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Verletztengeld ... Krankengeld ... 78 Wochen

Hallo Christiane,

verstehe ich: ";-)) ... ich die Vermutung habe, dass man mich betrügen will."

Gruss von ************
 
Hallo Kasandra,

"Findet ihr das gut in die KK einzubezahlen und somit Unfallopfer zu versorgen, bloß weil es ein Teilungsabkommen gibt zu Gunsten der Versicherungen?

Ich nicht!"

Ich auch nicht

Gruss von ************
 
hallo christiane,

ich habe keine Ahnung wie das mit dem Teilabkommen funktioniert.

Jedoch muss die BG eine Wahlmöglichkeit haben, denn meines Wissen kann die BG auch das Teilabkommen abwählen?

Von wo weißt du, dass die BG Teilabkommen gewählt hat bei dir? Hast du die Regressakte erhalten oder steht es in der Verwaltungsakte wo drin bei dir?

Die Regressakte will die BG nicht zur Akteneinsicht herausgeben.

Dann ist die Frage, wieviel hat die BG für dich im Rahmen des Teilabkommens erhalten.
Der Teilabkommens-Betrag kann höher sein, als was du bisher der BG gekostet hast.

Nun übernimmt die BG keine Kosten mehr, so wie du schreibst.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

in meiner Akte steht es nicht drin. Über die Regressakte habe ich noch nicht nachgedacht. Werde meinen Anwalt fragen.

Und ja, ich weiß, dass die BG das Teilungsabkommen auch abwählen kann. Aus diesem Grund will ich wissen, warum die zum Schaden ihrer Versicherten (AG) handeln. Und letztendlich zu meinem Schaden. Es muß doch Kriterien geben, an denen das festgemacht wird.

Im Internet kann man nachlesen, dass dabei der Schuldfrage nicht nachgegangen wird. Das ist doch lächerlich. Seit wann zahlt die gegnerische HPV, wenn ihr Versicherungsnehmer keine Schuld trägt.

Geht es dabei um die Möglichkeit der Anwesenheit wegen der Arbeit? Auch hier kann ich gegenhalten. Die Verursacherin war auf dem Weg zur Arbeit.

Ich weiß von einem SB von diesem Abkommen. Die Klage läuft und ich habe nicht vor, diese zu verlieren!

LG Christiane
 
hallo christiane,

ich weiß es nicht, aber möglich ist folgendes:

der Betrag des Teilabkommens ist ein grundsätzliche Fallpauschale unabhängig vom Schaden bzw. Schuld.

Nun wenn die BG für sich denkt, meint, dass deine Kosten für die BG insgesamt möglicherweise geringer ausfallen könnten im Vergleich zum grundsätzlichen Fallpauschalsatz im Rahmen des Teilabkommens,
dann kann es sein, dass die BG das Teilkommen wählt und möglichen Rest davon für sich behalten kann. (Risiko)


Wie gesagt, keine Ahnung ob es so sein könnte.

Jedoch weiß ich auch von anderen, wo das Teilabkommen abgewählt wurde durch die BG bei einem unverschuldeten Unfall, dass die BG sich so wie in deinem Fall verhält.


Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo christiane,
hallo zusammen,

möglich ist auch noch zusätzlich:

beim Teilungsabkommen kann die BG zudem schneller und leichter regulieren und hat evtl. einen möglichen Gewinn oder Schaden (Risiko) für sich.

Beim Abwählen des Teilungsabkommens kann es möglich sein, dass die BG genau Rechenschaft ablegen muss, so dass die Verwaltungskosten und Mehrarbeit bei der BG möglicherweise dadurch ansteigen können ohne das diese die Haftpflichtversicherung womöglich tragen muss.


Lg. Rolandi
 
Hallo @Alle,

jetzt habe ich mich schlau gemacht bzgl. Teilungsabkommen!

