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Abfindung Verkehrsunfall

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Hallo Siegfried21,
gestern hatte ich den gesagten Gutachtertermin den die gegnerische VS in Auftrag gegeben hat.
Vorweg Dauer 20min. Ein paar Fragen gestellt zum Fuß 3 min Untersucht und fertig. Er sagte ich soll nur ja und nein antworten das reicht. Das ist doch nicht normal.
Des Weiteren konnte ich die Akte meiner alten Anwältin sehen weil ich diese zu einen anderen Anwalt gebracht habe. Unfassbar die gute Frau hat alles schleifen lassen und mich und meine Familie immer vertröstet.
3 Monate kein Erwerbsausgleich immer wieder nachgefragt immer Ausreden neuer Bearbeiter etc. Die VS will keinen mehr zahlen das wusste sie schon 2 Monate. Die wollen das in Frage stellen da ich vor dem Unfall schon einen GDB von 50% hatte. Das ist doch nicht relevant.Bis zum Unfall war ich voll erwerbstätig.Die Zahnkosten wollen sie auch nicht übernehmen war vorher aber bestätigt. Müssen zwei Implantate gesetzt werden weil die Zähne gebrochen sind.
Habe jetzt Termin am Mittwoch bei einen neuen Anwalt. Den ich wollte hat das Mandat abgelehnt da es für Ihn zu problematisch ist wegen den 50% GDB. Ich weis nicht mehr weiter. Meine ganze Familie leidet schon jetzt eineinhalb Jahre. Gruß an alle.
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Hallo Isländer,
kannst Du mir ein paar Tips geben?
Gruß
 
Grüß Dich, Rufus!

01
Der Tipp, den Teddy gegeben hat, wie man eine Begutachtung vorbereitet, der ist viel wert! Der funktiojniert auch, ich habe ganz ähnlich auch schon Begutachtungen vorbereitet.

02
Bei gerichtlichen und behördlichen Begutachtungen gibt es eine Möglichkeit, zu erzwingen, dass eine Begleitperson mit bei der Untersuchung dabei sein darf. Doch dazu iste s jetzt etwas spät. (Wenn genaueres zur Begleitperson interessiert, kann ich das berichten.)

03
In Deiner Lage ist jetzt die Dauer der Untersuchung interessant. Du hast DIch doch von einer Begleitperson hinfahren lassen: Diese Person soll, wenn sie Beobachtungen hat, genau protokollieren, was wie lange gedauert hat. Aussagen, von wann bis wann der Proband im Untersuchungszimmer war, könnten schon deutlich weiterhelfen.
Das sollte jetzt protokolliert werden: Sonst gerät es in Vergessenheit.

04
Ansonsten kann man jetzt nur abwarten.....


ISLÄNDER
 
Hallo Rufus,

dein:

Die wollen das in Frage stellen da ich vor dem Unfall schon einen GDB von 50% hatte. Das ist doch nicht relevant. Bis zum Unfall war ich voll erwerbstätig.

Ob jetzt deine Vor-Einschränkung-Krankheit mit in das Unfallgeschehen reingewirkt hat,
"verschlimmert-entstanden- anfälliger-vulnerabilität" usw. kann ich nicht sagen.

Und wenn, dann ist die geg. Versicherung trotzdem voll mit im Boot,
außer dein Unfall war nur eine Bagatelle und deine Vorgeschichte so überwiegend....hierbei kann es ggf. dann "Abstriche "vom Erwerbsschaden und Schmerzensgeld geben.

Nochmals was zählt und wichtig ist:
Bis zum Unfall war ich voll erwerbstätig trotz GdB %


BGB AZ: VI ZR 175/04 vom 19. April 2005

BGB § 249 Ba
Die Annahme eines Ursachenzusammenhangs erfordert im zivilen Haftungsrecht
auch im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität nicht die Feststellung einer richtunggebenden Veränderung, vielmehr reicht schon eine bloße Mitverursachung aus, um einen Ursachenzusammenhang zu bejahen.

..............

Haftungsrechtlich ist eine richtunggebende Veränderung nicht
erforderlich, vielmehr kann auch die Mitverursachung einer Verschlechterung im Befinden ausreichen, um die volle Haftung auszulösen. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob ein Ereignis die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache einer Gesundheitsbeeinträchtigung ist; auch eine Mitursächlichkeit, sei sie auch nur "Auslöser" neben erheblichen anderen Umständen, steht einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang gleich.

..................

Der Schädiger kann sich nach ständiger Rechtsprechung auch nicht darauf
berufen, daß der Schaden nur deshalb eingetreten sei oder ein besonderes
Ausmaß erlangt habe, weil der Verletzte infolge bereits vorhandener Beeinträchtigungen und Vorschäden besonders anfällig zur erneuten Beeinträchtigung gewesen sei. Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre. Dementsprechend ist die volle Haftung auch dann zu bejahen, wenn der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und den Unfallverletzungen beruht, ohne daß die Vorschäden "richtunggebend"
verstärkt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 20, 137, 139; 107, 359, 363;
132, 341, 345; vom 26. Januar 1999 - VI ZR 374/97 - aaO, jeweils m.w.N.).
Quelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=32860&pos=0&anz=1

Info- Unterschied Begutachtung Sozial-Zivilrecht-Kausalität:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j1998/13_U_208_97beschluss19980505.html


Grüße
Siegfried21
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Vielen Dank an Euch.
Das hilft mir schon mal eine Menge weiter im Gespräch mit dem neuen Anwalt am Mittwoch.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Beste Grüße an alle Dir mi beistehen.
360Rufus
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Hallo ich noch mal,
ich hatte durch meine Vorerkrankungen keinerlei Einschränkungen in meinen Beruf nicht mal mein Arbeitgeber wusste davon.

