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Reha vom VGB

Hallo Waritaka,

ich hatte bereits auch eine Begutachtung,
in einer Klinik in der ich stationär war,
also Operation und Nachbehandlung.
Selbstverständlich hat man die Behandlungsfehler unter den Tisch gekehrt,
und das s...mäßige Ergebnis geschönt.
Damit also die berechtigte Mde% vollkommen minimiert.

Es erfolgte nach dem Gutachten
und dem Bescheid,
die sofortige Klage,
wegen Befangenheit und falscher Bewertung.
Das Gericht hat dann zügig ein 106er Gutachten in Auftag gegeben.,
und die BG verlor.

Gruß
nightwalker
 
Hallo seenixe,

vielleicht habe mich falsch ausgedrückt. Das Gutachten was am 18.12.2024 erstellt wurde basiert auf dem Entlassungsbericht vom 5. 11.2025. Also am 6.11.2024 gab VBG einen Auftrag dem Gutachter.
Mein Mann war 3 Wochen in der Uni Klinik Heidelberg (10.10.2024-31.10.2024), bekam danach aber keine Einladung zum Gutachter.
Wenn ich mir den § 200SGB VII anschaue, hätte mein Mann darüber Info bekommen müssen und wählen können ( Gutachter).
Deswegen haben wir diesen Punkt im Widerspruch aufgenommen, und uns auf §200 SGB VII berufen. War das richtig?

Ich möchte damit sagen, dass das Gutachten, was zur Ablehnung der BK-5101 führte, wurde quasi hinter dem Rücken(ohne meinen Mann) durchgeführt.
Wir dachten, dass ein Arzt in der Uni Klinik der einen Entllasungbericht schreibt, darf nicht fast gleichzeitig ein Gutachten schreiben, ich meine wegen der Befangenheit.
Auf jeden Fall, das Gutachten wurde ohne meinen Mann ca 1,5 Monate nach seiner Entlassung aus der Uni Klinik und ohne ihn erstellt.

LG wariatka
 
Hallo nightwalker,

also so wie ich sehe, sind viele solche Fälle. Interessant ist es auch, dass fast sofort nach unseren Widerspruch, wollte die VBG Fotos von den Händen und andere Unterlagen haben, der Hautarzt wurde kontaktiert.

Mein Mann ging über 2 Jahre zum Hautschutzcentrum. Die Ärztin(Arbeitsmediziner) schrieb in einem Arztbrief an dem Hautarzt, dass die Hauterkrankung an den Händen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit hat.

Die Hautschutzcentrum wurde gar nicht berücksichtigt und erwähnt in dem Ablehnung Bescheid.


LG
wariatka
 
Hallo Wariatka,

wenn der besagte Paragraph des Gutachterauswahlrechts umgangen wurde,
ist das natürlich auch ein Ansatzpunkt,
für den Widerspruch, und wäre so betrachtet ist das Gutachten nichtig (aber die BG verwendet alles was sich einmal in ihren Akten befindet, vor allem was für sie spricht).

Das ihr einen Arzt-Bericht in Händen haltet der für Deinen Mann spricht ist gut, aber der Gutachter muss sich nicht daran halten, und begutachtet wie er will, ob er nun die Unterlagen gelesen hat oder nicht.
Je mehr fundierte Berichte Ihr jetzt habt, desto mehr könnt ihr auch ins Klageverfahren einbringen.
Sammelt dazu wieder aktuell neue Berichte die ausagen, daß die Hauterkrankung auf die
die ausgeübte Tätigkeit
zurückzuführen ist...

Lässt sich die BG nicht auf den Widerspruch ein, dann bleibt nur die Klage.

Gruß
nightwalker
 
Hallo nigtwolker,

wir wußten nicht, dass ein Gutachten im Dezember erstellt wurde, er war gar nicht dabei gewessen.

Ja, in dem Widerspruch haben wir den § 200 SGB VII (Dank der seenixe) erwähnt, und auch geschrieben, dass mein Mann für ein weiteres Gutachten zur Verfügung steht.

Jetzt stellt sich noch eine Frage, ob wir den Bericht von Hautschutzcentrum(Arbeitsmedizin), was ja auch für meinem Mann sprach, dem Widerspruch beilegen sollen? und ein Bericht vom Hautarzt ebenfalls)

LG
wariatka
 
Hallo,
es macht schon Sinn, alle Unterlagen, die einen Entscheidung möglich machen vorzulegen. Natürlich kann es manchmal gut sein, bestimmte Fakten zurückzuhalten für den nächsten Rechtszug, aber es kann auch sein, dass dann gefragt wird, warum dies nicht bereits im Vorverfahren vorgelegt wurde. Es könnte ja sein, dass der Widerspruchsausschuss dadurch zu einer anderen Meinung kommt und dann das Klageverfahren überflüssig wird.


Gruß von der Seenixe
 
Guten Abend an Alle,

ich möchte kurz berichten, was bis jetzt passiert ist.
Am 11.03.2025 haben wir die Widerspruchbegründung an VBG abgeschickt. Heute war mein Man bei seinem Hautarzt, diese teilte ihm mit, dass er( der Arzt )gebeten wurde , durch VBG, das ganze Verfahren jetzt einzustellen. Das würde bedeuten, dass die Versicherung keine Kosten mehr übernehmen will für Behandlung und Medikamente, denke ich.
Wir haben bis jetzt auch nichts schriftliches von VBG erhalten.
Deutet das auf eventuelle Klage hin?
Was sollen wir jetzt machen?

