hallo christiane,
hat der gute SB dir die dazugehörigen Gesetze zitieren können, worauf er seine Aussagen stüzt?
Warum ist sich der SB so sicher, dass sich alles ausgleichen tut, dann ist ja jeder Fall der gleiche?
Meine Meinung:
Es muss ein Unterschied geben, denn sonst würde man nicht ein Teilungsabkommen abwählen.
Ja, wer der Leittragende ist, das wissen wir hier alle.
Na klar, kannst du die Akte einfordern - nur glaube ich nicht, dass du diese zu sehen bekommst - ich kämpfe noch darum.
Wenn du die Akte haben willst, frage kein Anwalt, sondern fordere die Regressakte durch den Anwalt an.
Na dieser müsste es binnend 14 Tage schaffen - würde mich freuen von dir zu hören, ob dein Anwalt die Regressakte erhalten hat.
Ich habe Regress-Akteneinsicht eingefordert ohne Anwalt und diese Einsicht wird mir bisher verweigert.
Lg. Rolandi