• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verletztengeld ... Krankengeld ... 78 Wochen

Hallo ************,

das dürfen die nicht. Machen die aber. Und die Rechtsprechung ist offenbar nicht eindeutig, wie verschiedene Urteile zeigen.

Offenbar gibt es diesbezüglich bisher keines vom Bundessozialgericht.

Nun warte ich mal die Reaktion der KK ab.

Wie war denn die Begründung bei Dir?

LG Christiane
 
Hallo Christiane,

welche Begründung meinst du, die erste und oft wiederholte von der KK, dass die BG Verletztengeld zahlen müsste, zuständig für die Leistung ist, oder die letzte der KK? Zur letzten Begründung: Ich habe immer wieder die gesetzliche Grundlage von denen gefordert, auf die sie sich beziehen. Zunächst kam eine Allgemeine, mit der ich mich nicht zufrieden gegeben habe. Dann plötzlich deren Antwort, dass ich doch Krankengeld bekäme. Haben zwischendurch auch mit der BG korrespondiert. Und ich muss eines hinzufügen. Habe in der Zeit im AlgI-Bezug gestanden, allerdings im Rahmen der Nahtlosigkeit, da ich arbeitsunfähig war.

Hast du die Ablehnung (ablehnendes Schreiben der BG) der KK gegeben?

Gruss von ************
 
Hallo ************,

der AU ist anerkannt, die Arbeitsunfähigkeit aufgrunddessen bis dato ebenfalls. Seitdem Krankengeldbezug. Darüber ist die KK natürlich informiert.

Da die KK einfach die Dauer des Bezuges des Verletztengeldes in die 78 Wochen mit einbezieht, habe ich Widerspruch eingelegt. Die Begründung ist die Zeitdauer von 78 Wochen nach § 48 SGB V. SGB V bezieht sich auf Gesetzliche Krankenversicherung.

Eigentlich ist das Betrug!

LG Christiane
 
Hallo Christiane,

keine Sorge, wirst du gewinnen, da bin ich mir sicher. Vielleicht ist da bei der KK nur was schief gelaufen, das zu klären ist.

Gruss von ************
 
hallo ************,

danke für deine Meinung auf meine Frage - kann evtl. so sein, wie du schreibst.


Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

mein Vertrauen richtet sich nach der Erfahrung, die ich mit einer Behörde, Leistungsträger etc. gemacht habe. War auch erst nicht einfach mit der KK. Die Verfahrensweisen der BG finde ich schlimmer.

Gruss von ************
 
Hallo ************,

..... schaun wir mal. Auf jeden Fall hole ich mir dieses Dresdner Urteil.

Danke Dir!

LG Christiane
 
Hallo Christiane,

keine Sorge:

Verletztengeld wird nicht auf die Dauer des Krankengeldes angerechnet. Das habe ich definitiv 2 mal erfahren, ist auch noch nicht lange her, und nach 2009 bzw. 2014 und 2016. Wenn doch bei dir, dann wäre das eine Ungleichbehandlung. Wir könnten uns dann in Verbindung setzen. Bei welcher Krankenkasse bist du denn versichert?

"Der Bezug von Verletztengeld ist nicht auf die Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes anzurechnen. Verletztengeld ist kein Ruhenstatbestand für das Krankengeld mehr. Zu dieser Auffassung ist das Sozialgericht Dresden in seinem Urteil vom 10.12.2009, Az. S 18 KR 458/06, gekommen."

https://krankengeld24.de/anspruch/77-dauer-des-krankengeldanspruchs.html
Las auch ich.

Hier noch eine Antwort:

"Was jedoch nicht mit in die Berechnung einfließen darf, sind die Tage, für die Sie einen Anspruch auf Verletztengeld hatten, da während dieser Zeit ein vollständiger Leistungsausschluss gegenüber der Kasse bestand (siehe hierzu § 11 Abs. 5 SGB V). Sofern also in dem Bescheid der erste Zeitraum (Ursprungs-AU und Unfall-AU) vollständig angerechnet worden ist, dann hat entweder die Kasse unzulässig die Zeit des Verletztengeldanspruchs angerechnet oder die BG hat rückwirkend ihre Leistungszuständigkeit vollständig verneint."

