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Abfindung Verkehrsunfall

Hallo Siegfried,

wenn man als Geschädigte/r mit einem bestandskräftigen Steuerbescheid Steuerschaden geltend machen, kommt der Schädiger aber ggf. sehr billig davon.

Bei Ermittlung der Einkommensteuer bewirken Sonderausgaben, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen usw. eine geringere Steuerlast bzw. einen geringeren Steuersatz.

Wenn der Schädiger nur zum Ersatz des Steuerschadens verpflichtet ist/wäre, der sich durch Anwendung des geringeren Steuersatzes auf seine Schadensersatzzahlungen ergibt, spart er durch die Aufwendungen, die der Geschädigte für seine privaten Versicherungen hatte, also für Spenden an gemeinnützige Organisationen, für die Haushaltshilfe oder die Arbeitskosten des Malers oder was auch immer der Geschädigte geltend machen kann. Denn diese senken den persönlichen Steuersatz und damit die Steuerschuld.

Es kann doch nicht sein, dass der Schädiger durch die Aufwendungen des Geschädigten profitiert.

Außerdem ist Schadensersatz auf Einkommen immer steuerpflichtig. Ist nicht auch Schadensersatz auf einen Steuerschaden ein solcher steuerpflichtiger Schadensersatz und muss demnach - um keinen Steuerbetrug zu begehen - als Einkommen (dann im nächsten Jahr) angegeben werden?

Aus dem Steuerbescheid ergibt sich zudem nicht, wie hoch die Steuerersparnis durch einen etwaigen Steuerfreibetrag für Schwerbehinderung ist. Der Bescheid zeigt nur die Höhe des berücksichtigten Freibetrags.

Steuerersparnis aus einem Behindertenfreibetrag steht aber dem Geschädigten in voller Höhe zu und darf nicht - auch nicht anteilig - zur Entlastung des Schädigers führen.

Mit Vorlage des Steuerbescheids wird es also nicht getan sein. Es wird eine Berechnung durch eine/n Steuerberater/in notwendig sein. Und ob die von der Haftpflichtversicherung akzeptiert wird....

Ich finde dieses Thema extrem schwierig. Entschuldigung, wenn ich damit gerade nicht zur Klarstellung, sondern zur Verwirrung beigetragen habe. Aber vllt gibt es ja eine Antwort für mich, die Licht in mein Dunkel bringt?

Alles Gute.
LG
Lindgren
 
Hallo Lindgren,

kurz;)

Es kann und darf wahrscheinlich so einiges nicht sein, aber
für die meisten Geschädigten ist doch m. E. in erster Linie wichtig,
dass die Netto - Zahlungen stimmen, regelmäßig kommen und ggf. """"Steuern"""" der Nettozahlungen von der Gegenseite """"ausgeglichen"""" werden.

Für ein "Hack-Mack" haben sie keine Nerven, Kraft und Kopf dafür.

W. g. 100 % gerecht wird es nie zu gehen und der Geschädigte muss wohl immer...... einige % Abschläge mit einkalkulierten.

Dies ist z. B. auch mit den Erwerbsminderungsrentnern so, natürlich wird nach § 119 SGB X von der DRV- Rentenbeitragsregress (vom fiktiven Brutto) gemacht und trotzdem hat man am Ende wohl ein % Verlust in der Alterrente.

Laut den Schadenminderungspflichten kann die Versicherungen sogar Fordern, dass die Steuerbegünstigungen nach §34 ESTG in Anspruch zu nehmen sind.

Info:
http://www.verdienstausfallschaden.de/verdienstausfall.html

https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/A/Ausserordentliche-Einkuenfte.html
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/VerdienstausfallBesteuerung.php
http://www.steuer-gonze.de/web/inde...64-steuerbarkeit-von-schadensersatzleistungen

Grüße
Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Siegfried,

damit steht fest: es ist wirklich schwierig. :rolleyes:

Mal sehen, was das Gericht zu meinem Klageantrag auf Schadensersatz für Verdienstausfall sagt. Das Thema Steuern habe ich nämlich mit drin.

Vielen Dank für deine Infos.

LG
Lindgren
 
Hallo Siegfried21,
Hallo Lindgren,

ein sehr interessantes Thema!
Wir sind ganz am Anfang von diesem Procedere!
Denke in 1 bis 2 Jahren wissen wir mehr!
 
Hallo,

nochmals zum "Abschluss" von der Steuergeschichte
das Urteil vom:

FG Nürnberg · Urteil vom 2. Juli 2009 · Az. 7 K 328/2008

Tatbestand

1
Streitig ist, ob an den Kläger gezahlte Entschädigungen als Ersatz für entgangene Einnahmen anzusehen sind.

2
Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2000 und 2001 neben den streitgegenständlichen Zahlungen einer Versicherung Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Der Kläger ist schwerbehindert (Grad der Behinderung 80 %) und bezieht eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Die Verwaltung seines Vermögens obliegt daher seinem Vater als gerichtlich bestelltem Betreuer.

3
Der Kläger wurde am 14.10.1989 bei einer privaten Autofahrt aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls schwer verletzt. Die Behinderung ist die Folge der damals erlittenen Verletzungen. Bis zum 31.12.1999 leistete die Versicherung der Unfallverursacherin Vorschüsse auf den Erwerbs- und Verdienstausfallschaden i. H. v. 94.119,86 DM.