Die Regressabteilung teilte mir mit, dass es mit den großen Versicherungen Teilungsabkommen gibt und mit den kleinen eher nicht. Da die Zahl der Unfälle jährlich überschaubar ist/wäre.
Dabei gibt es wohl keine vorgegebene Summe xxxx, von der noch etwas übrig bleiben müsse..... Sondern die Kosten würden immer wieder aufs Neue eingefordert.

Nunja, lassen wir das mal so stehen. Ein Recht an der Regressakte hätte ich jedoch nicht.

LG Christiane
 
hallo christiane,

warum hat man kein Recht auf die Regressakte?

Es sind Daten von uns dort gespeichert usw. - aus Datenschutzrechtlichen Gründen müßten wir doch Einsicht erhalten, um auch dort kräftig mitzuwirken.

Also mir ist nur bekannt, dass es ein pauschale Teilabkommensbetrag angeblich sein soll und entweder es macht jemand dabei Gewinn oder Verlust (Risiko).

Du schreibst: Die Kosten können immer neu eingefordert werden, na klar - ist nur die Frage, ob die dann ausbezahlt werden an die BG?

Dann bräuchte man es doch nach dieser Auskunft, welche dir gegeben wurde, kein Abwählen vom Teilungsabkommen mehr - denn man kann doch stets immer nach deren Aussage weiter einfordern usw.

Also wenn des so wäre, wie dir die Auskunft gegeben wurde, wozu gibt es dann ein Teilungsabkommen und ein Abwählen vom Teilungsabkommen?


Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,

der SB meinte, ich könne ja die Akte schriftlich anfordern. Da ich die gängige Praxis nicht in Ordnung finde.
Werde meinen Anwalt fragen.

Bezüglich der Ökonomie sagte er, dass sich die Kosten in der Gesamtheit ausgleichen würden. Meinem Einwand, dass die Privaten schon dafür sorgen würden, nicht darauf sitzen zu bleiben, begegnete er mit, die BGs auch nicht.

Wer letztendlich der Leidtragende ist, wissen wir nur zu gut.

LG Christiane
 
hallo christiane,

hat der gute SB dir die dazugehörigen Gesetze zitieren können, worauf er seine Aussagen stüzt?

Warum ist sich der SB so sicher, dass sich alles ausgleichen tut, dann ist ja jeder Fall der gleiche?

Meine Meinung:
Es muss ein Unterschied geben, denn sonst würde man nicht ein Teilungsabkommen abwählen.

Ja, wer der Leittragende ist, das wissen wir hier alle.

Na klar, kannst du die Akte einfordern - nur glaube ich nicht, dass du diese zu sehen bekommst - ich kämpfe noch darum.

Wenn du die Akte haben willst, frage kein Anwalt, sondern fordere die Regressakte durch den Anwalt an.
Na dieser müsste es binnend 14 Tage schaffen - würde mich freuen von dir zu hören, ob dein Anwalt die Regressakte erhalten hat.

Ich habe Regress-Akteneinsicht eingefordert ohne Anwalt und diese Einsicht wird mir bisher verweigert.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

werde meinem Anwalt Bescheid geben. Der SB nannte keine Gesetze, nur dass das vor Jahren ausgehandelt worden wäre. Und genau nach diesen Virgaben gehandelt wird. Also nichts mit abwählen?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Teilungsabkommen Gesetze habe ich nicht gefunden!

Dass die Privatwirtschaft dabei keinen Schafen nimmt, können wir uns doch alle denken.

Viel Erfolg Dir ... und mir dabei!

LG Christiane
 
hallo christiane,


bei den großen Versicherungen gibt es Teilungsabkommen gemäß der Aussage deines SB -

Tja jedoch wird da, also bei den großen Versicherungen, auch durch die BG das Teilungsabkommen abgewählt

- warum wohl?
Dein SB sagt doch es gibt kein Unterschied - also ich habe nur

Lg. Rolandi
 
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