Siehe Krankenkassenforum

http://www.krankenkassenforum.de/viewtopic.php?p=61792

Ist letzteres bei dir so? Vermutlich nicht.

Allerdings steht unter SGB V § § 11
Leistungsarten

(5) 1Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind. 2Dies gilt auch in Fällen des § 12a des Siebten Buches.

Da bei mir die BG weiteres Verletztengeld abgelehnt hat und ich ein Nahtlosigkeitsfall war, also im Leistungsbezug AlgI, ist die KK eingesprungen. Die schriftliche Ablehnung zur Unterhaltsleistung während der Reha hat die BG schriftlich begründet abgelehnt. Habe ich der KK gegeben. Jezt prüfen die nochmals. Bis jetzt habe ich aber noch keine Einstellung des Krankengeldes erhalten. Die Sachbearbeiterin meinte, die KK müßte auch in diesem Fall weiterzahlen.
Morgen rufe ich bei der KK an, ob das so ist.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo ************,

die KK hat unzulässig die komplette Zeit des VG mit einberechnet. Hatte am Fr mit denen telefoniert. Die zuständige SB war zwar anwesend, aber nicht erreichbar. Ich hatte dann jemand anderes am Telefon. Der meinte, dass das dann wohl ein Versehen der SB sein muß, denn meine Argumente seien für ihn schlüssig.

Wo ich mich auch noch schlau machen werde, ist dieses Teilungsabkommen zwischen BG und Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das geht nämlich zu meinen Lasten.... Die beiden Parteien teilen sich die Kosten. Für mich nicht nachvollziehbar, da sich die Schuldfrage nicht stellt. Denn die ist eindeutig!

Im Grunde könnte die BG die kompletten Kosten beim HPV einfordern. Durch dieses Abkommen aber, zahlen sie selbst 50 % der Kosten. Möglich wäre auch eine Ablösesumme in Höhe von ...... Euro. Das ist ökonomisch nicht nachvollziehbar. Nur in der Gesamtheit aller Unfälle mglw. plausibel. Was aber geht mich die Gesamtheit an, wenn BG und KK mich betrügen wollen?


LG Christiane
 
Hallo Christiane,

nochmals kurz zu deiner Antwort:

"Was aber geht mich die Gesamtheit an, wenn BG und KK mich betrügen wollen?"

"Betrügen wollen" ist möglich, aber doch nicht erwiesen. KK und BG werden sich immer auf einen "Irrtum", "Missverständnis", "Auslegung aufgrund unklarer Gesetzeslage" usw. berufen. Oder eben auf ein sozialgerichtliches Ergebnis. Faktisch kannst du "betrügen wollen" nicht nachweisen. Würde nie als Straftat gesehen werden. Daher wäre ich vorsichtig im Umgang mit diesen Worten. Kann wie ein Bummerang dich böse treffen. Einfach mal als Tipp.

Gruss von ************
 
Hallo ************,

;-)) ... ich die Vermutung habe, dass man mich betrügen will.

Was natürlich nicht nur mich betrifft.

Zum Betrug gehört natürlich Vorsatz und den nachzuweisen, dürfte schier unmöglich sein.

LG Christiane
 
Hallo zusammen,

im Grunde sind Teilungsabkommen zwischen BG o. KK und einer HPV auch die Vermischung zwischen Rechtsgebieten.

BG + KK sind gesetzl. = Sozialrecht

HPV = Zivilrecht.

Der finanzielle Gewinner ist immer die HPV = private Versicherungswirtschaft.

D. h. der Arbeitgeber entrichtet Beiträge an die BG.
Der Arbeitnehmer entrichtet Beiträge an die KK.

Fakt ist, nicht nur das einzelne UO über dessen Kopf unwissend Verträge abgeschlossen werden, sondern alle Mitglieder der Sozialversicherungen müssen dafür zahlen!

Ist schon eine Versicherung insolvent gegangen? Nein, die werde nur noch reicher.

Findet ihr das gut in die KK einzubezahlen und somit Unfallopfer zu versorgen, bloß weil es ein Teilungsabkommen gibt zu Gunsten der Versicherungen?

Ich nicht! Dann lieber die KK Beiträge reduzieren für die Einzahler. Aber das Gegenteil ist der Fall.

Viele Grüße

Kasandra
 
Top