Hallo wariatka,
Ich hoffe, Du hast noch zeitgerecht den Widerspruch aufrecht erhalten.
Es ist davon auszugehen, dass jetzt ein Ablehnungsbescheid kommt - dann - bedenke die Fristen und Klage.
Hast Du schon einen RA f. Sozialrecht? Wenn nein, bereite schon mal welche vor, am besten mit BG Erfahrung.
In BG-Angelgenheiten ist sehr häufig von den Sozialvereinen abzuraten.
Viele Grüße,
Kasandra
Der SB der VBG schrieb, dass er bis 21.03.25 die Begründung von meinem Mann erwartet. Die Frist wurde natürlich angehalten.
Ich hoffe, Du hast noch zeitgerecht den Widerspruch aufrecht erhalten.
Es ist davon auszugehen, dass jetzt ein Ablehnungsbescheid kommt - dann - bedenke die Fristen und Klage.
Hast Du schon einen RA f. Sozialrecht? Wenn nein, bereite schon mal welche vor, am besten mit BG Erfahrung.
In BG-Angelgenheiten ist sehr häufig von den Sozialvereinen abzuraten.
Viele Grüße,
Kasandra