Christiane17
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- 29 März 2016
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Hallo @ Alle,
da persönlich betroffen, bin ich meinem Gerechtigkeitsempfinden ;-)) gefolgt, habe recherchiert und Widerspruch eingelegt! ;-)))
https://krankengeld24.de/anspruch/77-dauer-des-krankengeldanspruchs.html#null
Leider finde ich das vollständige Urteil nicht.
Was sagt Ihr dazu? Habe jede Menge Widersprüchlichkeiten gefunden.
Liebe Grüße Christiane
da persönlich betroffen, bin ich meinem Gerechtigkeitsempfinden ;-)) gefolgt, habe recherchiert und Widerspruch eingelegt! ;-)))
>>> Verletztengeld wird nicht auf die Dauer des Krankengeldes angerechnet <<<
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Der Bezug von Verletztengeld ist nicht auf die Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes anzurechnen. Verletztengeld ist kein Ruhenstatbestand für das Krankengeld mehr.
Zu dieser Auffassung ist das >> Sozialgericht Dresden in seinem Urteil vom 10.12.2009, Az. S 18 KR 458/06 << gekommen.
https://krankengeld24.de/anspruch/77-dauer-des-krankengeldanspruchs.html#null
Leider finde ich das vollständige Urteil nicht.
Was sagt Ihr dazu? Habe jede Menge Widersprüchlichkeiten gefunden.
Liebe Grüße Christiane
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