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Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung

OK.

Das wußte ich nicht.

Der Haushaltsführungsschaden wurde von Frau Warlimont, Sachverständige für Haushaltsführungsschäden, ermittelt.

Frau Warlimont wurde von mir bestellt und bezahlt.

Das Gutachten habe ich dann der Versicherung vorgelegt.

Hier wurde eine MDH von ca 43% ermittelt sowie eine monatliche Rente von 600 €.

Die Versicherung erkennt das Gutachten aber nicht an.
Das ist auch noch ein Streitfall.

Weißt Du wo das steht dass ein Haushaltsführungsschaden steuerfrei ist ?

Du kannst mir ja den Link kopieren.

Vielen Dank.

lavie
 
Hallo lavie,

ein HFS ist ein fiktiver Schaden und ein materieller Schaden und garantiert steuerfrei. Was meinst Du mit Rente im Zusammenhang mit HFS?

Rufe bei der Erstellering des Gutachtens für HFS an und sie wird Dir bestätigen, dass ein HFS steuerfrei ist.

Gruß Bobb
 
Frau Warlimont hat ein MDH ermittelt.

Da ich eine MDH Minderung der Haushaltsführung zukünftig in Höhe von 43 %habe hat Frau Warlimont über die Tätigkeiten welche ich nicht mehr verichten kann und eine Fremdkraft diese machen müsste einen monatlichen Betrag von 600 € ermittelt.
Vlt.kann man ja nicht Rente dazu sagen.
Das meine ich damit
 
Hallo lavie,

das ist eben k e i n e Rente! Es ist ein fiktiver Schaden und steuerfrei - garantiert.

Gruß Bobb
 
Vielen dank allen die mir bisher mit Ihrem Rat zur Seite gestanden haben !:)

Was mich noch interessieren würde,

hat schon jemand hier im Forum das 1. außergerichtliche Abfindungsangebot der gegnerischen
HF-Versicherung außergerichtlich zu seinen Gunsten über seinen Anwalt oder selbst nachverhandelt,
und wenn ja wie viel % höher ist dann das u.U. 2. Angebot ausgefallen ?

Weiter herzlichen Dank an alle
und allen denen es gesundheitlich schlecht geht, gute Besserung.:)

lavie
 
Hallo,
ja, das Angebot der Haftpflichtversicherung habe ich außergerichtlich vom Ursprung auf 800 % getrieben, selbst Ihr "letztes Angebot" haben wir außergerichtlich noch vervierfacht. Es kommt immer darauf an, was dadurch abgefunden wird, auch die Umstände, was sonst noch erreichbar ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Lavie,

so wie Du das hier schilderst, würde ich keinesfalls im jetzigen Stadium eine Abfindungserklärung unterschreiben, wobei ich sogar grundsätzlich für mich nie eine Abfindungserklärung unterschreiben würde. Darauf hat die gegnerische Gesellschaft im übrigen auch keinen Anspruch !! Unterschreibst Du, verzichtest Du für ALLE Zeiten auf weitere Ansprüche, sowohl materiell als auch immateriell, da die AE IMMER für ALLE Ansprüche gilt !!!! Du hast einen erheblichen Dauerschaden, sodaß eine medizinische Verschlechterung nicht ausgeschlossen ist. Wenn dies eintritt, hättest Du einen weiteren Anspruch. Auch Deine Einschränkung im Haushalt (Haushaltsführungsschaden !!) ist erheblich. Hier besteht ein Anspruch für Dich lebenslang !!! Ist der reguliert, evtl bis zum Tod kapitalisiert worden? Wohl eher nein. Hier liegen einige Dinge im Argen, Dein Anwalt sollte schleunigst in die Puschen kommen, um hier einen gerechten Vergleich, sowohl materiell als auch immateriell , zu schliessen. Hier sind bei Dir auch erheblich Vorbehalte in den Vergleich aufzunehmen, sowohl materiell als auch immateriell. Die Formulierung könnte so aussehen: Ausgenommen von diesem Vergleich sind künftige unfallbedingte materielle und immaterielle Zukunftsschäden, sofern sie nicht auf Sozialversicher übergehen. Die Haftpflichtversicherung stellt mich so, als hätte ich ein Feststellungsurteil erstritten mit einer 30 jährigen Verjährungsfrist. Erst dann hättest Du alle Sicherheiten.

Also sei vorsichtig und lass Dich nicht auf windige Vergleiche ein, denn der Dumme am Ende bis Du nur allein.

Wenn Dein Anwalt nicht spurt, würde ich selbst das Risiko eingehen und ihn feuern, selbst auf die Gefahr hin, dass Du dann die restlichen Anwaltskosten an der Backe hast. Wenn Dein Anwalt Mist baut, hättest Du im übrigen auch einen direkten Anspruch gegen ihn, aber das wäre dann ein anderes Kapitel.

Ich halte Dir die Daumen.

Grüße an Dich

Dieter
 
Hallo Dieter, super Info und Meinung.

Aber ich möchte das ganze nun endlich so schnell wie möglich abschließen weil dass nun schon seit 2013 so geht.

Meinen Anwalt würde ich heute auch anders wählen nur habe ich halt finanziell nicht die Möglichkeit mir einen anderen zu finanzieren.

Wenn die HF nun das Angebot erhöht und eine wie nach " §10 Abfindungsvergleich bei Haufe" geschrieben macht dann würde ich unterschreiben.

Google mal "§10 Abfindungsvergleich Haufe".

