Hallo,
hatte vor einigen Jahren einen unverschuldeten privaten Verkehrsunfall, bin jetzt voll berentet, habe Ansprüche von der RV und Betriebsrente, die jetzt
monatlich zahlen. Die RV regressiert §119, die Betriebsrente nicht. Verdienstausfall erhalt ich.
Jetzt habe ich eine Abfindungserklärung von der Versicherung über unseren Anwalt erhalten.
entgültig abgefunden, soweit diese Ansprüche nicht auf Träger der SV übergegangen sind
Vorbehalten bleiben Ansprüche auf Ersatz von unfallbedingten gekürzten Ansprüchen aus der Altersversorgung, die nicht auf SV übergegangen sind.
mit dem Text kann ich mich nicht so recht anfreunden.
Was meint ihr zu dem Inhalt, oder sollte es detaillierter formuliert werden?
Grüße von Amrum
hatte vor einigen Jahren einen unverschuldeten privaten Verkehrsunfall, bin jetzt voll berentet, habe Ansprüche von der RV und Betriebsrente, die jetzt
monatlich zahlen. Die RV regressiert §119, die Betriebsrente nicht. Verdienstausfall erhalt ich.
Jetzt habe ich eine Abfindungserklärung von der Versicherung über unseren Anwalt erhalten.
entgültig abgefunden, soweit diese Ansprüche nicht auf Träger der SV übergegangen sind
Vorbehalten bleiben Ansprüche auf Ersatz von unfallbedingten gekürzten Ansprüchen aus der Altersversorgung, die nicht auf SV übergegangen sind.
mit dem Text kann ich mich nicht so recht anfreunden.
Was meint ihr zu dem Inhalt, oder sollte es detaillierter formuliert werden?
Grüße von Amrum