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Reha vom VGB

Hallo wariatka,

Der SB der VBG schrieb, dass er bis 21.03.25 die Begründung von meinem Mann erwartet. Die Frist wurde natürlich angehalten.

Ich hoffe, Du hast noch zeitgerecht den Widerspruch aufrecht erhalten.

Es ist davon auszugehen, dass jetzt ein Ablehnungsbescheid kommt - dann - bedenke die Fristen und Klage.

Hast Du schon einen RA f. Sozialrecht? Wenn nein, bereite schon mal welche vor, am besten mit BG Erfahrung.

In BG-Angelgenheiten ist sehr häufig von den Sozialvereinen abzuraten.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Die Widerspruchsbegründung habe ich am 11´.03 abgeschickt, und Laut Sendungsverfolgung am 14.03 abgeholt.
Gestern habe ich den ganzen Tag gesessen und nach einem RA gesucht. Ich habe auch einen gefunden, der BG Fälle bearbeitet.

Wir warten schon auf den Ablehnungsbescheid. Meinem Mann geht es natürlich ganz schlecht ,er sagt zwar nichts aber ich sehe es.
Die Medikamente und seine Therapien werden, oder sind schon gestrichen.

LG
wariatka
 
Hallo wariatka,

Du hast alles fein gemacht und Du kennst ja auch Deinen Ehemann.
noch was, der Hautarzt hat wieder Fotos von den Händen gestern gemacht.

Dies ist fein - sagt aber jetzt erstmal nichts aus. Lass Dir den Bericht des Hausarztes an die BG aushändigen. Die Ärzte müssen immer sogn. D-Arztberichte schreiben. Erst dann weißt Du, was Sache ist.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Guten Morgen Kasandra,

danke dir für diesen Hinweis.
Ich wollte noch fragen, ob ein GDB überhaupt einen Einfluss vor Gericht hätte?
Mein Mann hat 50 GDB zuerkannt bekommen.

LG
wariatka
 
Liebe @Wariatka ,
der GDB ist wichtig, wenn es um Kündiungsschutz geht.

Der GDB hat vor Gericht Einfluss, da es eine amtliche Entscheidung ist und auch ihr Gutachten vorausgegangen sind.

Wenn sich die Erkrankung bedeutend verschlechtert hat, dann sollte man über eine Erhöhung nachdenken, dazu ist ein Antrag beim Versorgungsamt notwendig, der die Verschlechterung beschreibt.

Bitte dies immer mit den behandelnden Ärzten abstimmen, da sie sehr gezielt befragt werden.

LG KS1973
 
Hallo @Wariatka

Wurde der GdB wegen der Gesundheitsschäden vergeben, wegen der ihr bei der BG um Anerkennung kämpft?
Es könnte ja auch ein GdB wegen ganz anderen Einschränkungen sein, dann würde ich nochmal überlegen, inwiefern er bei Gericht relevant sein kann. Wenn es aber um nahezu identische oder miteinander zusammenhängende Einschränkungen geht, dann würde ich beim Versorgungsamt um eine Kopie des Gutachtens (eine Art Protokoll, das auflistet, wofür der GdB vergeben wurde) bitten, wenn noch nicht vorhanden, und ins Verfahren mit einbringen.

LG
 
Hallo HWS Schaden Sponsor,

Wurde der GdB wegen der Gesundheitsschäden vergeben, wegen der ihr bei der BG um Anerkennung kämpft
genau so ist es. Der GDB beinhaltet auch andere Erkrankung/Einschränkungen, die aber nicht von große Bedeutung sind, wie z.B Hochblutdruck. Im Feststellungsbescheid steht die Hauterkrankung jedoch an der ersten Stelle und war Ausschlaggebend, dass mein Mann GDB von 50 erhielt.

LG
wariatka
 
Hallo @Wariatka

In dem GdB-Gutachten sollte zu finden sein, wie hoch der (Einzel-)GdB für die Hauterkrankung ist.
GdB ist nicht MdE, aber trotzdem kannst du das GdB-Gutachten bei Gericht vorbringen, das kann nicht schaden.
Ob das GdB-Gutachten dann Relevanz hat, wird sich zeigen. Da GdB und MdE sich unterscheiden (gesamter Lebensbereich vs. Arbeitsfähigkeit), wird vermutlich der Unterschied hervorgehoben.

LG
HWS-Schaden
 
hallo,

auch hierzu:

Der SB der VBG schrieb, dass er bis 21.03.25 die Begründung von meinem Mann erwartet.

Wann sollen wir VBG anschreiben und fragen, warum die Leistungen nicht übernommen werden?

kann ich nur auf die möglichkeit hinweisen, die ich schon beschrieb unter

BG delegiert Behandlung an die GKV - rechtswidrig? | Forum für Unfallopfer

auf einen entsprechenden antrag hat die BG zunächst die weitere behandlung zu übernehmen und nicht der patient eine begründung abzugeben. weder der patient noch der BG-Sb ist mediziner, der eine solche begründung abgeben geschweige denn medizinisch überrüfen könnte.

vorab sollte die sachlage mit der KK abgesprochen werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS-Schaden Sponsor,
Ob das GdB-Gutachten dann Relevanz hat, wird sich zeigen. Da GdB und MdE sich unterscheiden (gesamter Lebensbereich vs. Arbeitsfähigkeit), wird vermutlich der Unterschied hervorgehoben.
ja, danke dir für die Erklärung. Mein Mann hat nur für seine Hauterkrankung 50 GDB bekommen. Ich denke, dass es schon was aussagen würde, vom Gericht, oder aber sehe ich das falsch.

LG
wariatka

Hallo Skundant,

danke schön für den Link. Eigentlich bin ich vom Sofa gefallen, als ich das ganze gelesen habe. Ich konnte den Link für das Muster Schreiben also den Antrag zur Übernahme der Behandlungskosten für VBG leider nicht öffnen können.
Gibt es vielleicht andere Möglichkeiten den zu öffnen?

Danke im voraus und
LG
wariatka
 
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