Quellen:

http://openjur.de/u/478234.html

https://dejure.org/dienste/vernetzu...&Datum=02.07.2009&Aktenzeichen=7%20K%20328/08

BFH - IX R 13/10 (anhängig):confused:

Nach meiner Kenntnis erledigt- rechtkräftig:confused:


Grüße
Siegfried21
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Hallo Isländer,
ich habe starke Probleme mit meinen unverschuldeten Motorradunfall.

Vielleicht kannst Du mir ein paar Tipps geben da ich sehe,dass Du sehr kompetent bist.
Erstmal habe ich heute den Anwalt gewechselt, da Sie sich nicht wirklich gekümmert hat. Unfall war am 25.04.2014. Es zieht sich alles ewig hin.
Meine Familie ist nervlich am Ende. Bin 50 Jahre und habe noch eine kleine Tochter von 3 Jahren. Unfallfolgen: Kompartmentsyndrom. linker Fuß
Mehrfachbruch und Sprunggelenksplitterung. Frontzähne 4 Stück gebrochen müssen mit Implantaten versorgt werden. Versicherung stellt sich tod.
Verdienstausfall wird wenn sporadisch gezahlt. Soll ich eine Kapitalisierung anstreben? Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt. Sorry für ein paar Fehler aber ich habe schnell geschrieben, da meine Familie fast daran zerbricht und ich komme nicht weiter.
Danke im Voraus
 
Hallo 360rufus,

da bist du nicht alleine bzw. es gibt noch
viele.... dennen geht es gleich oder noch um einiges schlechter
als dir!

Wo-warum es hackt:confused: kannst nur du uns sagen!

Natürlich will dich die geg. Versicherung:eek: so schnell und so günstig wie möglich von der Backe haben.


Schuldfrage?

Schadenminderungspflicht?

Anerkennung?

Anwalt?

Rechtsschutzversicherung?

Sonstige Rente?

Unfall-MdE?


ggf. Festellungsurteil oder außergerichtliches Anerkenntnis erwirken!


Dein:
Soll ich eine Kapitalisierung anstreben? Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt.

Und dann von der Kapitalisierung leben?

Erstmals Nein... sowieso, wenn du keine sonstige Rente bekommst!

Wenn du einen Anwalt hast, dann soll er hinsichtlich dem Erwerbsschaden erstmals für geordnete Verhältnisse sorgen:


§ 13 StVG, Geldrente
(1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 10 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten.
(2) Die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung.
(3) Ist bei der Verurteilung des Verpflichteten zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf Sicherheitsleistung erkannt worden, so kann der Berechtigte gleichwohl Sicherheitsleistung verlangen, wenn die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten sich erheblich verschlechtert haben; unter der gleichen Voraussetzung kann er eine Erhöhung der in dem Urteil bestimmten Sicherheit verlangen.

BGB § 760 Vorauszahlung
(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen;
bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente.

BGB § 842
Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.

BGB § 843
Geldrente oder Kapitalabfindung


(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine
Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.
(2) Auf die Rente finden die Vorschriften des § 760 Anwendung. 2Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.
(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.


Grüße
Siegfried21
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Hallo Siegfried21,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Erstmal sehr hilfreich.

Schuldfrage eindeutig geklärt mit zwei unabhängigen Zeugen.
Schadensminderungspflicht ja.
war bis 30.06. krank und seitdem Arbeitslos.
Bis jetzt 75 Bewerbungen.
Gutachten steht schon ewig aus. Verzögerungstaktik ich denke es ist meine langsame Anwältin.
Montag Termin bei einem neuen Anwalt.
Rechtsschutz ja.
Gdb 20 Punkte hatte voher schon 50% diverses. jetzt 60% durch Widerspruch.
Zu wenig wie ich meine.
Feststellungsurteil wie soll man das bewerkstelligen.
Gruß Danke im Voraus
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Hallo Siegfried nochmal,
habe vergessen dass durch meine Arbeitsrechtsanwältin zumindest personenbezogen auf Grund des Unfalls gekündigt wurde.
Gruß
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Hallo Siegfried,
hast Du eine Vorstellung wie hoch bei so einen Schaden das Schmerzensgeld ist? Oder ist das Verhandlungssache?
Denn ich denke Erwerbsschaden und Schmerzensgeld sind zwei verschiedene Sachen?
Gruß
 
Hallo 360rufus,

dein:
Schuldfrage eindeutig geklärt mit zwei unabhängigen Zeugen.

Gibt es von der Versicherung ein schrif. Anerkenntnis?

oder ein gerichlicher Titel?

Thema Haftungsquote?

Zum Anerkenntnis:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FestStellung.php

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=757

Weitere Themen

Erwerbsschaden:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/EinkommensNachteile.php

Schmerzensgeld:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/SchmerzensGeld.php

Haushaltführungsschaden:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Haushaltsfuehrungsschaden.php

Vermehrte Bedürfnisse:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Vermehrte_Beduerfnisse.php


Grüße
Siegfried21
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

dein:


Gibt es von der Versicherung ein schrif. Anerkenntnis?

oder ein gerichlicher Titel?

Thema Haftungsquote?

Hallo Siegfried,
weder noch.
Sie haben einen gewissen Teil Schmerzensgeld gezahlt.
Erwerbsausgleich etc. Ist das eine Anerkenntnis?
 
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