Habe bis zu 12 Stunden ohne Probleme in meinen Job als Produktionsleiter gearbeitet.
 
Grüß Dich, Rufus360!

Ich versuche, das Zusammenspiel "Vorerkrankung ./. Unfallfolge" zu beleuchten:

00 Vorab:
Wichtig ist immer die Antwort auf die Frage: Wer muss beweisen? Wer bleibt auf seiner Version der Geschichte sitzen, wenn er sie nicht beweisen kann? Auf Juristendeutsch: Wer hat die Beweislast?

Wie wichtig das ist, zeigt folgendes Beispiel: Im Mittelalter musste eine der Hexerei beschuldigte Frau beweisen, dass sie KEINE Hexe ist, sonst: Scheiterhaufen. Hätte die Inquisition beweisen müssen: "Die hat gehext!", wahrlich: Das hätte viel Brennholz gespart!


01
Zunächst wichtig: Trotz vorbestehenden GdB von 50 hast Du noch voll gearbeitet. Diesen Faktor kann man auch leicht beweisen: Die Lohnabrechnungen bieten den Beleg.

02
Jetzt kann die Versicherung nachdenken: "Wenn der Mann nicht schon vorher so eingeschränkt gewesen wäre, dann hätte sich der Unfall nicht so fatal ausgewirkt". Beispiel: Nur, weil der Vorschaden auch noch da war, konnte der Unfall zur Arbeitslosigkeit führen.
Das mag sich die Versicherung denken. Aber das führt zu nichts. Die einzige, rechtlich relevante Ursache dafür, dass das Fass überläuft, ist der (letzte) Tropfen, der es zum Überlaufen gebracht hat (BGH NJW 12/2964, BGH NJW 96/2425) Das ist gefestigte Rechtsprechung; unter den Juristen wird darüber nicht mehr im Ernst debattiert, das ist einfach so!).
Sollte das der Verischerung nicht passen: Dann soll sie ihre Autofahrer schulen, wen man füglich über den Haufen fährt und bei wem man das besser bleiben lässt! Versichert ist nicht der Unfall, denm sich die Versicherung wünscht, sondern der, der sich leider Gottes ereignet hat. Sollte das der Versicherung nicht passen, rate ich ihr umzusatteln, das Versichern bleiben zu lassen und in den Besenhandel zu gehen, da hat sie diese Probleme nicht. Dass mir jetzt aber keiner sagt, ich sein boshaft!


03
Jetzt kann die Versicherung etwas anderes überlegen: "Unfall weggedacht, wäre der Mann so oder so aus dem Erwerbsleben ausgeschieden, wegen unfallfremder Faktoren." Das ist der Fall "überholender Kausalität". Wer sich darauf berufen will, das ist die Versicherung, der muss das beweisen: BGH NJW 88/3265 und BGH NJW 07/2767.

Auch das ist nicht wirklich zu fürchten:

Das geht im Einzelfall mal (etwa bei einem Unfallopfer, das unter einer fortgeschrittenen Krebserkrankung leidet, die in 1 Jahr so oder so zur Erwerbsunfähigkeit geführt hätte: Dann ist nur das 1 Jahr bis dahin vom Versicherer zu entschädigen). Aber statistisch ist das selten.

Wenn Du die Behinderung mit den 50 % GdB schon länger hattest, bei stabilen Verhältnissen, wird's noch seltener.


04
Trotzdem: Versicherer versuchen es oft, dagegen anzurennen. Soweit sie sachbezogen argumentieren, ist das ihr Recht.

Ärgerlich ist aber, wenn -wie nicht selten!- Versicherer Rechtstheorien aufstellen, die mit der ständigen Rechtsprechung des BGH kollidieren, die aber landauf, landab von den Gerichten beachtet wird!

Wenn sowas kommt, muss man hart bleiben, und kurz anbinden:

Entweder kommt die Versicherung aus ihrem Wolkenkuckucksheim runter und hört auf, von einem Recht zu träumen, das es nicht gibt, dann nimmt sie an, was der BGH sagt.
Oder wir ersetzen das, was im Verischerungspalast an Realtiätsnähe fehlt, durch die Realitätsnähe im Landgericht, und das im Namen des Volkes. "Wollen wir jetzt weiterkommen oder machen wir das erst im Gericht?". Wenn's nicht geht: Nicht zaudern. Klagen.

ISLÄNDER
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Hallo Isländer,
vielen Dank für die sehr guten Tipps. Dann bin ich für morgen vorbereitet.

Beste Grüße und nochmals Danke.
 
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