Hallo Lavie,
§ 10 Abfindungsvergleich Haufe beschreibt ja genau dass, was ich in meiner Mail unter formuliertem Vorbehalt beschrieben habe. Hier geht es um die gesetzlichen Forderungsübergänge, die z.T. schon in der sogenannten juristischen Sekunde entstehen, also zum direkten Zeitpunkt des Unfalles. Das sind z.B. die Kosten der Heilbehandlung die ja von Sozialversicherungsträgern übernommen werden, also Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc. Der Rechtsübergang auf die Träger ist im § 116 SGB normiert und kann nicht abbedungen werden, d.h. Du als Verletzter und Anspruchsteller hat KEINE Verfügungsgewalt über diese Positionen in Deinem persönlichen Anspruch.
Diese Vorschriften habe aber nichts mit Deinem Anspruch z.B. auf Schmerzensgeld zu tun, das ist ein eigener originärer Anspruch der nur DIR zusteht.
Ich kann verstehen, dass Du langsam genug hast und nach 6 Jahren hier einen Schlussstrich ziehen möchtest, aber ich warne nur vor zu eiligen Schlüssen, denn am Ende bist nur Du der Dumme.
Entscheidend wird doch wohl sein, in welcher Höhe hier die HV eine Nachbesserung vornimmt und ist diese auch angemessen? Hier geht es ja wohl nicht nur um das Schmerzensgeld, sondern auch um den Haushaltsführungsschaden, zu dem ja die HV das vor Dir eingeholte Gutachten abgelehnt hat. Hat die HV denn zu dieser Position ein Angebot unterbreitet? Wenn ja wie sieht das aus, und wie unterscheidet sich das von dem der Gutachterin? Wenn da Welten dazwischen liegen, bis Du doch schon benachteiligt. Und die Einschränkung zum Haushaltsführungsschaden besteht ja wohl auch lebenslang, d.h. es müsste hier zu dieser Position eine Kapitalisierung bis zum Tod erfolgen. Das dürften bei der monatlichen Summe zigtausende Euros werden !!!! Die Gutachterin hat einen Betrag von monatlich 600 EUR ermittelt. Das sind im Jahr 7200 EUR, bei 10 Jahren 72000 EUR usw. Ich weiss nicht wie alt Du bist, aber Du kannst Dir leicht selber ausrechnen, was bei dieser genannten Summe bis zu Deinem Tod herauskommt !!!
Das alles müsste aber ein versierter Anwalt selber wissen und auch in entsprechender Form bei der HV vorbringen und entsprechend Druck machen. Hilfreich wäre auch eine Beschwerde bei der Bafin (Das ist das Aufsichtsorgan der Versicherungen/Banken) oder eine beim Vorstand der HV. Das mögen die nämlich überhaupt nicht gerne.
Also Du siehst, hier sind eine Menge Dinge im Argen, die aber nur Dir zu Deinen Lasten gehen, würdest Du einem windigen Vergleich zu Deinem Nachteil zustimmen.
Mein Rat: Schaff Dir ein dickers Fell zu und kämpfe weiter, Du tust das nur für DICH.
Viele Grüße
Dieter