Bin am Ende und immer noch kein Geld

Hallo Quack,

wenn das Gutachten gemacht wurde und der Arzt deine Unterlagen ohne deine Einwilligung zugeschickt bekam, ist es eigentlich rechtswidrig erstellt worden. Eigentlich dürfte es gar nicht gültig sein. Dann könntest du sogar Anzeige stellen wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz.

Wenn dein Anwalt und du schriftlich niedergelegt habt, dass ihr diese Begutachtung nicht wollt und dass keine Unterlagen an diesen Gutachter weiter gegeben werden, müsste doch auch ausreichend "Beweismaterial" vorhanden sein.

Dein Anwalt sollte da mal ansetzen und aktiv werden - eigentlich liegt meines Erachtens dann kein "gültiges" Gutachten vor.

Wenn sowieso vorgeschlagen wurde, dass du ein zweites Gutachten machen lassen kannst, dann dreh den Spieß doch um, schlage deinerseits verschiedene Gutachter vor (am besten welche, die du kennst und von denen du weißt, dass sie neutral begutachten), von denen sich die Versicherung dann einen aussuchen kann...

Und dein Anwalt soll verlangen, dass das erste Gutachten nicht gewertet wird und aus den Akten verschwindet ... Schlimmstenfalls unter Androhung einer Anzeige, da es widerrechtlich erstellt wurde!

Ich wünsche dir viel Erfolg - und gutes Durchsetzungsvermögen gegen deinen Anwalt!

Rudinchen
 
Wenn sowieso vorgeschlagen wurde, dass du ein zweites Gutachten machen lassen kannst, dann dreh den Spieß doch um, schlage deinerseits verschiedene Gutachter vor (am besten welche, die du kennst und von denen du weißt, dass sie neutral begutachten), von denen sich die Versicherung dann einen aussuchen kann...

Und dein Anwalt soll verlangen, dass das erste Gutachten nicht gewertet wird und aus den Akten verschwindet ... Schlimmstenfalls unter Androhung einer Anzeige, da es widerrechtlich erstellt wurde!

Genau das ist der Plan, die Versicherung weiß das Sie einen Fehler gemacht hat, weil Sie schon den Gutachter beauftragt hatte ohne unsere Einrede zubeachten, hat Sie während des Prozesses schon Signalisiert das Sie mir einen zweiten Gutachter zugesteht, falls das Gutachten negativ für mich ausfallenn sollte.

Wir haben bereits auch schon einige Gutachter in der Auswahl, ich muss heute nochmal mit meinem Anwalt telefonieren.


Viele Grüße,

Quack
 
Hallo Quack,

dann musst du dir ja keine Sorgen machen! Das freut mich für dich! Dann musst du bzw. dein Anwalt aber unbedingt darauf achten, dass dieses "Fehlgutachten" auch nirgendwo in den Akten mehr auftaucht!

Und wenn möglich, einen unabhängigen Gutachter durchsetzen, der fachlich kompetent ist und dann neutral begutachtet.

Leider hast du dann noch mal die ganze Aufregung und Nervenanspannung ...

Alles Gute!

Rudinchen
 
Gutachten

Das ist alles totaler Quatsch es zählen hinterher nur die Gutachten vom Gericht:D und sonst nichts ich darmals ein Gutachten über die Versicherung erhalten wo dir stand das ich Anwesend Untersucht worden bin nur Jetzt die Große FRAGE: ich war aber nicht anwesend also nur auf dem Blatt Papier:confused: und doch wiederum schrieb der Gutachter das er mich Untersucht hätte, sofort zum Anwalt gehen und Klage einreichen und den Anwalt sagen das es hier um Verzögerungstaktik der Versicherung, (auch dann wird sich die Versicherung auch wieder ein wenig sich Bewegen aber nur ein bischen dann geht das alte Spiel wieder von vorne los), geht den letzt endlich läuft es nur vernüpftig wenn man Klagt das wäre von anfang an dann schneller gegangen und alle Gutachen ob von der Versicherung oder die eigende sind NUR GELD und ZEIT Verschwendung.
Also zum Anwalt und s wird sofort etwas passieren von der Gegenseite aber leider nur Kurz oder ganz abgezockt.
Viel Glück
:cool:
 
