwierig zu verwirklichen.

Das Verfahren läuft, wie Du auch schon beschrieben hast und wir müssen abwarten.
Mich wunderte nur, das dem Gutachter mitgeteilt wurde, zur Zeit gäbe es noch keinen Gutachterauftrag für ihn.
Von der BG wurden mehrere Gutachtervorschläge gemacht, also ging ich davon aus, dass auch ein Gutachten erstellt werden soll.

Beste Grüße
Hefti
 
Hallo Hefti,
die BG ist von Amtwegen verpflichtet zu ermitteln. Der TAD fragt die Beteiligten nach Art und Umfang der relevanten Tätigkeiten.
Dein Vater ist praktisch der Einzige, der immer dabei war. Problem und hier auch schon genannt, die lange Zeit zurück.
Bereitet euch auf dieses Gespräch vor. Überlegt was passiert ist.
Bei einer Asbestose (BK 4103) werden keine Faserjahre errechnet. Manche medizinischen Gutachter hätten das nur gern, weil sie sonst im Trüben fischen.
Faserjahre (25 Fj) nur bei der 4104 (Mesotheliom).
Halt uns auf dem Laufenden. Gruß und viel Erfolg.
 
Danke für Eure Antworten.

Ich korrigiere eben mal was:
- das medizinische Gutachten wird nicht durch einen BG-Gutachter erfolgen (sofern es dazu kommt)
- der Gesprächstermin mit meinem Vater ist schon gelaufen und wir haben im Vorfeld seine Arbeitsvita rekonstruiert und er wusste auch noch mit welchen Stoffen er zu tun hatte

Ansonsten nochmal Danke für Links, Tipps und Hinweise.

Grüße
Hefti
 
Hallo Hefti,
erzähl doch bitte etwas über die Tätigkeiten und die Asbestexposition deines Vaters.
Was hat er der BG gesagt? Diese Aussage ist sehr wichtig. Muss eventuell baldmöglichst korrigiert werden.
Gruß
 
Hallo Slahan,

ich möchte da nicht allzu sehr ins Detail gehen, hab Verständnis.
Es ging mehr oder weniger um verwendete Brandschutzplatten und arbeiten in der Lehrzeit, bzw. als Maurer. Zum Beispiel ob ein gewisser Rohranstrich für Abwasserrohre usw. verwendet wurde.

Allerdings macht deine Frage mich neugierig, was müsste man ändern/widerrufen?
Bis dato haben wir von der BG nur gehört, das es noch dauern würde und haben die Gesprächsprotokolle.

Gruß
Hefti
 
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