Hallo Quack,
wenn das Gutachten gemacht wurde und der Arzt deine Unterlagen ohne deine Einwilligung zugeschickt bekam, ist es eigentlich rechtswidrig erstellt worden. Eigentlich dürfte es gar nicht gültig sein. Dann könntest du sogar Anzeige stellen wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz.
Wenn dein Anwalt und du schriftlich niedergelegt habt, dass ihr diese Begutachtung nicht wollt und dass keine Unterlagen an diesen Gutachter weiter gegeben werden, müsste doch auch ausreichend "Beweismaterial" vorhanden sein.
Dein Anwalt sollte da mal ansetzen und aktiv werden - eigentlich liegt meines Erachtens dann kein "gültiges" Gutachten vor.
Wenn sowieso vorgeschlagen wurde, dass du ein zweites Gutachten machen lassen kannst, dann dreh den Spieß doch um, schlage deinerseits verschiedene Gutachter vor (am besten welche, die du kennst und von denen du weißt, dass sie neutral begutachten), von denen sich die Versicherung dann einen aussuchen kann...
Und dein Anwalt soll verlangen, dass das erste Gutachten nicht gewertet wird und aus den Akten verschwindet ... Schlimmstenfalls unter Androhung einer Anzeige, da es widerrechtlich erstellt wurde!
Ich wünsche dir viel Erfolg - und gutes Durchsetzungsvermögen gegen deinen Anwalt!
Rudinchen
				
			wenn das Gutachten gemacht wurde und der Arzt deine Unterlagen ohne deine Einwilligung zugeschickt bekam, ist es eigentlich rechtswidrig erstellt worden. Eigentlich dürfte es gar nicht gültig sein. Dann könntest du sogar Anzeige stellen wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz.
Wenn dein Anwalt und du schriftlich niedergelegt habt, dass ihr diese Begutachtung nicht wollt und dass keine Unterlagen an diesen Gutachter weiter gegeben werden, müsste doch auch ausreichend "Beweismaterial" vorhanden sein.
Dein Anwalt sollte da mal ansetzen und aktiv werden - eigentlich liegt meines Erachtens dann kein "gültiges" Gutachten vor.
Wenn sowieso vorgeschlagen wurde, dass du ein zweites Gutachten machen lassen kannst, dann dreh den Spieß doch um, schlage deinerseits verschiedene Gutachter vor (am besten welche, die du kennst und von denen du weißt, dass sie neutral begutachten), von denen sich die Versicherung dann einen aussuchen kann...
Und dein Anwalt soll verlangen, dass das erste Gutachten nicht gewertet wird und aus den Akten verschwindet ... Schlimmstenfalls unter Androhung einer Anzeige, da es widerrechtlich erstellt wurde!
Ich wünsche dir viel Erfolg - und gutes Durchsetzungsvermögen gegen deinen Anwalt!
Rudinchen
 
	
 und sonst nichts ich darmals ein Gutachten über die Versicherung erhalten wo dir stand das ich Anwesend Untersucht worden bin nur Jetzt die Große FRAGE: ich war aber nicht anwesend also nur auf dem Blatt Papier
 und sonst nichts ich darmals ein Gutachten über die Versicherung erhalten wo dir stand das ich Anwesend Untersucht worden bin nur Jetzt die Große FRAGE: ich war aber nicht anwesend also nur auf dem Blatt Papier und doch wiederum schrieb der Gutachter das er mich Untersucht hätte, sofort zum Anwalt gehen und Klage einreichen und den Anwalt sagen das es hier um Verzögerungstaktik der Versicherung, (auch dann wird sich die Versicherung auch wieder ein wenig sich Bewegen aber nur ein bischen dann geht das alte Spiel wieder von vorne los), geht den letzt endlich läuft es nur vernüpftig wenn man Klagt das wäre von anfang an dann schneller gegangen und alle Gutachen ob von der Versicherung oder die eigende sind NUR GELD und ZEIT Verschwendung.
 und doch wiederum schrieb der Gutachter das er mich Untersucht hätte, sofort zum Anwalt gehen und Klage einreichen und den Anwalt sagen das es hier um Verzögerungstaktik der Versicherung, (auch dann wird sich die Versicherung auch wieder ein wenig sich Bewegen aber nur ein bischen dann geht das alte Spiel wieder von vorne los), geht den letzt endlich läuft es nur vernüpftig wenn man Klagt das wäre von anfang an dann schneller gegangen und alle Gutachen ob von der Versicherung oder die eigende sind NUR GELD und ZEIT Verschwendung.

 
 
		


 der Text wird schon zu lang
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