Hallo Don,

so wie ich es verstanden habe, ist die Sache ja noch nicht vor Gericht. Und wenn Quack Glück hat und er ein Gutachten erhält, das für ihn spricht, hat er die Chance, sich evtl. außergerichtlich mit der Versicherung zu einigen und sich evtl. einige Jährchen Prozess ersparen ...

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hi Rudinchen,

das ist richtig
Ich weiß nur noch wie die Versicherung tickt, klage ich - und da weiß ich zu 100% das ich gewinne - und komm erst nach einem Jahr zu meinem Recht oder soll ich es
riskieren nochmals einen Gutachter zu beauftragen, der widerum einige Monate benötigt.. und klage erst danach wenn die Versicherung immer noch nicht einlenkt?

:(
 
Gewinnchance vor Gericht

Hallo QuackBln,

eigentlich hatte ich mir fest vorgenommen, mich in Deiner Sache nicht zu äußern.... naja, so ist das mit den Vorsätzen....

Woher nimmst Du denn die Gewissheit vor Gericht 100 % Recht zu bekommen? :confused:

Immerhin hat Dir das von Dir so hochgelobte SV-Büro S+B ein richtiges Ei gelegt, woran Du noch ziemlich zu knabbern haben wirst, so jedenfalls meine jahrenlangen Berufserfahrungen.

Dir wird eh nichts anderes übrig bleiben, zu klagen, das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.

Gruss der RekoBär:)
 
Hi Rekobär,

ich merk schon deine Bereitschaft ;)
Wie dem auch sei, seit wann darf ein SV Büro (was ich übrigens nicht Lobe) ein Ärztliche
Meinung zu den Verletzungen abgeben, ich glaube nicht das ich da zu knabbern habe.
Genauso wenig darfst du in dein Gutachten zum KFZ reinschreiben, welche Verletzungen
ein Mensch davon tragen könnte.

Denn du bist KFZ Gutachter und nicht HUMAN Gutachter

Der Gutachter für die Verletzungen hat Dinge aufgeführt die einfach unwahr sind.
Z.B. hatte er behauptet ich hätte keine inneren Blutungen gehabt, was gelogen war...
um nur mal eins zu nennen..


Ich mach mir da keine Sorgen das ich verlieren würde, ganz und gar nicht!
Wenn mein Richter wie du denken würde, dann wahrscheinlich ;)

Aber du bist ja kein Richter, mein Glück :)