Gruß und Danke

lavie
 
Hallo Lavie,

§ 10 Abfindungsvergleich Haufe beschreibt ja genau dass, was ich in meiner Mail unter formuliertem Vorbehalt beschrieben habe. Hier geht es um die gesetzlichen Forderungsübergänge, die z.T. schon in der sogenannten juristischen Sekunde entstehen, also zum direkten Zeitpunkt des Unfalles. Das sind z.B. die Kosten der Heilbehandlung die ja von Sozialversicherungsträgern übernommen werden, also Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc. Der Rechtsübergang auf die Träger ist im § 116 SGB normiert und kann nicht abbedungen werden, d.h. Du als Verletzter und Anspruchsteller hat KEINE Verfügungsgewalt über diese Positionen in Deinem persönlichen Anspruch.

Diese Vorschriften habe aber nichts mit Deinem Anspruch z.B. auf Schmerzensgeld zu tun, das ist ein eigener originärer Anspruch der nur DIR zusteht.

Ich kann verstehen, dass Du langsam genug hast und nach 6 Jahren hier einen Schlussstrich ziehen möchtest, aber ich warne nur vor zu eiligen Schlüssen, denn am Ende bist nur Du der Dumme.

Entscheidend wird doch wohl sein, in welcher Höhe hier die HV eine Nachbesserung vornimmt und ist diese auch angemessen? Hier geht es ja wohl nicht nur um das Schmerzensgeld, sondern auch um den Haushaltsführungsschaden, zu dem ja die HV das vor Dir eingeholte Gutachten abgelehnt hat. Hat die HV denn zu dieser Position ein Angebot unterbreitet? Wenn ja wie sieht das aus, und wie unterscheidet sich das von dem der Gutachterin? Wenn da Welten dazwischen liegen, bis Du doch schon benachteiligt. Und die Einschränkung zum Haushaltsführungsschaden besteht ja wohl auch lebenslang, d.h. es müsste hier zu dieser Position eine Kapitalisierung bis zum Tod erfolgen. Das dürften bei der monatlichen Summe zigtausende Euros werden !!!! Die Gutachterin hat einen Betrag von monatlich 600 EUR ermittelt. Das sind im Jahr 7200 EUR, bei 10 Jahren 72000 EUR usw. Ich weiss nicht wie alt Du bist, aber Du kannst Dir leicht selber ausrechnen, was bei dieser genannten Summe bis zu Deinem Tod herauskommt !!!

Das alles müsste aber ein versierter Anwalt selber wissen und auch in entsprechender Form bei der HV vorbringen und entsprechend Druck machen. Hilfreich wäre auch eine Beschwerde bei der Bafin (Das ist das Aufsichtsorgan der Versicherungen/Banken) oder eine beim Vorstand der HV. Das mögen die nämlich überhaupt nicht gerne.

Also Du siehst, hier sind eine Menge Dinge im Argen, die aber nur Dir zu Deinen Lasten gehen, würdest Du einem windigen Vergleich zu Deinem Nachteil zustimmen.

Mein Rat: Schaff Dir ein dickers Fell zu und kämpfe weiter, Du tust das nur für DICH.

Viele Grüße

Dieter
 
Die Versicherung schrieb auf dieses Schreiben in genauem Wortlaut:

...der Ihnen vorschwebende Betrag von xxx.xxx € erscheint uns auch für den Fall einer vollständigen Abfindung nach Aktenlage als zu hoch.

Daraufhin wurde dann eben das Angebot welches 30 % unter dem von uns mindest geforderten Betrag liegt seitens der WGV gemacht.

Hallo Hans-Dieter Eichinger

wie lavie vorausgehend geschrieben hat, will die HV nur 70 % der geforderden Schadensersatzsumme (Schmerzensgeld und HFS u. Erwerbsschaden) bezahlen.
Ob die Gutachterin für HFS eine Zukunftsberechnung in Form eines Kapitalbetrages und in welcher Höhe errechnet hat und bis zu welchem Zeitpunkt (Tod ?) weiß nur lavie selbst.

In diesem Zusammenhang auch an lavie noch der Hinweis, dass nach geltender Rechtsprechung keineswegs beim HFS beim 75. Lebensjahr Schluß ist!

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hans-Dieter,

dazu von mir noch eine generelle Frage.

Ich weiß zwar, dass bei der Zukunfstberechnung HFS beim 75. LJ nicht Schluß ist. Doch geht man bei der Zukunftsberechnung bis zum Tod von der Sterbestatistik des Stat. Bundesamtes aus?
Und hier nach welchem Berechnungsmodell ?
Querschnitt?
Längsschnitt?
Kohorte?

Ich kann mir vorstellen, dass es da bei Haftpflichtschäden eine festgelegte Berechnungsgrundlage gibt, da ja bei Heranziehung von Statistiken durch unterschiedliche Berechnungsmodelle auch unterschiedliche Summen herauskommen?

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lavie,

denke auch daran, dass die Kosten für das HFS-Gutachten Dir von der beklagten Versicherung zu ersetzen sind.

Da gibt es eine gesicherte Rechtsprechung wonach Du im Zuge der Rechtsverfolgung mangels eigener Fach- und Sachkunde ein solches Gutachten zur Berechnung Deiner Schäden hast von einem Sachverständigen erstellen lassen müssen, zumal es ja auch von den Kosten her bei Dir in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem geltend gemachten Schaden steht.

Dein Anwalt sollte das wissen.

Gruß Bobb
 
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