@All
Die Schwierigkeiten als UO zu seinem Recht zu gelangen sind in den Unzulänglichkeiten vieler Beteiligter zu suchen:
1. UO selbst, da es nach einem Ereignis gar nicht weiß, welche Untersuchungen bei welchen Fachärzten notwendig wären, um z.B. einen Erstkörperschaden feststellen zu lassen, damit er als unfallkausal beurteilt werden kann. Oder die schriftliche Erfassung der Beschwerden durch seine behandelnden Ärzte zu kontrollieren (Einsicht in die Dokumentation des Arztes). Oder das Nichtwissen über zeitnahe bestimmte bildgebende Verfahren, die meistens nicht als Kassenleistung erstattet werden, aber notwendig sind, um gesicherte Diagnosen zu erhalten (Upright-MRT, MRT-Angio, PET, SPECT, HNO-Audiometrie usw.)
2. Mangelndes Engagement des Anwaltes aufgrund seiner von der Hoffnung getragenen Vorgehensweise, einen besonders unter "wirtschaftlichen" Gesichtspunkten gesehenen schnellen Abschluß zu erreichen.
3. Auswahl der nicht immer geeigneten Fachrichtungen bzgl. der zu veranlassenden Gutachten (z.B. Neurochirurgisch anstatt oder zusätzlich zum Ortho)
4. Falsche oder unvollständige Gutachten vom Gericht veranlaßt
5. Behauptungen und Einwände der Beklagten, die auf Unwahrheiten beruhen und in gezielter manipulativer Absicht dem Richter gegenüber durch ständiges Wiederholen geschehen.
Hier greift dann der "Erinnerungsfaktor" im Gehirn z.B. eines Richters wie das im Bereich der kommunikationswisschenschaftlichlichen Erkenntnisse erläutert wird z.B durch Beeinflussung der Massenmedien auf die Menschen, die durch ständige Wiederholungen z.B. falscher Aussagen ein "Sichfestsetzen" im Gehirn erreichen und bei der Abwägung im Sinne einer Beurteilung der Menschen einem Sachverhalt gegenüber, dann auch einen gewissen Entscheidungsfaktor darstellen können.
6. Und dann noch die Unerfahrenheit oder die juristische Beurteilungsschwäche der Justiz. Vielleicht sogar die vonvorneherein dagewesende tendenziöse Einstellung der Justiz einem Kläger gegenüber?? Studie von Frau Prof. Gresser wurde ja hinlänglich auch hier im Forum zitiert.
Es gäbe noch viel mehr Faktoren, die wichtig sind, ein gerechtes Urteil zu erreichen und man nicht sagen, der Knackpunkt ist der Anwalt. In der Gesamtschau spielen viele Faktoren eine Rolle, um zu seinem Recht zu kommen. Doch sind nach meiner Erfahrung das Hauptmerkmal die Gutachten, die als Basis für eine richterliche Entscheidung dienen.
Grüßt Euch alle Bobb
P.S. Mein Anwalt sagte mir mal zu Prozessbeginn: Recht haben bedeutet nicht Recht zu bekommen