Hallo Christiane,
keine Sorge:
Verletztengeld wird nicht auf die Dauer des Krankengeldes angerechnet. Das habe ich definitiv 2 mal erfahren, ist auch noch nicht lange her, und nach 2009 bzw. 2014 und 2016. Wenn doch bei dir, dann wäre das eine Ungleichbehandlung. Wir könnten uns dann in Verbindung setzen. Bei welcher Krankenkasse bist du denn versichert?
"Der Bezug von Verletztengeld ist nicht auf die Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes anzurechnen. Verletztengeld ist kein Ruhenstatbestand für das Krankengeld mehr. Zu dieser Auffassung ist das Sozialgericht Dresden in seinem Urteil vom 10.12.2009, Az. S 18 KR 458/06, gekommen."
https://krankengeld24.de/anspruch/77-dauer-des-krankengeldanspruchs.html
Las auch ich.
Hier noch eine Antwort:
"Was jedoch nicht mit in die Berechnung einfließen darf, sind die Tage, für die Sie einen Anspruch auf Verletztengeld hatten, da während dieser Zeit ein vollständiger Leistungsausschluss gegenüber der Kasse bestand (siehe hierzu § 11 Abs. 5 SGB V). Sofern also in dem Bescheid der erste Zeitraum (Ursprungs-AU und Unfall-AU) vollständig angerechnet worden ist, dann hat entweder die Kasse unzulässig die Zeit des Verletztengeldanspruchs angerechnet oder die BG hat rückwirkend ihre Leistungszuständigkeit vollständig verneint."
Siehe Krankenkassenforum
http://www.krankenkassenforum.de/viewtopic.php?p=61792
Ist letzteres bei dir so? Vermutlich nicht.
Allerdings steht unter SGB V § § 11
Leistungsarten
(5) 1Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind. 2Dies gilt auch in Fällen des § 12a des Siebten Buches.
Da bei mir die BG weiteres Verletztengeld abgelehnt hat und ich ein Nahtlosigkeitsfall war, also im Leistungsbezug AlgI, ist die KK eingesprungen. Die schriftliche Ablehnung zur Unterhaltsleistung während der Reha hat die BG schriftlich begründet abgelehnt. Habe ich der KK gegeben. Jezt prüfen die nochmals. Bis jetzt habe ich aber noch keine Einstellung des Krankengeldes erhalten. Die Sachbearbeiterin meinte, die KK müßte auch in diesem Fall weiterzahlen.
Morgen rufe ich bei der KK an, ob das so ist.
Gruss von ************