Herr ****** hatte sich noch am selben Tag gemeldet und erklärt, dass in seinem Hause das als Fax übersandte Gutachten nicht zur Akte gelangt sei. Daraufhin habe ich ihm das Gutachten erneut als PDF zugesandt. Dieses ist nunmehr auch zugegangen.
Herr ****** hat dieses Gutachten bereits gelesen.
Daraufhin haben wir in einem weiteren telefonischen Gespräch am heutigen Tage folgenden Konsens erzielen können:
- Die H*K hat kein gesteigertes Interesse daran, die Sache streitig zu betreiben.
- Herr ****** legt das vorhandene Gutachten lediglich aus grundsätzlichen Erwägungen dem Beratungsarzt der H*K vor. Dort erfolgt zuvorderst eine Schlüssigkeitsprüfung. Herr ****** hält jedoch bereits fest, dass er wegen des Gutachtens des HE**OS-Klinikums den generellen Einwand, dass der Pneumothorax nicht unfallbedingt sei, so nicht mehr weiter aufrecht erhält/erhalten kann. In diesem Zusammenhang habe ich auf Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung hingewiesen.
- Wir werden Ihren Schaden nunmehr in Gänze beziffern, wobei hierbei wiederum Konsens erzielt wurde, dass bei verifizierbaren Schäden keine streitige Auseinandersetzung gewünscht ist.
- Die Schadensbezifferung kann durch mich erst in 7. KW erfolgen. Ich habe nächste Woche Urlaub