LG
wariatka
 
Hallo wariatka,

Heute war mein Man bei seinem Hautarzt, diese teilte ihm mit, dass er( der Arzt )gebeten wurde , durch VBG, das ganze Verfahren jetzt einzustellen.

Das ist ein häufiges Vorgehen von den BG´n. Die senden den behandelnden Ärzten ein Schreiben, dass diese die weiteren Leistungen einstellen sollen / müssen und der Betroffene erfährt dies von "seinem" Arzt.

Ein Bescheid wird nicht erstellt an die betroffene Person!

Warum? Ist doch easy für die BG, sie "schieben" den Arzt als Buhmann vor in dem sie ihn auch mitteilen, keine weiteren Kosten der Behandlung abzurechnen und der Patient glaubt dem Arzt - wenn dieser sagt: ich sehe sie nicht mehr als BG-Fall!

Somit hat die BG alle ihre Probleme gelöst - grins!

Das würde bedeuten, dass die Versicherung keine Kosten mehr übernehmen will für Behandlung und Medikamente, denke ich.
Wir haben bis jetzt auch nichts schriftliches von VBG erhalten.

Daher schriftlich an die BG mit Nachweis richten und fragen, warum Leistungen nicht mehr übernommen werden.

Hast Du einen negativen Bescheid - dann gehe in die Klage!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Das ist ein häufiges Vorgehen von den BG´n. Die senden den behandelnden Ärzten ein Schreiben, dass diese die weiteren Leistungen einstellen sollen / müssen und der Betroffene erfährt dies von "seinem" Arzt
es ist Tatsächlich so, wie du geschrieben hasst. Und ja, wir haben bis jetzt nichts vom VBG erhalten. Vielleicht kommt noch was die Tage.
Mein Mann ist kein Kämpfer, aber ich . Ich sehe jeden Tag wie er leidet und Schmerzen hat und die Haut die aufgerissen ist .Habe so viele Fotos gemacht.
Wir warten auf den negativen Bescheid von VBG, und dann gehen wir in die Klage, haben wir heute so auch beschlossen.

LG
wariatka
 
Hallo wariatka,

ich denke, so läuft es nicht:

Wir warten auf den negativen Bescheid von VBG,

Es wird wohl eher so laufen, dein Mann zum Hautarzt geht, wird er am Empfang genötigt seine KK-Karte heraus zu geben: beliebte Argumentation: Wir müssen die Adresse abgleichen - lach - lach - lach.

Dann hat Dein Mann die ärztliche Konsultation und hinter seinem Rücken wird über die KK abgerechnet.

Da ihr wohl aber gesetzlich versichert seid, werdet ihr diesen Dreh nie mitbekommen!

Daher, um euch zu wehren. Schreibe die BG an und bitte um die vollständige Akte!

Dann hast Du was in der Hand und weißt was läuft!

Wenn ihr zum Hautarzt geht, immer die BG-Anschrift und Unfallnummer abgeben! Euch nie drängen lassen, die KK-Karte heraus zu geben. Wenn lustige Antworten kommen; wir wollen die Anschrift abgleichen oder ähnliches... Äh, alles beim Alten, wir sind nicht umgezogen und haben auch nicht die KK gewechselt und die BG XY ist immer noch für uns zuständig! Freundlich lächeln und den Mädels das Gefühl zurück geben: Ihr fühlt euch wunderbar betreut - gerade in Bezug auch auf das Administrative - Girls ihr seid super - Eure Fragen sind absolut richtig - aber danke der Nachfrage, bei uns hat sich nichts geändert - GRINS.

ABER dann kommt der zweite Punkt: Beim Arzt leuchtet auf dem Bildschirm auf in ROT - Patient hat KK- Kasse nicht einlesen lassen!

Das seht ihr nicht!

Strategie: der Arzt ist zuckersüß zu Euch, behandelt deinen Mann und macht dann auf besten Kumpel und weist noch mal darauf hin, die KK-Karte beim Verlassen der Praxis einlesen zu lassen.

Oh, natürlich, dies macht ihr - GRINS - Aber nein, dies macht ihr nicht und verlasst die Praxis!!!!

Bislang hat die BG alle Kosten und Behandlungen übernommen! Und nun wird hinterrücks alles negiert und der Arzt eingespannt. Der Arzt spielt mit. Er hat nix zu verlieren.

Informiert auch Eure KK schriftlich keine Rechnungen von Arzt xy anzuerkennen - sollte etwas zur Berechnung kommen, man mag euch informieren.

Was auch geil ist, mal auf die Geschäftsstelle der KK gehen und mit den Mitarbeitern reden und die letzten Abrechnungen seit "Unfall / BK" gemeinsam zu sichten.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

lieben Dank für die ausführliche Erklärung. Ich werde alles meinem Mann vorlesen, was du geschrieben hasst.
Du meinst, die VBG wird auf die Widerspruchbegründung nicht reagieren ? und alle Leistungen einstellen? Der SB der VBG schrieb, dass er bis 21.03.25 die Begründung von meinem Mann erwartet. Die Frist wurde natürlich angehalten.

Wann sollen wir VBG anschreiben und fragen, warum die Leistungen nicht übernommen werden?

LG
wariatka

noch was, der Hautarzt hat wieder Fotos von den Händen gestern gemacht.
 
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