Bissl Ironie muss ja sein,

Viele Grüße
 
Nochmals

Klage gegen die Versiherung einreichen, die Bewegen sich schon, man kann sich auch dann immer noch einigen oder einen Vorschuß verlangen und wenn die nicht wollen dann hat man die Zeit so oder so gespart den Sie läuft ja jetzt schon oder nicht ? und man bedenke das wenn man später die Klage einreicht die sowie so die voher von Ihnen gemachten Gutachten vor Gericht als Gegenargumente gegen dich verwenden und die Klage platzen lassen wollen oder das Schmerzensgeld damit mindern wollen, dar du wiederum ja keine Gutachten hast was dann wieder Zeit und Geld kostet. Was für ein Quatsch, so verzögern die das ganze und er möchte sich gerne schnell einigen und spielt sich mit der Zeit der Versicherung und die lacht sich eins ins Fäustchen.
ALSO ALLES PALAWER KLGE EINREICHEN UND FERTIG DIE VERSICHERUNG BOCKT DOCH JETZT SCHON AUßERDEM WOLLEN DIE NUR WISSEN WIE TEUER ES WERDEN KÖNNTE(DIE EINSPAREN KÖNNEN) DEN UNGFÄHR DAS WISSEN DIE SCHON NACH DEN ARZT UNTERLAGEN DEN SIE BEARBEITEN SOLCHE FÄLLE TAG TÄGLICH UND AUF DIE JAHRE GESEHEN TAUSENDFACH DIE HABEN BEI DER VISCHERUNG VON SCHACHBERARBEITERN BIS ZU ÄRZTEN SITZEN DEN BEI 1000 im JAHR 10000 € einzusparen ERGIBT 10000000 € DA KANN MAN AUCH SCHON EIN PAAR GEHÄLTER VON BEZAHLEN ODER ZINSEN FÜR KRIEGEN ; WAS NOCH DAZU KOMMT IST DAS DIE VERSICHERUNG DIE SCHADENSSUMMER( WOHER WISEN DIE DAS WOHL) ZURÜCK LEGEN MÜSSEN UND SOMIT VOM JAHRESGEWINN ABZIEHEN DÜRFEN SO DAS SIE DANN DAFÜR KEINE STEUERN BEZAHLEN MÜSSEN 7(UND NOCHMALS GEWINN MIT ERLAUBNISS VON VATER STAAAT) ALSO UM SO LÄNGER MSO WENIGER MÜSSEN SI BEZAHLEN und noch was wen mann eine Abfindungserklährung Unterschreibt dann wird man ja nur zu Teil abgefunden und lässt sich (ICH HOFFE DAS MAN DANN NICHT SO BLÖD IST) Materille und Immaterille Sachen für die Zukunft offen (was dann wiederum ersteinmal wieder weniger Geld von der Versicherung einbringt) die dann das Geld auch wiederum an der seite Legen (Siehe oben VAter STaat) also Gewinnen tun die so oder so und das mehr als 100 % :mad:
KLAGE einreichen:p der Text wird schon zu lang:rolleyes:
 
Hallo,

da wäre es doch umso wichtiger, das "falsche" Gutachten im Vorfeld aus dem Weg zu räumen - und zwar so, dass es in keiner Akte und in keinen Unterlagen mehr auftauchen kann ...

Das würde ich mal bedenken.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Auch das ist egal die Verwenden diese sowieso als Gegenargumente und die Gutachten sind so gescxhrieben wie der der das Bezahlt es haben möchte so kann man das ja auch machen lassen und was kommt wieder debei rum ZEIT;TEIT; und Geld was letztendlich für beide Seiten vor Gericht nichts bringt, Im meinen Fall liegt eine Abfindungserklährung(hat auch 4 J gedauert) vor mit allen vorbehalten und 30 J Pflicht der Versicherung, es kam wie es kommen mußte ein Folgeschaden zur Versicherung geschrieben und wollten nur Kleingeld bezahlen, dann zum Anwalt der noch ein Schreiben und nichts von der Netten Versicherung, sofort Klage eingereicht 1 Verhandlung und 2 Gutachten nach 1,5 J hat die Versicherung verlohren es bleibt noch ein Gutachten alle nartürlich vom Gericht bestimmt, also wenn alles gut geht und die nicht noch in Reversion gehen (haben sowieso bis jetzt alles verlohren) kommst du in ca. 2 Jahren zu deinem Recht.

Nochmals ein bischen Labern wissen was die Ärtzte sagen in wie weit war ich nicht Verschuldet am Unfall und Klage einreichen .

Was soll das 1,5 Jahre verhandeln sich nicht einigen können und dann Klage einreichen und dann wenn alles gut läuft nochmals 2 -3 J vor Gericht.
 
Hallo Don,

es wäre nett,
freundlich (Anrede und Gruß) und
Augenschonend (Absätze und verständliche Sätze/Wort) wenn Du Dir etwas mehr Zeit für Deine Beiträge nehmen würdest.

Gruß
Kai-Uwin
 
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